Forderung bei Wohnungsabgabe

Hallo liebe Experten,
In der Hoffnung, dass mir jemand von Euch weiter helfen kann, wende ich mich mit folgender Frage an Euch:
im August 2009 mieteten wir eine Wohnung an, die zum damaligen Zeitpunkt in katastrophalem zustand war. Selbst den Müll hatten die Vormieter nicht entsorgt. 
Daher wurde mit dem damaligen Vermiter vereinbart, dass wir vor dem Einzug auf eigene Kosten renovieren würden, aber dann bei Auszug von der Renovierung entbunden sein würden. Im Mietvertrag wurde allerdings nur folgender Satz eingetragen: Ergänzend zu §10 wird vereinbart, dass der Mieter vor Einzug die Mieträume auf eigene Kosten in einen renovierten Zustand versetzt.
Zum 01.03.2014 wurde die Wohnung gekündigt. Bereits Wochen vorher drängte die neue Verwalterin darauf mehrere Besichtigungen pro Woche durchführen zu können. Dies war uns zwar nicht recht, aber sie berief sich darauf, dies sei ihr Recht. Als wir einmal verhindert waren, hinterlegten wir den Schlüssel bei meiner Schwiegermutter, die ebenfalls Mieter dort ist. Sie ist Türkin und versteht schlecht deutsch. So war es der Verwalterin möglich, sie zu überzeugen ihr den Schlüssel zu überlassen, wodurch sie jetzt jederzeit Zugang zu unserer Wohnung hatte. Meiner Schwiegermutter war das peinlich und so erfuhren wir erst davon, als wir den Schlüssel zur Wohnungsübergabe bekommen wollten.
Letzte Woche war dann der Übergabetermin zu welchem eine Angestellte der Dame erschien. Sie prüfte alles und meinte es sei alles ok so. Eine Kopie ihrer Aufzeichnungen erhielten wir nicht mit der Begründung, es sei ja kein Protokoll sondern Notizen.
Die Wohnung wurde vorher sogar noch von uns gestrichen. Den PVC - Boden ließen wir in der Wohnung zurück. 
Jetzt erhielten wir ein Schreiben in dem steht:
leider wurden anlässlich der Rückgabe diverse Mängel festgestellt, die über die normale Abnutzung deutlich hinausgehen und von Ihnen zu beheben sind:

  1. PVC-Boden beschädigt ( wie gesagt, unser eigener)
  2. Badezimmer: diverse Dübellöcher vorhanden, Heizkörper stark verrostet/Farbablätterung ( es wurde eine Duschstange und ein Allibert angebracht, was doch normal ist. Zudem waren dort vorher einige Löcher mehr. Der Heizkörper war bereits vom Vormieter stark abgenutzt)
  3. Diele: Klingel defekt ( die Klingel war bereits beim Einzug defekt und der Schaden betrifft das gesamte Haus. Deswegen gab es bereits mehrere Reparaturversuche, die von vom Verwalter bestellten Firmen, sowie dem Hausmeister erfolglos durchgeführt wurden. Die Diele selbst besitzt keine Klingel)
    Wir fordern Sie auf die aufgeführten Mängel bis zum 18.03.14 ordnungsgemäß zu beseitigen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lehnen wir Arbeiten durch Sie ab und werden diese durch Facharbeiter durchführen lassen. Die entstehenden Kosten gehen selbstverständlich zu ihren Lasten.
    Könnt Ihr mir da weiterhelfen. Ich finde das Verhalten sehr dreist, kann mir aber zur Zeit keinen Anwalt leisten, da mein Mann noch 2 Monate arbeitslos ist und ich Minderverdiener bin.
    Bedanke mich schon mal für Eure Hilfe und fürs Lesen.
    Liebe Grüsse Petra

Hallo Petra,

wenn Sie keinerlei Unterlagen von den Absprachen vor dem Einzug haben (Übergabeprotokoll mit allen Mängeln), können Sie DAS jetzt natürlich nicht behaupten-die Vermieterin allerdings auch nicht. Wie Sie schreiben, sind Sie Minderverdiener. Scheuen Sie sich bitte nicht, zu einem Anwalt zu gehen, denn Sie bekommen Prozeßkostenhilfe, da der Anwalt eindeutig sehen wird, dass der Vermieter im Unrecht ist. Teilen Sie das dieser Dame bitte mit, dass Sie rechtl.Wege einschreiten werden-oft hat sich mit dieser Androhung alles erledigt. Schicken Sie diesen Widerspruch mit der o.g.Androhung unbedingt !!! per Einschreiben/Rückschein, damit Sie etwas in der Hand haben. Rechtlich kommt diese Vermieterin nicht durch. Für den PVC-Belag haben Sie ggf.noch die Quittung. Bei einer Mietwohnung solltem an wirklich alles, aber auch alles aufheben, was diese Dinge betrifft. Das soll ein Hinweis für Ihr nächstes Mietverhältnis sein…
Ich wünsche Ihnen viel Kraft.

MfG

Waldi64

Hallo Petra ,

u.U steht Euch bei Mindereinkommen kostenfreier Rechtsbeistand zu .
Da du den Inhalt des Mietvertrages , insbesondere dieses §10 , hier nicht wieder gegeben hast , ist es schwer zu beurteilen , welche Pflichten Euch tatsächlich obliegen. Grundsätzlich gilt erst mal das , was im Mietvertrag steht. In der Regel sind eigene Einbauten und Bodenbeläge bei Auszug zu entfernen und die Dübellöcher zu verschliessen.
Für die Funktion der Klingel ist der Vermieter zuständig. Heizkörper müssen zwar gestrichen werden , dies sollte aber nach dieser Zeit noch nicht notwendig sein , zumal wenn diese durch Rost evtl. bald undicht werden…

Hallo verehrte Userin,
Hinweise vorab: Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! Meine Infos sind keine Rechtsberatung ! Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes…) Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreteren Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit Ihrem Problem sofort an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden. Über den Anwalt bekommen Sie als Geringverdienerin auf jeden Fall einen *Beratungshilfeschein* und im weiteren auch *Prozeßkostenhilfe* beim Amtsgericht.
MfG USKO

Es müßte zunächst ausreichen, in einem Schreiben auf die Übereinkunft vor dem Einzug hinzuweisen, und zwar in freundlichem Tonfall. Wenn die Vermierterin dann noch Schwierigkeiten macht, zum Anwalt gehen.  Wichtig wären auch Zeugen, die beim Vertragsabschluß zugegen waren.

Moin!
Wer wenig Einkommen hat, bekommt Prozesskostenhilfe. Teilen Sie dem VM mit, was Sie hier geschrieben haben und zusätzlich, daß Sie einen Anwalt einschalten werden. Schreiben Sie unbedingt per Einschreiben mit Rückschein, niemals per Telefon oder mündlich.
Ferner empfehle ich immer, den Mieterverein zu kontaktieren, denn die können Ihnen besser helfen, wenn Sie denen Einsicht in Ihren Mietvertrag geben.
Beste Grüße aus Übersee
MK

Liebe Experten,
vielen, herzlichen Dank für Ihre Hilfe. 
Inzwischen haben wir uns mit dem alten Verwalter in Verbindung gesetzt und versuchen auf diesem Wege an ein Übergabeprotokoll beim Einzug oder zumindest an Notizen zu kommen.
Solange wir auf den Bescheid warten, werden wir jetzt das Inet nach passendem Anschreiben zwecks Widerspruch durchforsten.
Liebe Grüsse Petra