Hallo liebe Experten,
In der Hoffnung, dass mir jemand von Euch weiter helfen kann, wende ich mich mit folgender Frage an Euch:
im August 2009 mieteten wir eine Wohnung an, die zum damaligen Zeitpunkt in katastrophalem zustand war. Selbst den Müll hatten die Vormieter nicht entsorgt.
Daher wurde mit dem damaligen Vermiter vereinbart, dass wir vor dem Einzug auf eigene Kosten renovieren würden, aber dann bei Auszug von der Renovierung entbunden sein würden. Im Mietvertrag wurde allerdings nur folgender Satz eingetragen: Ergänzend zu §10 wird vereinbart, dass der Mieter vor Einzug die Mieträume auf eigene Kosten in einen renovierten Zustand versetzt.
Zum 01.03.2014 wurde die Wohnung gekündigt. Bereits Wochen vorher drängte die neue Verwalterin darauf mehrere Besichtigungen pro Woche durchführen zu können. Dies war uns zwar nicht recht, aber sie berief sich darauf, dies sei ihr Recht. Als wir einmal verhindert waren, hinterlegten wir den Schlüssel bei meiner Schwiegermutter, die ebenfalls Mieter dort ist. Sie ist Türkin und versteht schlecht deutsch. So war es der Verwalterin möglich, sie zu überzeugen ihr den Schlüssel zu überlassen, wodurch sie jetzt jederzeit Zugang zu unserer Wohnung hatte. Meiner Schwiegermutter war das peinlich und so erfuhren wir erst davon, als wir den Schlüssel zur Wohnungsübergabe bekommen wollten.
Letzte Woche war dann der Übergabetermin zu welchem eine Angestellte der Dame erschien. Sie prüfte alles und meinte es sei alles ok so. Eine Kopie ihrer Aufzeichnungen erhielten wir nicht mit der Begründung, es sei ja kein Protokoll sondern Notizen.
Die Wohnung wurde vorher sogar noch von uns gestrichen. Den PVC - Boden ließen wir in der Wohnung zurück.
Jetzt erhielten wir ein Schreiben in dem steht:
leider wurden anlässlich der Rückgabe diverse Mängel festgestellt, die über die normale Abnutzung deutlich hinausgehen und von Ihnen zu beheben sind:
- PVC-Boden beschädigt ( wie gesagt, unser eigener)
- Badezimmer: diverse Dübellöcher vorhanden, Heizkörper stark verrostet/Farbablätterung ( es wurde eine Duschstange und ein Allibert angebracht, was doch normal ist. Zudem waren dort vorher einige Löcher mehr. Der Heizkörper war bereits vom Vormieter stark abgenutzt)
- Diele: Klingel defekt ( die Klingel war bereits beim Einzug defekt und der Schaden betrifft das gesamte Haus. Deswegen gab es bereits mehrere Reparaturversuche, die von vom Verwalter bestellten Firmen, sowie dem Hausmeister erfolglos durchgeführt wurden. Die Diele selbst besitzt keine Klingel)
Wir fordern Sie auf die aufgeführten Mängel bis zum 18.03.14 ordnungsgemäß zu beseitigen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lehnen wir Arbeiten durch Sie ab und werden diese durch Facharbeiter durchführen lassen. Die entstehenden Kosten gehen selbstverständlich zu ihren Lasten.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen. Ich finde das Verhalten sehr dreist, kann mir aber zur Zeit keinen Anwalt leisten, da mein Mann noch 2 Monate arbeitslos ist und ich Minderverdiener bin.
Bedanke mich schon mal für Eure Hilfe und fürs Lesen.
Liebe Grüsse Petra