Hallo,
hier ein Problem mit der Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der Ereignisse:
In der Zeit von 2002 - 2004 wurde ein Einzelhandelsgeschäft geführt. In dieser Zeit war phasenweise eine Aushilfe beschäftigt, im s.g. Minijob-Verhältnis.
Geschäftsaufgabe 2004. Es blieben Schulden in Höhe von ca. 45.000,-- € bei der KfW bzw. der Hausbank. Diese Schulden nebst Zinsen sind bis heute nicht getilgt. Ein zwischenzeitlich geführter Rechtsstreit wurde verloren, was dazu führte, dass es im neuen Arbeitnehmerverhältnis zur Gehaltspfändung kam. Ferner kommen noch weitere Verpflichtungen z.B. bei der HZA aufgrund zahnärzlicher Behandlung und aus aktuellen Mietverhältnis dazu, die mühsam per Ratenzahlung bezahlt werden. Die nächste Nebenkostenabrechnung wird wahrscheinlich wieder zu einer Ratenzahlungsvereinbarung führen müssen. Dieses wurde der Berufsgenossenschaft Jahr für Jahr mitgeteilt. Es wurde dann ein Zahlungsziel für 10/2005 über die volle Summe (190,96 €) von der BGHW ausgesprochen, welches nicht einhalten werden konnte. Es folgte der nette Besuch des Herrn vom Hauptzollamt, der aber auch nur die Zahlungsunfähigkeit feststellen konnte.
Weitere Schriftwechsel zum Thema Zahlungsunfähigkeit - mit Vorlage von Belege, die die Zahlungsunfähgikeit erklärten. Der letzte Zahlungstermin in 03/2012 wurde dann leider „verschlafen“ und im Juni 2012 kam eine 2. Zahlungserinnerung in der die Forderung sage und schreibe auf einen Betrag von 331,46 € angestiegen ist.
Erneutes Schreiben an die BGHW und Einreichung der Unterlagen. Der Bescheid der BGHW kam mit dem Angebot einer Ratenzahlung in Höhe von 30,-- €. Das mag für den Herrn von der BGHW eine unwesentliche Summe sein, aber für den Schuldner nicht machbar.
Was kann hier noch getan werden? Schuldner könnte eine eimalige Zahlung in Höhe des ursprünglichen Betrages von 190,96 € anbieten. Wird sich die BGHW darauf einlassen?