Forderung der Mietnebenkosten verjährt?

Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe für das Jahr 2009 eine Nachzahlung von knapp 400 € bekommen. Daraufhin habe ich schrifltich Widerspruch eingelegt, am 10.6.2010. Meine Vermieterin hat darauf jedoch immer nur mündlich reagiert und gesagt, sie werde das nochmal prüfen. Jetzt hat sie mir gesagt, dass alles geprüft sei und seine Richtigkeit habe. Dies sagte sie mir jedoch erst Anfang Juli 2011. Meine Frage: Ich habe gehört, dass wenn sie auf meinen Widerspruch ein Jahr nicht (schriftlich) reagiert hat (das wäre dann ja jetzt soweit), dass das dann verjährt ist. Also muss ich die 400 Euro für 2009 noch zahlen oder ist es verjährt?

Hallo, guten Tag
Sie haben die Rechnung bekommen (12Monate)Verjährt ist da nichts. Sie können mit dem bezahlen warten bis die
Sache geklärt ist.Lassen Sie sich die Unterlagen zeigen.
mit freundlichen Grüßen a.g.