Forderung des Arbeitgebers aus Arbeitsverhältnis

Hallo zusammen, ich habe ein Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten, bei dem ich auf „Forderungen des Arbeitgebers aus Arbeitsverhältnis“ hingewiesen und aufgefordert werde, bis zu einem bestimmten Termin eine bestimmte Summe auf ein Anderkonto dieses Anwalts zu überweisen. Mein Arbeitgeber hat im Jahr 2009 Insolvenz angemeldet und ging letztendlich Ende 2009 in Konkurs. Es gab keine Nebenzahlungen (nur Insolvenzgeld) und auch keine Anmeldung von Forderungen meinerseits in der Insolvenztabelle.
Es gab bisher keinerlei Mahnungen oder sonstige Hinweise, so dass ich das Ganze langsam als verdammt schlechten Scherz bzw. als kriminelle Energie auffasse. Hat jemand Ähnliches erlebt bzw. kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll.
Danke im Voraus
fanti2402

ist der Brief von dem Konkursverwalter, den der Arbeitgeber hatte?? Wenn nicht ist das eine Straftat, denn nur das Gericht, oder der Kunkursverwalter kann was fordern, aber bestimmt kein Insolvenzgeld. Was ist denn die Begründung was er da nennt??? Echt lächerlich, aber die kommen immer wieder auf neue Ideen.
Wer der Konkursverwalter ist kann man auch online nachschauen, beim zuständigem Insolvenzgericht.
Ich sehe da kein Recht seitens der Arbeitgeberseite, oder muss man die jetzt schon beköstigen, wenn die insolvent sind. Meiner fragt auch nie ob ich genug Geld bekomme, also sowas hab ich noch nie gehört.
Gruss
Agnes

Hallo Agnes,
vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Nein, der Brief ist von einer Anwaltskanzlei, die angeblich vom Insolvenzverwalter beauftragt wurde. Mich haben sofort mehrere Dinge stutzig gemacht: 1.) Ich habe keinerlei Mahnung oder sonst etwas vorher bekommen (ich wüsste auch ehrlich gesagt nicht, welche Forderungen der Arbeitgeber mir gegenüber haben sollte). 2.) Das Insolvenzverfahren ist m.E. abgeschlossen - die fürstliche Bezahlung des IV ging auch deutschlandweit durch die Presse. 3.) Firmensitz und Amtsgericht des Insolvenzverfahrens ist Essen - die Kanzlei hat ihren Sitz in Köln. 4.) Das Schreiben m.E. ist auf keinem „echten“ Brief-Formular (sieht eher nach einer Kopie aus). Es ist auch mit keinem Namen, sondern nur mit „Rechtsanwalt“ und der Andeutung einer Unterschrift versehen. 5.) Als „Beweis“ war dem Schreiben die Information über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom AG Essen beigefügt. Diese Info haben damals einige
tausend Betroffene bekommen.
Daher meine Vermutung, dass da jemand „abzocken“ will.
Deswegen war ja auch die Frage, ob jemand was Ähnliches erlebt hat.

Viele Grüße
Rolf

das kann sich jeder im Internet runterladen. Ich würde die Sache der Polizei in der Hand geben, dass ist Betrug! Komisch das die immer wieder an die Leute gehen, die so wie so schon genug gestraft sind.
Gruss
Agnes

Hallo Agnes,
ja, das werde ich in jedem Fall tun - mal schauen, was dabei rauskommt. Vielleicht legt man dann solchen Leuten das Handwerk. Interessant ist ja auch, dass man an die Namen und Adressen von Betroffenen offensichtlich auch einfach rankommt. Echt erschreckend…

Danke für die Hilfe
Viele Grüße
Rolf

ich habe letzte Woche von Markt.de bescheid bekommen, dass dort einige Konten geknackt worden sind und die Hacker haben alle Daten. Meines war auch dabei. So gut sind unsere daten geschützt. Traurig alles!
Schönes Wochenende noch
Agnes

Hallo,
ich kann in diesem Fall nur raten sofort einen Anwalt zu suchen und zur Rate zu ziehen.

Hallo Fanti1402,

sehr suspekte Geschichte. Gab es während des Arbeitsverhältnisses Seminare, Weiterbildungen oder Privatkäufe über das Geschäft die evtl. vergessen wurden vom Gehalt abzuziehen???

Wenn es sowas nicht gab würde ich das Schreiben ignorieren. Vor allem finde ich Zahlungen auf das Konto des Rechtsanwalts schon komisch??? Ist auch bei Insolvenzfällen eigentlich unüblich.

Alles Gute

Lore

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Reaktionen bestärken mich darin, diese Geschichte sofort einem Anwalt bzw. der Polizei zu übergeben.

Viele Grüße
fanti1402

Hallo,

ich kann in diesem Fall nur raten sofort einen Anwalt zu
suchen und zur Rate zu ziehen.

Hallo Lore,
danke für deine Antwort. Nein, es gab während des Beschäftigungsverhältnisses nichts dergleichen. Es lief eigentlich alles relativ „ordentlich“ (wenn man in diesem Zusammenhang davon sprechen kann) ab.
Daher war ich auch sehr überrascht, hier nochmal etwas zu hören. Ich habe ja - im Gegensatz zu den dubiosen Forderungen - noch richtig hohe Ansprüche, die ich in der Insolvenztabelle angemeldet habe (von denen ich aber vermutlich nie was sehen werden).
Daher wird für mich immer deutlicher, dass da jemand „abzocken“ will. Von daher bringe ich diese Geschichte zur Anzeige bei der Polizei. Mal schauen, was draus wird.

Danke nochmal, viele Grüße und schönes (Rest-)Wochenende

Rolf

ein schlechter scherz ist dies sicher nicht
der Anwalt hat das Recht dazu dies zu tun
er wird aber sicher mit einer Begründung Geld zurück verlangen
ein guter tipp von mir such dir einen guten Anwalt möglichst einer der sich sehr gut mit insolvenzrecht auskennt und lass dich beraten

ICH WÜRDE EINFACH MAL VORSCHLAGEN NACH DIESER KANZLEI IM NET ZU FORSCHE, DA GIBT`S SICHERLICH ZAHLREICHE INFORMATIONEN, UND MEISTEN SCHREIBEN SOLCHE KANZLEIEN EINE GANZE MENGE VON LEUTEN AN. ANSONSTEN WÜRDE ICH ERSTMAL GAR NICHT REAGIEREN UND ABWARTEN WAS PASSIERT, FALLS ES DENN SO IST - UND SIE WIRKLICH KEINE AHNUNG HABEN UM WAS ES SICH FÜR FORDERUNGEN HANDELT

Hallo,

grundsätzlich ist das möglich, da der Gesetzgeber / das Insolvenzgericht mit den Insolvenzverwalter keinen Gläubiger, hierunter zählen auch die Angestellten, während einer Insolvenz finanziell bevorteilen darf.
Dies gilt auch für die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten.

Das schlimme an der Sache ist, dass sich ja eigentlich Ihr Arbeitgeber strafbar gemacht hat, wenn er ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters Löhne und Gehälter gezahlt hat.

Sie sind nun leider der geschädigte, da Sie das empfangene Gehalt wieder erstatten müssen. Bevor Sie jedoch auch nur einen Cent zahlen, sollten Sie sich arbeitsrechtlich beraten lassen. Hier hilft Ihnen Ihr Amtsgericht / Arbeitsgericht weiter.

Weiter würde ich mich schriftlich an den Insolvenzverwalter wenden, der soll Ihnen die Einforderung an Hand von gesetzlichen Vorgaben erklären und belegen. Somit verschaffen Sie sich schon mal zeitlichen Spielraum. Denn spätestens mit der Erklärung des Insolvenzverwalters können Sie notfalls beim Arbeitsgericht / Amtsgericht die nötigen rechtlichen Schritte einleiten.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Keine ahnung
unbedingt rechtsanwalt aufsuchen!! schnellstens !!
rechtsschutzversicherung wäre hilfreich !!
oder auch mal gewerkschaft einschalten - ist kostengünstiger !! Sofort widerspruch einlegen !!
gruß
Michael

sorry so gut kenne ich mich da leider nicht aus. am besten einen anwalt für arbeitsrecht einschalten zahlt auch die rechtschutzversicherung wen arbeitsrecht mit drin ist. der arbeitgeber muss ja wenn belege haben was sie ihm schulden die kann der anwalt dann anfordern und dann weiter sehen.