Forderung durch inkassounternehmen nach zahlung

hallo zusammen,

folgenden fiktiven fall möchte ich kurz schildern.

jemand wird ohne gültigen fahrausweis in der s-bahn erwischt und bekommt sogleich eine zahlungsaufforderung über 40.-€ ausgestellt, da er gerade kein bargeld dabei hat, damit er das geld überweisen kann.

der beleg wird leider verloren. das geld kann nicht überwiesen werden.

4 wochen später bekommt der ohne gültgen fahrausweis gefahren ist eine zahlungsauffoerdung eines inkassounternehmens über die 40.-€ plus zusätzlicher inkassokosten von fast demselben betrag.

die ursprüngliche strafe von 40.-€ wird noch am selben tag überwiesen, die inkassokosten jedoch nicht.

zwei wochen später kommt erneut eine zahlungsaufforderung vom inkassounternehmen mit einem dankesschreiben über den überwiesenen betrag von 40.-€ jedoch soll auch die restforderung von knapp weiteren 40.-€ überwiesen werden.

ist es konform nach ausstellung eines zahlungsbescheides ohne jegliche zahlungserinnerung sofort ein inkassounternehmen zu beauftragen?

muß der restbetrag überwiesen werden, was soll derjenige tun?

Hallo !

Ja,das ist völlig OK !

In der Rechnung über die 40 € mit dem Überweisungsträger stand bestimmt auch ein Frist,innerhalb deren man zahlen muss.
Danach ist man sofort im Verzug.
Da kann sofort gemahnt werden und die Mahnkosten können auf die Summe aufgeschlagen werden.
Das man die Rechnung verbummelt hatte,ist doch keine Entschuldigung.
Außerdem war es doch nicht unmöglich,die Zahlung trotzdem zu veranlassen.
Dazu hätte ein Anruf oder der Besuch in der Geschäftsstelle der Bahn genügt,dann hätte man Geschäftszeichen und Kontonummer nochmals genannt bekommen.

Kurz und gut, man muss auch den Rest noch bezahlen,je eher desto besser,denn es kommen noch weitere Mahnkosten hinzu,wenn man es hinauszögert.

MfG
duck313

jemand wird ohne gültigen fahrausweis in der s-bahn erwischt
und bekommt sogleich eine zahlungsaufforderung über 40.-€
ausgestellt, da er gerade kein bargeld dabei hat, damit er das
geld überweisen kann.

der beleg wird leider verloren.

Schade aber auch.

das geld kann nicht überwiesen
werden.

Warum denn das nicht?
Hat der Schwarzfahrer auch vergessen, wie das Unternehmen hieß, mit dem er gefahren ist? EIN Anruf hätte wohl genügt…

ist es konform nach ausstellung eines zahlungsbescheides ohne
jegliche zahlungserinnerung sofort ein inkassounternehmen zu
beauftragen?

Man muss nicht extra mahnen, wenn eine Forderung eine bestimmte Fälligkeit hat:

„(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1.für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2.der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,“

aus dem §286 BGB.

Somit war die Forderung fällig, weil wohl auf dem Vordruck ein Zahlungsdatum gestanden haben wird - oder eine Frist.

Bei einer fälligen Forderung darf der Gläubiger Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen. Durch die Beauftragung des Inkassounternehmes ist ein Schaden entstanden. Dieser ist nun zu ersetzen.

Ich sag mal:
Dumm gelaufen, nachlässig gewesen, Lehrgeld ist nun zu bezahlen.

Guten Abend!

In der Rechnung über die 40 € mit dem Überweisungsträger stand
bestimmt auch ein Frist,

Ein Juraprofessor hätte hier an den Rand geschrieben: „Die Aufgabe ist anhand des gestellten Sachverhalts zu bearbeiten und nicht anhand persönlicher Ausschmückungen“. Unten drunter hätte er dann „Ungenügend - 0 Punkte“ geschrieben und vollkommen Recht damit gehabt. Aber nun gut, gehen wir einfach mal davon aus, es wäre so.

innerhalb deren man zahlen muss.
Danach ist man sofort im Verzug.

Das alte „Angabe-einer-Zahlungsfrist-auf-der-Rechnung-begründet-Verzug“-Märchen. Das wird durch die ständige Wiederholung in diesem Forum einfach nicht wahrer. Es muss, wenn der Verzug ohne Mahnung und vor Ablauf von 30 Tagen eintreten soll, eine vertragliche Bestimmung vorliegen und die ist nicht zu erkennen. Die wäre allenfalls zu sehen, wenn eine Frist in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen benannt wäre, da diese ja mit Betreten des Verkehrsmittels Vertragsbestandteil werden. In der Gegend, in der ich wohne, gibt es keine derartige Frist. Und im Sachverhalt ja auch nicht, deshalb: Siehe oben.

Da kann sofort gemahnt werden und die Mahnkosten können auf
die Summe aufgeschlagen werden.
Das man die Rechnung verbummelt hatte,ist doch keine
Entschuldigung.
Außerdem war es doch nicht unmöglich,die Zahlung trotzdem zu
veranlassen.
Dazu hätte ein Anruf oder der Besuch in der Geschäftsstelle
der Bahn genügt,dann hätte man Geschäftszeichen und
Kontonummer nochmals genannt bekommen.

Kurz und gut, man muss auch den Rest noch bezahlen,je eher
desto besser,denn es kommen noch weitere Mahnkosten hinzu,wenn
man es hinauszögert.

MfG
duck313