Hallo liebe Wissensgemeinde,
angenommen ein Arbeitgeber (AG) stellt einem Arbeitnehmer (AN) eine Wohnung zur Verfügung. Hierbei zahlt der AG in Vorleistung die entsprechende Mietkaution an den AN, damit dieser den Betrag an den Vermieter überweisen kann. Hierzu wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und AN getroffen, die Folgendes besagt: „… Die Mietkaution muss bis spätestens drei Monate nach Ende des befristeten sechsmonatigen Mietvertrages in voller Höhe an den AG zurückgezahlt werden. … Im Falle eines Austritts ist der AG auch vor diesem Termin berechtigt Rückgriff zu nehmen und die Mietkaution mit Ihrer letzten Gehaltsabrechnung einzubehalten.“
Obwohl das Arbeitsverhältnis seit 2,5 Jahren beendet ist, fordert der ehemalige AG jetzt erst die Rückzahlung der Mietkaution.
Wie soll sich der AN verhalten? Gibt es eine Verjährungsfrist in diesem Fall?