Forderung e.Zahlung n.Beendigung d.Arbeitsverhältn

Hallo liebe Wissensgemeinde,

angenommen ein Arbeitgeber (AG) stellt einem Arbeitnehmer (AN) eine Wohnung zur Verfügung. Hierbei zahlt der AG in Vorleistung die entsprechende Mietkaution an den AN, damit dieser den Betrag an den Vermieter überweisen kann. Hierzu wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und AN getroffen, die Folgendes besagt: „… Die Mietkaution muss bis spätestens drei Monate nach Ende des befristeten sechsmonatigen Mietvertrages in voller Höhe an den AG zurückgezahlt werden. … Im Falle eines Austritts ist der AG auch vor diesem Termin berechtigt Rückgriff zu nehmen und die Mietkaution mit Ihrer letzten Gehaltsabrechnung einzubehalten.“

Obwohl das Arbeitsverhältnis seit 2,5 Jahren beendet ist, fordert der ehemalige AG jetzt erst die Rückzahlung der Mietkaution.

Wie soll sich der AN verhalten? Gibt es eine Verjährungsfrist in diesem Fall?

Hallo

Die Forderung ist noch nicht verjährt. Ausschlussfristen und/oder das Berufen auf eine Entreicherung scheiden in meinen Augen alleine dadurch aus, daß Du kaum glaubhaft darlegen können wirst, daß Dir nicht klar war, wem das Geld eigentlich gehört…

Gruß,
LeoLo