Muss ein Mann die Rechnung eines Steuerberaters bezahlen, wenn die „Beratungsleistung“ bzw. Steuererklärung des Steuerberaters eine Steuermissratung war, weil sie dazu geführt hat, dass das Finanzamt aufgrund der vom Steuerberater erstellten Steuererklärung mehr Steuern zahlen muss als wenn der Mann diesen Steuerberater nicht eingeschaltet hätte und stattdessen einfach die aufgrund der zuvor durch das Finanzamt erstelle Steuerschätzung veranschlagte Steuer gezahlt hätte? Der
Steuerberater hätte dies wissen müssen, da das Finanzamt keine neuen Tatsachen feststellte, die der Steuerberater nicht auch wusste. Es war also eine klare Steuermissratung. Der Klient des Steuerberaters hat die Rechnung des Steuerberaters nicht beglichen, da er diese als dreist empfand. Aus seiner Sicht hat der Steuermissrater ihm nur geschadet und daher auch kein Geld verdient. Mittlerweile
hat der Steuermissrater einen Anwalt eingeschaltet, um die Forderung über 650 EUR + Anwaltskosten einzutreiben.
Servus,
das mit dem Empfinden ist im Reich der Abgabenordnung so eine Sache.
Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen befreit nicht von der Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen. Wenn der Steuerberater damit beauftragt war, diese zu erstellen, ist es nicht besonders dreist, wenn er diesem Auftrag nachgekommen ist. Er selber hätte sich übrigens wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht, wenn er wissentlich die Steuererklärungen zurückgehalten hätte, weil die Veranlagung auf der Grundlage geschätzter Besteuerungsgrundlagen für seinen Mandanten günstiger gewesen wäre.
Das genannte Honorar ist übrigens für die Erstellung der Steuererklärungen für einen Selbständigen plus der nötigen Aufzeichnungen und (vermutlich) Überschussrechnung sehr niedrig; es kann gut sein, dass da die gesetzlich durch die StBVV vorgegebenen Mindestgebühren nur durch Zudrücken aller Augen und Hühneraugen eingehalten worden sind.
Wenn das Finanzamt „mehr Steuern zahlen muss“, wie Du schreibst, handelt es sich ja übrigens um eine Erstattung von Steuerguthaben. Das ist doch schön, wenn diese höher ausfällt als auf der Grundlage der Schätzung.
Moral: Zügig zahlen, bevor es richtig teuer wird.
Schöne Grüße
MM
Sind nicht alle Steuerberater „missraten“ ?
Beschwere dich beim Verbraucherschutz, bei Bild, bei der Steuerberaterkammer und beim Petitionsauschuss des Landtags. So macht man solchen Abzockern richtig Beine, plötzlich fangen sie an zu spuren!
Steuerberater sind auf jeden Fall ein oft missverstandener Beruf, da die Mandantschaft oft seine Aufgabe so versteht, dass der „möglichst viel rausholen“ soll, aber Gegenstand des Auftragsverhältnis zumeist lediglich die Erstellung von Steuererklärungen ist. Klassisches Missverständnis.
Servus,
kann man ihr eine wohlfeile Freude bereiten, indem man sich immer im Januar / Februar einen ruhigen Moment schafft und überlegt, wie hoch man die Vorauszahlungen setzen lassen kann, ohne dass das zu sehr auffällt. Dann freuen sich bei der Veranlagung alle über die hohen Erstattungen und finden, dass sie einen prima StB haben, der immer eine Menge „rausholt“.
Schöne Grüße
MM
Du hast dem Stb. einen Auftrag erteilt, den hat er ausgeführt und dafür muss er bezahlt werden. Er wird nicht am Gewinn oder Verlust beteiligt, sondern ist Freiberufler. Du solltest also in Zukunft Deine Erwartungshaltung betrachten und nicht einen vermeintlichen Fehler eines Stb. Offensichtlich hat er ja alles richtig gemacht. Dir steht es aber frei, den Bescheid prüfen zu lassen, bzw. dem zu widersprechen.