Hallo, o.k., Sie haben natürlich nicht unrecht, aber wo ist denn das Vermögen, es ist schlicht nicht mehr da, entweder weil es in der Natur nicht mehr vorhanden ist, oder von den Schulden überlagert wird. Eine GmbH hat eine Bilanz. In Aktiva steht das (bilanzielle) Vermögen, in Passiva die (bilanziellen) Verpflichtungen (ohne Eventualverpflichtungen, die stehen bekanntlich unter dem Bilanzstrich).
Was hat die GmbH, wenn Sie gegründet wird: Eine Einlage, das ist das Stammkapital. In der Regel sollte das Stammkapital (Bilanzsummen-Ausgleichsfaktor auf Passiva) den Unterschied zur Aktiva ausgleichen, so dass die Bilanzsumme sich A/P immer ausgleicht (Bilancia = „Waage“).
Warum macht man u.a. eine GmbH: um als Unternehmer persönlich nicht zu haften. Im Laufe der Zeit wächst die Bilanz, also Aktiva/Passiva usw. Natürlich haftet das gesamte Geschäftsvermögen.
Was ist, wenn nichts mehr geht? Da gibt es nicht mal mehr das Stammkapital, weil die GmbH i.d.R. ein Minuskapital hat (das Kapital steht also auf Aktiva).
Fazit: o. k., auf die Schnelle habe ich mich unpräzise ausgedrückt. In der Praxis hat die GmbH nix mehr wenn der Insolvenzantrag gemacht wird.
Geschäftsvermögen? Tja.
Das Umlaufvermögen gehört absonderungsberechtigten Gläubigern (z.B. Banken ober Mantel- oder Globalabtretungen) oder Gläubigern, die noch vor diesen stehen, aussonderungsberechtigten Gläubigern (z.B. Lieferanten, über Kontokorrent-, Eigentumsvorbehalten, erweiterten EV usw.).
Da bleibt meist dem Insolvenzverwalter nix mehr für die Insolvenzmasse.
Anlagevermögen? Sehr oft keins vorhanden, ausser Tisch und Stuhl und ausrangierte Alt-
PCs, bzw. nicht nur fiskalisch sondern auch wirtschaftlich abgeschriebene Güter.
Oder es gibt eine Besitzgesellschaft, die das Anlagevermögen besitzt/verwaltet.
An die kommen Sie aber als GmbH-Gläubiger nicht ran.
Ich weiß, ich schweife von der Fragestellung her ab. Ich wollte eigentlich nur begründen,
warum ich auf das Stammkapital losgegangen bin.
Das soll mir eine Lehr sein, für meine nächste Antwort. Trotzdem, danke.