Hallo!
Folgender theoretischer Fall:
Person „A“ kauft eine seltene LP im Ausland. Da diese noch original versiegelt (in Folie eingeschweist) ist, hat sie in Sammlerkreisen einen noch höheren Wert.
Der Zoll verstört die Folienverpackung, weil er wissen möchte, was in der LP-Hülle ist (Drogen…).
Besteht nun die Möglichkeit, den Zoll aufgrund des geminderten Sammlerwertes in Regress zu nehmen?
Gruß
Falke