Forderung geltend machen ohne Bankverbindung

Hallo,

wenn man gegen ein Unternehmen eine Geldforderung geltend machen will, kann man dies auch tun, ohne dem Unternehmen seine Bankverbindung zu nennen? Das heißt, kann man verlangen, einen Verrechnungsscheck zu bekommen?

Hintergrund: Ein Verbraucher wird jahrelang von einem unseriösen Unternehmen mit einer nicht bestehenden Forderung behelligt. Nun stellt der Verbraucher eine Gegenforderung. Das Unternehmen ist jedoch dafür bekannt, mit den Bankverbindungen „Schabernack“ zu treiben. Das geht bis hin zu erpresserischen Vorpfändungen unter falscher Behauptung eines Titels usw.

Gruß
Ultra

Hallo,

man ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Bankverbindung anzugeben, aber man kann auch nicht verlangen, dass der Schuldner einen Scheck schickt.
Wie der Schuldner bezahlt, ist dessen Sache.

lG

man ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Bankverbindung
anzugeben, aber man kann auch nicht verlangen, dass der
Schuldner einen Scheck schickt.
Wie der Schuldner bezahlt, ist dessen Sache.

Echt? Gibt es da nicht so etwas wie gesetzliche Zahlungsmittel? Ich bin mir sicher, mal irgendetwas in der Richtung gehört zu haben.

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Hallo,

man ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Bankverbindung anzugeben, aber man kann auch nicht verlangen, dass der Schuldner einen Scheck schickt.
Wie der Schuldner bezahlt, ist dessen Sache.

Echt? Gibt es da nicht so etwas wie gesetzliche Zahlungsmittel? Ich bin mir sicher, mal irgendetwas in der Richtung gehört zu haben.

Ich auch. Ich meine sogar gehört zu haben, dass es eine Bringschuld sein soll, wenn nichts anderes wirksam vereinbart worden ist.

Grüße

Hallo exc,

Echt? Gibt es da nicht so etwas wie gesetzliche
Zahlungsmittel? Ich bin mir sicher, mal irgendetwas in der
Richtung gehört zu haben.

was bedeutet das für die vorliegende Frage?

Hallo,

wenn man gegen ein Unternehmen eine Geldforderung geltend
machen will, kann man dies auch tun, ohne dem Unternehmen
seine Bankverbindung zu nennen?

Natürlich. Geltend machen kann man das.

Das heißt, kann man verlangen,
einen Verrechnungsscheck zu bekommen?

Zunächst einmal müsste man erreichen, dass die Forderung erfüllt wird. Unter diesem

Hintergrund: Ein Verbraucher wird jahrelang von einem
unseriösen Unternehmen mit einer nicht bestehenden Forderung
behelligt. Nun stellt der Verbraucher eine Gegenforderung.

wird sie das natürlich erst einmal nicht. Welche Grundlage sollte die Forderung denn haben? Weil ein Unternehmen Geld von mir will kann ich noch lange nicht Geld vom Unternehmen fordern.

Wenn die Forderung (gerichtlich?) anerkannt wird, hat der Schuldner das Recht mit einer üblichen Methode zu bezahlen. Dazu gehört eine Banküberweisung. EIn Recht auf einen Scheck hat der Gläubiger nicht.

Das
Unternehmen ist jedoch dafür bekannt, mit den Bankverbindungen
„Schabernack“ zu treiben. Das geht bis hin zu erpresserischen
Vorpfändungen unter falscher Behauptung eines Titels usw.

Wie soll das denn gehen? Die fälschen Gerichtstitel und lassen dann Konten pfänden? Nur mit der Behauptung, man hätte einen Titel wird keine Bank einen Pfändung mitmachen.

wenn man gegen ein Unternehmen eine Geldforderung geltend
machen will, kann man dies auch tun, ohne dem Unternehmen
seine Bankverbindung zu nennen?

Natürlich. Geltend machen kann man das.

Und was ist, wenn das Unternehmen dann nicht reagiert? Muss man dann bei Beantragung eines Mahnbescheids seine Bankverbindung angeben, sodass das Unternehmen davon erfährt?

Unter diesem

Hintergrund: Ein Verbraucher wird jahrelang von einem
unseriösen Unternehmen mit einer nicht bestehenden Forderung
behelligt. Nun stellt der Verbraucher eine Gegenforderung.

wird sie das natürlich erst einmal nicht. Welche Grundlage
sollte die Forderung denn haben? Weil ein Unternehmen Geld von
mir will kann ich noch lange nicht Geld vom Unternehmen
fordern.

Doch, natürlich kann der Verbraucher etwas fordern, zum Beispiel als Ausgleich für erheblichen Bearbeitungsaufwand, Porto usw.

Das kann man aber ruhig die Sorge des Verbrauchers sein lassen. Beim Mahnbescheid prüft doch angeblich niemand, ob die Forderung berechtigt ist. Und vor einer Gerichtsverhandlung hat der Verbraucher keine Angst.

Wenn die Forderung (gerichtlich?) anerkannt wird, hat der
Schuldner das Recht mit einer üblichen Methode zu bezahlen.
Dazu gehört eine Banküberweisung. Ein Recht auf einen Scheck
hat der Gläubiger nicht.

Was aber, wenn der Verbraucher einen Scheck verlangt?

Das Unternehmen ist jedoch dafür bekannt, mit den Bankverbindungen
„Schabernack“ zu treiben. Das geht bis hin zu erpresserischen
Vorpfändungen unter falscher Behauptung eines Titels usw.

Wie soll das denn gehen? Die fälschen Gerichtstitel und lassen
dann Konten pfänden? Nur mit der Behauptung, man hätte einen
Titel wird keine Bank einen Pfändung mitmachen.

Da irrst du dich gewaltig. Einigen Schilderungen zufolge sollen Leute am Wochenende am Bankautomaten gestanden und keinen Cent bekommen haben, weil die Banken auf erfundene Aktenzeichen reingefallen sein sollen.

Deswegen läuft unter anderem eine Anklage wegen gewerbsmäßiger Erpressung. Es tut sich aber seit ca. zwei Jahren nichts.

Echt? Gibt es da nicht so etwas wie gesetzliche
Zahlungsmittel? Ich bin mir sicher, mal irgendetwas in der
Richtung gehört zu haben.

was bedeutet das für die vorliegende Frage?

Das bedeutet, daß das einzige, was ein Gläubiger annehmen muß , Bargeld ist.

Doch, natürlich kann der Verbraucher etwas fordern, zum
Beispiel als Ausgleich für erheblichen Bearbeitungsaufwand,
Porto usw.

Ja, fordern kann er viel. Ob er es allerdings bekommt, ist eine andere Sache.

Das kann man aber ruhig die Sorge des Verbrauchers sein
lassen. Beim Mahnbescheid prüft doch angeblich niemand, ob die
Forderung berechtigt ist.

Das zuständige Gericht nicht.

Und vor einer Gerichtsverhandlung
hat der Verbraucher keine Angst.

Angst muss er ja auch nicht haben. Ob das Gericht die Forderung anerkennt, steht aber mehr als in den Sternen. Wurde denn schon eine Rechnung geschrieben an das Unternehmen? Wie haben die sich geäußert?

Wenn die Forderung (gerichtlich?) anerkannt wird, hat der
Schuldner das Recht mit einer üblichen Methode zu bezahlen.
Dazu gehört eine Banküberweisung. Ein Recht auf einen Scheck
hat der Gläubiger nicht.

Was aber, wenn der Verbraucher einen Scheck verlangt?

Dann muss er ihn nicht bekommen. Aber ich bin mir einigermaßen sicher, dass es in diesem Fall nicht dazu kommt.

Da irrst du dich gewaltig. Einigen Schilderungen zufolge
sollen Leute am Wochenende am Bankautomaten gestanden und
keinen Cent bekommen haben, weil die Banken auf erfundene
Aktenzeichen reingefallen sein sollen.

Da sind mir zu viele Konjunktive drin. Nicht, dass auch Banker keine Fehler machen …

Deswegen läuft unter anderem eine Anklage wegen gewerbsmäßiger
Erpressung.

Das wäre aber was anderes. :wink:

Es tut sich aber seit ca. zwei Jahren nichts.

Ohne die Hintergründe zu kennen …