Forderung Gerichtsurteil Geldeintreibung

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal über folgenden fiktiven Fall eine Frage.

Nehmen wir an das eine Firma ein vollstreckbares Gerichtsurteil
gegen eine Kunden hat bzgl. einer Forderung.

Was muss die Firma mit diesem Gerichtsurteil machen damit die
an Ihr Geld kommen? Weiterleiten an den Gerichtsvollzieher oder
nochmal in Rechnung stellen? Der Gesamtbetrag ist im Gerichts-
urteil auch nicht ersichtlich Mahngebühren/Zinsen/Gerichtsgeb. usw.

Für jeden Vorschlag bin ich dankbar.

Tschüß
Peter

Hallo!

Was muss die Firma mit diesem Gerichtsurteil machen damit die
an Ihr Geld kommen? Weiterleiten an den Gerichtsvollzieher

Das ist eine der vielen Möglichkeiten, man sende eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils an die Gerichtsvollzieherverteilstelle des zuständigen Vollstreckungsgerichtes und beantrage die Pfändung.

oder
nochmal in Rechnung stellen?

Im Zivilrecht kann man machen, was man will. Wenn man Zeit, Geld und Lust hat, kann man also auch dieses tun.

Der Gesamtbetrag ist im Gerichts-
urteil auch nicht ersichtlich
Mahngebühren/Zinsen/

Wenn diese nicht im Urteilstenor drinstehen, dann kann man die auch nicht verlangen. Das Gericht urteilt nur über das, was der Kläger beantragt hat. Und wenn der Kläger sich für schlau genug hält, eine Klage ohne Anwalt durchzuziehen und hofft, der liebe Gott werde dem Richter im Traum erscheinen und den Antrag stellen, den Beklagten auch in Nebenforderungen und Zinsen zu verurteilen, dann darf er sich nicht wundern, wenn da plötzlich doch keine Mahnkosten und Zinsen drinstehen.

Gerichtsgeb.

Dazu muss man einen Kostenfestsetzungsantrag stellen, sonst sieht man die auch nicht wieder.

Für jeden Vorschlag bin ich dankbar.

Man beauftrage einen Rechtsanwalt mit der Zwangsvollstreckung. Im Zivilrecht kann man so viele Fehler machen, zwei habe ich schon aufgeführt, und jeder Fehler kostet teures Geld.