Forderung, Homepage zu ändern

Hallo zusammen,

A, B und C seien Unternehmer.

Gesetzt den Fall, A betreibt eine Homepage und bezeichnet B darin als „Partner“ (Mit Logo und Link).
A’s Homepage sei von C gebaut worden und werde von ihm gewartet.

A und B hätten sich nun zerstritten.
B fordert A per Einschreiben auf, den Partnerlink zu entfernen und setzt A eine angemessene Frist.
Die Frist verstreicht, ohne dass A dem C den Auftrag zur Änderung der Hp erteilt…

B kennt C gut; B bittet/beauftragt C, den Link zu entfernen.

a) Darf C das? (wenn nein, warum nicht)

b) Muss A oder B die Entfernung des Partnerlinks bezahlen?

Gruß JoKu

Die Internetseiten sind Eigentum von A.
C darf das Eigentum von A ohne dessen Erlaubnis nicht manipulieren.

Hallo,

Gesetzt den Fall, A betreibt eine Homepage und bezeichnet B
darin als „Partner“ (Mit Logo und Link).

Hat B dem A die Nutzung seines Logos und seines Namens zu Werbezwecken genehmigt und wenn ja, in welchem Umfang?

A’s Homepage sei von C gebaut worden und werde von ihm
gewartet.

A und B hätten sich nun zerstritten.

Kommt vor.

B fordert A per Einschreiben auf, den Partnerlink zu entfernen
und setzt A eine angemessene Frist.

Ob diese Forederung berechtigt ist lässt sich nicht beurteilen (s.o.)

Die Frist verstreicht, ohne dass A dem C den Auftrag zur
Änderung der Hp erteilt…

B kennt C gut; B bittet/beauftragt C, den Link zu entfernen.

a) Darf C das? (wenn nein, warum nicht)

Nein. Er würde sich sogar strafbar machen. http://de.wikipedia.org/wiki/Datenver%C3%A4nderung

b) Muss A oder B die Entfernung des Partnerlinks bezahlen?

Wer die Musik bestellt muss sie auch zahlen. In Anbetracht der nicht ganz klaren Ausgangslage, ist die Frage aber zunächst zweitrangig.

Gruß

S.J.

Hallo,

Gesetzt den Fall, A betreibt eine Homepage und bezeichnet B
darin als „Partner“ (Mit Logo und Link).

Hat B dem A die Nutzung seines Logos und seines Namens zu
Werbezwecken genehmigt und wenn ja, in welchem Umfang?

Es gab nie eine Anfrage zur Genehmigung von A oder eine Genehmigung von B.

A hat C vo ca 2 - 3 Jahren beauftragt, diverse Partner als Logo mit Link in seine Seite mit z. B. der Bezeichnung „partner.htm“ einzubauen.

Gruß
JoKu

Hallo

Hat B dem A die Nutzung seines Logos und seines Namens zu
Werbezwecken genehmigt und wenn ja, in welchem Umfang?

Die Frage die sich stellt, ist die, ob es unbedingt einer Genehmigung bedarf. Anders ausgedrückt: Kann unter normalen Umständen, die Geschäftsführung von WWW dir verbieten, auf deiner Homepage einen Link zu diesem Forum zu setzen???

Greetz Cemal

Hallo,

Anders ausgedrückt: Kann unter normalen
Umständen, die Geschäftsführung von WWW dir verbieten, auf
deiner Homepage einen Link zu diesem Forum zu setzen???

Nein. Sie können Dir aber richtig heftig verbieten, mit einer Partnerschaft zu www zu werben. Eine Abmahnung hast Du dann aber sowas von schnell…
Gruß
loderunner (ianal)

Nicht zu weit ausholen bitte

Hallo,

Anders ausgedrückt: Kann unter normalen
Umständen, die Geschäftsführung von WWW dir verbieten, auf
deiner Homepage einen Link zu diesem Forum zu setzen???

Nein.

Hier hättest du schon aufhören können zu texten. Denn das was jetzt kommt…

Sie können Dir aber richtig heftig verbieten, mit einer
Partnerschaft zu www zu werben. Eine Abmahnung hast Du dann
aber sowas von schnell…
Gruß
loderunner (ianal)

…war nicht Gegenstand meiner Stellungnahme. Also sind wir einer Meinung.

Gruß
Cemal

Hallo,

Sie können Dir aber richtig heftig verbieten, mit einer
Partnerschaft zu www zu werben. Eine Abmahnung hast Du dann
aber sowas von schnell…

…war nicht Gegenstand meiner Stellungnahme. Also sind wir
einer Meinung.

Nö. Der Fragesteller HAT nämlich bezüglich einer Partnerschaft gefragt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

Die Frage die sich stellt, ist die, ob es unbedingt einer
Genehmigung bedarf. Anders ausgedrückt: Kann unter normalen
Umständen, die Geschäftsführung von WWW dir verbieten, auf
deiner Homepage einen Link zu diesem Forum zu setzen???

Einen einfachen HTML-Link kann man wohl nicht verbieten.
Hier geht es aber darum, dass in der Homepage von A „zum Draufklicken“ das Logo von B verwendet wird und dass das Ganze in einer „Partnerseite“ stattfindet, also der Eindruck vermittelt wird, B sei (noch) ein Partner von A.

Gruß JK