Gesetzt den Fall, A betreibt eine Homepage und bezeichnet B darin als „Partner“ (Mit Logo und Link).
A’s Homepage sei von C gebaut worden und werde von ihm gewartet.
A und B hätten sich nun zerstritten.
B fordert A per Einschreiben auf, den Partnerlink zu entfernen und setzt A eine angemessene Frist.
Die Frist verstreicht, ohne dass A dem C den Auftrag zur Änderung der Hp erteilt…
B kennt C gut; B bittet/beauftragt C, den Link zu entfernen.
a) Darf C das? (wenn nein, warum nicht)
b) Muss A oder B die Entfernung des Partnerlinks bezahlen?
Hat B dem A die Nutzung seines Logos und seines Namens zu
Werbezwecken genehmigt und wenn ja, in welchem Umfang?
Die Frage die sich stellt, ist die, ob es unbedingt einer Genehmigung bedarf. Anders ausgedrückt: Kann unter normalen Umständen, die Geschäftsführung von WWW dir verbieten, auf deiner Homepage einen Link zu diesem Forum zu setzen???
Anders ausgedrückt: Kann unter normalen
Umständen, die Geschäftsführung von WWW dir verbieten, auf
deiner Homepage einen Link zu diesem Forum zu setzen???
Nein. Sie können Dir aber richtig heftig verbieten, mit einer Partnerschaft zu www zu werben. Eine Abmahnung hast Du dann aber sowas von schnell…
Gruß
loderunner (ianal)
Anders ausgedrückt: Kann unter normalen
Umständen, die Geschäftsführung von WWW dir verbieten, auf
deiner Homepage einen Link zu diesem Forum zu setzen???
Nein.
Hier hättest du schon aufhören können zu texten. Denn das was jetzt kommt…
Sie können Dir aber richtig heftig verbieten, mit einer
Partnerschaft zu www zu werben. Eine Abmahnung hast Du dann
aber sowas von schnell…
Gruß
loderunner (ianal)
…war nicht Gegenstand meiner Stellungnahme. Also sind wir einer Meinung.
Die Frage die sich stellt, ist die, ob es unbedingt einer
Genehmigung bedarf. Anders ausgedrückt: Kann unter normalen
Umständen, die Geschäftsführung von WWW dir verbieten, auf
deiner Homepage einen Link zu diesem Forum zu setzen???
Einen einfachen HTML-Link kann man wohl nicht verbieten.
Hier geht es aber darum, dass in der Homepage von A „zum Draufklicken“ das Logo von B verwendet wird und dass das Ganze in einer „Partnerseite“ stattfindet, also der Eindruck vermittelt wird, B sei (noch) ein Partner von A.