Forderung in unbekannter Hoehe eintreiben?

Hallo,

angenommen Haendler A hat fuer Privatperson B ein Auto verkauft. Es wurde ein Angebots- und ein Mindesverkaufspreis vertraglich vereinbart, der wirkliche Verkaufspreis sollte also irgendwo dazwischen liegen.

Jetzt muss B von Haendler A den Erloes aus dem Autoverkauf eintreiben. Wie macht er das wenn er nicht weiss fuer welchen Betrag Haendler A das Auto verkauft hat?

Gruss und Dank

Desperado

Hallo,

Jetzt muss B von Haendler A den Erloes aus dem Autoverkauf
eintreiben. Wie macht er das wenn er nicht weiss fuer welchen
Betrag Haendler A das Auto verkauft hat?

er soll Händler A auffordern, die Kaufunterlagen offenzulegen. Dass läßt sich notfalls auch einklagen, kann über eine Stufenklage auch direkt mit einem noch nicht bezifferten Klageantrag auf Herausgabe der Summe x verbunden werden.

Gruß
cosis

Hallo Cosis,

Danke fuer die rasche Antwort.

Weil B erstmal klein anfangen will moechte er zuerst einen Mahnbescheid verschicken - geht das auch mit einem unbekannten Betrag?

Da Haendler A in der Praxis alle moeglichen Kfz-Kaufvertraege aus dem Hut zaubern kann stellt sich die Frage wie man diesen ueberpruefen kann, gibt es dafuer (rechtliche) Mittel?

Gruss

Desperado

Hallo,

Hallo Cosis,

Danke fuer die rasche Antwort.

Weil B erstmal klein anfangen will moechte er zuerst einen
Mahnbescheid verschicken - geht das auch mit einem unbekannten
Betrag?

Nein, ein gerichtlicher Mahnbescheid muss immer auf eine bestimmte Summe lauten. Ausserdem sollte die Schuld fällig sein, am besten bereits Schuldnerverzug vorliegen. Zum Ablauf des Mahnverfahrens findet sich ja viel im Internet zur Recherche.

Da Haendler A in der Praxis alle moeglichen Kfz-Kaufvertraege
aus dem Hut zaubern kann stellt sich die Frage wie man diesen
ueberpruefen kann, gibt es dafuer (rechtliche) Mittel?

Man könnte den Käufer anrufen und nachfragen. In Kaufverträgen zu Autos müsste auch die einmalige Fahrgestellnummer zur Identifikation stehen. Der Käufer kann als Zeuge gehört werden, der Wagen begutachtet werden zur Identifikation. Wenn der fiktive Fall Realität wird, sollte ein Anwalt beauftragt werden.

Gruß
cosis