Forderung Inkasso

Liebe/-r Experte/-in,

mein Bruder hat seit längerer Zeit Verbindlichkeiten gegenüber seiner alten Bank. Er hat mehrmals die eidesstattliche Versicherung abgegeben. So auch letztes Jahr wieder. Der Betrag, um den es in der eidesstattlichen Versicherung ging, lautet auf ca 380€. So stand es in dem Brief.

Nun hat er seit kurzem einen neuen Job und wieder Post vom Inkassounternehmen bekommen. Da er diesmal seine Schulden zahlen will und auch teilweise kann, rief er gleich dort an, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Am Telefon selbst sagte man ihm keine Summe. Er bekam dann einen Brief mit den Bankdaten und dem Vermerk, dass er sich von nun an verpflichtet hätte 50€ im Monat zu zahlen. So weit so gut.
Jedoch ging die Summe des Schreibens völlig auseinander mit dem des Gerichtsvollziehers. Verlangt werden nun knapp 720€, also fast das doppelte. Was genau muss er denn nun zahlen? Die Forderung die er bei der EV unterschrieben hat, oder die Forderung des Inkassounternehmens?

Es wäre wirklich toll, wenn es darauf eine Antwort gibt, wir sind da gerade etwas ratlos.

Viele Liebe Grüße,
Mia

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, aus dem Bauch heraus würde ich sagen nur die Summe die bei der EV genannt wurde, ist aber nicht mein fachgebit

Er muss die Forderung des Gläubigers zahlen und auch nur an den Gläubiger.
das Inkasso kann schreiben was es will. Es sei denn das Inkasso hat die Forderung gekauft ( max 10 % ist der übliche kaufpreis)dann ist das Inkaso selbst Gläubiger.

Sonst nur an den Gläubiger direkt zahlen

warun das so ist steht hier:
www.schuldenfrust.de
Ruiniert Saniert Etabliert


Gehen wir mal von dem Fall aus, das Inkassounternehmen hat die Forderung gekauft. Muss er dann die 720€ zahlen?
Ich seh bei dem Link noch nicht ganz so durch, pardon :smile:


Gehen wir mal von dem Fall aus, das Inkassounternehmen hat die
Forderung gekauft. Muss er dann die 720€ zahlen?
Ich seh bei dem Link noch nicht ganz so durch, pardon :smile:

guckst du hier:
http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

Inkassobüros sind lediglich Dienstleister !
Hier wird traditionell versucht von der Unkenntnis des Schuldners zu profitieren
Wieviel ist gem Vollstreckungsbescheid überhaupt tituliert ?
Von wann ist der Vollstreckungsbescheid ( Welches jahr ) ?
Hat der Bruder bereits im Zusammenhang des Inkassobüros etwas unterschrieben ?

Hallo Mia,

sit der ltzten Angabe der Forderungshöhe kann das Inkasso-Untrnehmen eine Vergleichsgebühr aufgschlagen haben. Die dürfte aber nicht so hoch sein. Lassen Sie sich die Fordrungsaufstellung schicken. Dort muss die ursprünglich titulierte Forderung mit allen Vollstreckungskosten aufgeführt sein.
Ob Inkasso-Unternehmen eine Vrgleichsgebühr in Rechnung stellen dürfen, ist umstritten.
MfG

Richtig, daß die Forderung des Gläubigers zu erfüllen sind. Das ist die Hauptvorderung. Kommen noch Kosten für Inkasso oder GV dazu, sind auch diese zu zahlen sowie die weiteren aufgelaufenen Zinsen. Das ist meine persönliche Meinung.