Forderung Küchenabbau 2 Tage vor Übergabe

Liebe Mietrechtskundige,

angenommen ein Mieter M bittet schon in seiner Kündigung um zeitnahe Stellungnahme des nicht ortsansässigen Vermieters VM (Erbengemeinschaft) ob die beim Einzug eingebaute Küche i.d. Wohnung verbleiben darf. Darauf sei keine Antwort gekommen.

Weitere Verhandlungen wären über den einzig lokal verfügbaren Vertreter des VM, den Hausmeister HM, gelaufen. Dieser sähe kein Problem die Küche i.d. Wohnung zu belassen. Im Rahmen der Abarbeitung der Auszugs-ToDos sei es zu einer erneuten email an den VM gekommen in der von Seiten des M darauf hingewiesen worden wäre, dass ohne Rückmeldung des VM der M davon ausgehe, dass man mit dem HM verbindlich die Details der Übergabe regle, mit der gleichen Reaktion wie beim ersten Kontaktversuch - keiner.

Nun würde kurz vor der vereinbarten Übergabe gefordert aus der zwischenzeitlich mietvetragsgemäss renovierten und geputzten Wohnung die Küche auszubauen.

Wie (dürftig) sind die Möglichkeiten des M doch noch ohne grösser Aufwände aus der Affäre zu kommen - bzw. wenn schon Aufwände, lohnt sich der Aufwand einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen?

Danke für alle Anregungen, Erfahrungsberichte und sachdienlichen Hinweise,

Stefan

Liebe Mietrechtskundige,

Hallo,

angenommen ein Mieter M bittet schon in seiner Kündigung um
zeitnahe Stellungnahme des nicht ortsansässigen Vermieters VM
(Erbengemeinschaft) ob die beim Einzug eingebaute Küche i.d.
Wohnung verbleiben darf. Darauf sei keine Antwort gekommen.

Weitere Verhandlungen wären über den einzig lokal verfügbaren
Vertreter des VM, den Hausmeister HM, gelaufen. Dieser sähe
kein Problem die Küche i.d. Wohnung zu belassen. Im Rahmen der
Abarbeitung der Auszugs-ToDos sei es zu einer erneuten email
an den VM gekommen in der von Seiten des M darauf hingewiesen
worden wäre, dass ohne Rückmeldung des VM der M davon ausgehe,
dass man mit dem HM verbindlich die Details der Übergabe
regle, mit der gleichen Reaktion wie beim ersten
Kontaktversuch - keiner.

Nun würde kurz vor der vereinbarten Übergabe gefordert aus der
zwischenzeitlich mietvetragsgemäss renovierten und geputzten
Wohnung die Küche auszubauen.

Wie (dürftig) sind die Möglichkeiten des M doch noch ohne
grösser Aufwände aus der Affäre zu kommen - bzw. wenn schon
Aufwände, lohnt sich der Aufwand einen Rechtsanwalt
hinzuzuziehen?

zunächst ist die Frage ob die Aussage schriftlich vorliegt.
Die zweite: war der Hausmeister überhaupt entscheidungsbefugt - anscheinend ja nicht.

Demnach sehe ich die Sachlage dürftig…

Danke für alle Anregungen, Erfahrungsberichte und
sachdienlichen Hinweise,

Stefan

Grüße