Forderung nach 8 Jahren möglich?

Angenommen ein Herr A. nimmt 2002 für seinen Bruder einen Kredit von 10000€ auf.
Herr A. überredet seine Ehefrau zur Mitunterschrift.
Frau A. verfügt weder über eigenes Einkommen noch Vermögen.
2004 werden Herr und Frau A. geschieden.
In den folgenden Jahren erfährt Frau A. dass Herr A. sich in der Privatinsolvenz befindet, deshalb keinen Kindesunterhalt zahlt.
2010 verweigert man Frau A. den Besitz einer ec-Karte bei der Sparkasse. Folglich fordert Frau A. eine Selbstauskunft der Schufa an. Dort ist ein nicht grundpfandrechtlich gesicherter Ratenkredit über 10000 € vermerkt, welcher ab Mai 2002 in 79 monatl. Raten zurückzuzahlen ist.
Eine Woche später erhält Frau A. die Forderung einer Bank, welche durch Verschmelzung auf eine andere Bank übergegangen ist.
Und zwar in Höhe von 17400€ !!!
(Hat Frau A. mit ihrer Schufaselbstauskunft schlafende Hunde geweckt?)
Ab wann wäre die Forderung verjährt?
Beginnt hier ab der letzten fälligen Rate, also Ende 2008 die Verjährungsfrist?
Oder hätte die Bank gleich an Frau A. herantreten müssen, da Herr A. wahrscheinlich nie eine Rate bezahlt hat?
(Frau A.lebt mit ihren Kindern seit der Scheidung von Hartz4)
Benötigt Frau A. einen Anwalt, oder kann sie selbst die Einrede der Verjährung geltend machen?

Leider kann ich Ihnen die Frage nur zu Teilen beantworten

  1. (Hat Frau A. mit ihrer Schufaselbstauskunft schlafende Hunde geweckt?)
    –> ganz sicher nicht. Das war nur eine Abfrage in einer Datenbank. Die Bank selbst hat von dieser Abfrage nichts erfahren.

  2. Verjährung der Forderung.
    Ein sehr schwieriges Thema, wo ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten würde.