hallo ,
wenn man nach 9 jahren einen brief bekommt mit den auszug
…„der für kosterersatz gem.§92a bundessozialhilfegestetz ergangene leistungsbescheid vom 02.03.2000 fällige betrag von xxxx,xx ist bisher nicht eingegangen!..zahlen sie inerhalb einer woche“…
wie soll man sich da verhalten…muss man das ,auch wenn man nicht weiss wofür, begleichen auch noch nach 9jahren???
mfg…