Guten Abend!
Ich arbeite seit ca. zweieinhalb Monaten im Rahmen eines
kaufmännischen Minijobs
als 5 MA). Lt. Arbeitvertrag muss ich eine Krankmeldung ab dem
3. Krankheitstag vorlegen, der AG kann diese jedoch auch schon
früher verlangen (steht so im Vertrag).Zu dem Arbeitsverhältnis muss ich sagen, dass ich dem AG im
Hinblick auf Flexibilität und Einsatzbereitschaft sehr
entgegengekommen bin. Lt. Arbeitsvertrag ist wöchentliche
Arbeitstundenzahl & Arbeitstage (sowie Urlaubstage) klar
geregelt. Dass sich der AG bei einem Minijob an die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts hält,
war mir wichtig & habe ich von Anfang an deutlich
angesprochen. Ich hatte den Eindruck, einen seriösen AG zu
haben.
Mit der oben erwähnten Einsatzbereitschaft meinte ich, dass
ich in den letzten Wochen weit über die eigentlichen
Arbeitsstunden hinaus gearbeitet habe & dies auf eine
„kreative Art“ ausbezahlt bekam. Ich dachte, dies wäre für den
Anfang, Einarbeitungszeit usw. - ich hatte nie vor,
längerfristig auf eine Art zu arbeiten, bei der ich mich
strafbar mache. Wie sich jedoch letzte Woche herausstellte,
geht der AG davon aus, dass er mich auf diese Art „unbegrenzt“
einsetzen kann. Er kündigte an, dass er mich zukünftig 1 Tag
mehr pro Woche braucht. Als Teilzeitkraft möchte er mich
jedoch nicht einstellen, auch nicht als freie MA. Diese
Regelung kommt für mich nicht in Frage; dies wollte ich in den
nächsten Tagen auch mit ihm besprechen.Heute wäre 1 AT (nachmittags) gewesen; ich bin krank & teilte
ihm dies schon morgens um 7:00 per SMS mit & kündigte an, ihm
morgen Bescheid zu geben, wielange ich krank bin. Morgen
wollte ich zum Arzt gehen. Mein Geschäftshandy (mein AG hat
nur diese Telefonnummer von mir) legte ich dann auf die Seite
& verschlief den Tag krank im Bett. Mehr aus Neugierde warf
ich vorhin noch einen Blick darauf & sah jetzt erst, dass er
mich per SMS aufforderte, ab heute eine
Arbeitsunfähigkeitserklärung vorzulegen.Dies kommt für mich einem Misstrauensvotum gleich, mit dem ich
aufgrund des bisherigen Arbeitsverhältnisses & meinem
Engagement nicht gerechnet habe. Ich werde morgen wie geplant
zum Arzt gehen & ihm mein Attest schnellstmöglich zukommen
lassen.Was kann er tun? Mir den Fehltag nicht bezahlen? Mich
abmahnen?Ich baue gerade eine Selbstständigkeit auf & habe definitiv
nicht vor, weiterhin auf die bisherige, oben erwähnte Art für
ihn weiter zu arbeiten. Ich möchte mich nicht dazu zwingen
lassen, mich strafbar zu machen (er tut das ja übrigens auch).
Ich hatte schon vor dem heutigen Vorfall Angst, dass das
Resultat eines Gesprächs zu diesem Thema die Kündigung ist,
entschied jedoch, dieses Risiko einzugehen. Ich wollte ihm
eigentlich als Alternative anbieten, bei diesem hohen
tatsächlichen Bedarf an Arbeitsstunden mich als freie MA
einzustellen. Eine andere Möglichkeit gibt es eben nicht,
damit ich in dem von ihm gewünschten Umfang für ihn arbeiten
kann.Tja, ich stelle beim Schreiben fest, dass ich mich innerlich
schon von diesem Arbeitgeber verabschiedet habe, weil ich
durch seine Mauscheleien (nicht nur mit mir, auch mit anderen
Minijobbern; wir sind alle Akademiker mit vielen Jahren
Berufserfahrung) & sein übergriffiges Verhalten (bspw. Anrufe
noch abends oder sogar Sonntags; landen bei mir zwar nur auf
der Mailbox, aber schon die Tatsache, dass er glaubt, dies
wären angemessene Anrufzeiten, ist ärgerlich) meine Motivation
verloren habe.Also zurück zu meiner Frage:
Was kann er tun? Mir den Fehltag nicht bezahlen? Mich
abmahnen?Und Zusatzfrage: ist dies wirklich als Misstrauensvotum zu
betrachten, dass mein AG das Attest ab dem 1. Tag verlangt?
Ich habe dies während meiner gesamten bisherigen
Berufstätigkeit noch nie erlebt (obwohl ich je nach Krankheit
manchmal freiwillig ein Attest ab dem 1. Krankheitstag
vorlegte, wenn ich sowieso schon beim Arzt war).Danke für hilfreiche Antworten!
Wie sich herauslesen lässt, geht es für mich gerade nicht nur
um diese Sache mit dem Krankheitsattest sondern auch darum,
wie ich mit diesem Arbeitgeber weiterhin umgehen möchte /
werde.
Hallo,
Ob Minijob oder nicht, spielt bezüglich der Einhaltung des Arbeitsgesetzes, keine Rolle. Der AG hat schon dass Recht, die AU Bescheinigung ab dem ersten Tag zu verlangen. Punkt aus, so ist das Gesetz.
Desweiteren, Rufbereitschaften werden in der Rechtssprechung unterschiedlich gewertet. Aber eins haben alle gemeinsam, sie dürfen keinen unzulässigen Eingriff in die persönliche Freizeitgestaltung bedeuten. Heißt, mindestens 24 Stunden vorher muss eine Dienstplanänderung mitgeteilt werden. Und das ist eine Ausnahme, nicht die Regel. Denn dafür gibt es den verbindlichen Dienstplan oder bezahlte Rufbereitschaft. Deutliches Beispiel, Ärzte.
Wenn dem AG etwas nicht passt, muss er zum Arbeitsgericht gehen. Das wird er sich bei Schwarzarbeit und Schwarzgeld, mit 100% Sicherheit, verkneifen.
Tatsächlich ist hier die Lösung, Teilzeit. Sie ist in allen Fälle immer für AN die bessere und vorteilhaftere Variante. Die Anzahl der Stunden und die Flexibilität ist frei aushandelbar. Einfach mal auf die Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales schauen. Da gibt es sehr attraktive Teilzeitmodelle.
Abmahnung, gut, kann er geben. Lohnabzug nicht. Letztendlich muss das entlohnt werden, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Egal ob ARbeit da war oder nicht und der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung bereitgestellt hat.