Forderung nach AÜ ab 1. Kranktag zu spät erhalten

Guten Abend!

Ich arbeite seit ca. zweieinhalb Monaten im Rahmen eines kaufmännischen Minijobs bei einem kleinen Unternehmen (weniger als 5 MA). Lt. Arbeitvertrag muss ich eine Krankmeldung ab dem 3. Krankheitstag vorlegen, der AG kann diese jedoch auch schon früher verlangen (steht so im Vertrag).

Zu dem Arbeitsverhältnis muss ich sagen, dass ich dem AG im Hinblick auf Flexibilität und Einsatzbereitschaft sehr entgegengekommen bin. Lt. Arbeitsvertrag ist wöchentliche Arbeitstundenzahl & Arbeitstage (sowie Urlaubstage) klar geregelt. Dass sich der AG bei einem Minijob an die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts hält, war mir wichtig & habe ich von Anfang an deutlich angesprochen. Ich hatte den Eindruck, einen seriösen AG zu haben.
Mit der oben erwähnten Einsatzbereitschaft meinte ich, dass ich in den letzten Wochen weit über die eigentlichen Arbeitsstunden hinaus gearbeitet habe & dies auf eine „kreative Art“ ausbezahlt bekam. Ich dachte, dies wäre für den Anfang, Einarbeitungszeit usw. - ich hatte nie vor, längerfristig auf eine Art zu arbeiten, bei der ich mich strafbar mache. Wie sich jedoch letzte Woche herausstellte, geht der AG davon aus, dass er mich auf diese Art „unbegrenzt“ einsetzen kann. Er kündigte an, dass er mich zukünftig 1 Tag mehr pro Woche braucht. Als Teilzeitkraft möchte er mich jedoch nicht einstellen, auch nicht als freie MA. Diese Regelung kommt für mich nicht in Frage; dies wollte ich in den nächsten Tagen auch mit ihm besprechen.

Heute wäre 1 AT (nachmittags) gewesen; ich bin krank & teilte ihm dies schon morgens um 7:00 per SMS mit & kündigte an, ihm morgen Bescheid zu geben, wielange ich krank bin. Morgen wollte ich zum Arzt gehen. Mein Geschäftshandy (mein AG hat nur diese Telefonnummer von mir) legte ich dann auf die Seite & verschlief den Tag krank im Bett. Mehr aus Neugierde warf ich vorhin noch einen Blick darauf & sah jetzt erst, dass er mich per SMS aufforderte, ab heute eine Arbeitsunfähigkeitserklärung vorzulegen.

Dies kommt für mich einem Misstrauensvotum gleich, mit dem ich aufgrund des bisherigen Arbeitsverhältnisses & meinem Engagement nicht gerechnet habe. Ich werde morgen wie geplant zum Arzt gehen & ihm mein Attest schnellstmöglich zukommen lassen.

Was kann er tun? Mir den Fehltag nicht bezahlen? Mich abmahnen?

Ich baue gerade eine Selbstständigkeit auf & habe definitiv nicht vor, weiterhin auf die bisherige, oben erwähnte Art für ihn weiter zu arbeiten. Ich möchte mich nicht dazu zwingen lassen, mich strafbar zu machen (er tut das ja übrigens auch). Ich hatte schon vor dem heutigen Vorfall Angst, dass das Resultat eines Gesprächs zu diesem Thema die Kündigung ist, entschied jedoch, dieses Risiko einzugehen. Ich wollte ihm eigentlich als Alternative anbieten, bei diesem hohen tatsächlichen Bedarf an Arbeitsstunden mich als freie MA einzustellen. Eine andere Möglichkeit gibt es eben nicht, damit ich in dem von ihm gewünschten Umfang für ihn arbeiten kann.

Tja, ich stelle beim Schreiben fest, dass ich mich innerlich schon von diesem Arbeitgeber verabschiedet habe, weil ich durch seine Mauscheleien (nicht nur mit mir, auch mit anderen Minijobbern; wir sind alle Akademiker mit vielen Jahren Berufserfahrung) & sein übergriffiges Verhalten (bspw. Anrufe noch abends oder sogar Sonntags; landen bei mir zwar nur auf der Mailbox, aber schon die Tatsache, dass er glaubt, dies wären angemessene Anrufzeiten, ist ärgerlich) meine Motivation verloren habe.

Also zurück zu meiner Frage:
Was kann er tun? Mir den Fehltag nicht bezahlen? Mich abmahnen?

Und Zusatzfrage: ist dies wirklich als Misstrauensvotum zu betrachten, dass mein AG das Attest ab dem 1. Tag verlangt? Ich habe dies während meiner gesamten bisherigen Berufstätigkeit noch nie erlebt (obwohl ich je nach Krankheit manchmal freiwillig ein Attest ab dem 1. Krankheitstag vorlegte, wenn ich sowieso schon beim Arzt war).

Danke für hilfreiche Antworten!

Wie sich herauslesen lässt, geht es für mich gerade nicht nur um diese Sache mit dem Krankheitsattest sondern auch darum, wie ich mit diesem Arbeitgeber weiterhin umgehen möchte / werde.

Wenn esnim Vertrag steht darf er es so machen. Erkläre das deinem Arzt der datiert die au auch zurück. Und dann schickst du sie Morgen per Post raus. Wenn du ihm gar nicht traust bitte den Arzt die au dorthin zu faxen. Dann bist Du sicher.

Eine Voranmeldung per SMS ist evtl nicht rechtens. Das weiss er aber vllt nicht. Also beim nächsten mal lieber anrufen.

Reg dich über den ag nicht auf bringt dir ja nichts. Hör dort auf umdenken geh einfach. Solche ag wir’s es leider immer mal geben.

Vg

hallo Maleika,
das scheint dich ja sehr zu treffen - und dich in deiner ehre zu anzugreifen…
wo du doch so großen einsatz zeigst…
ICH würde einfach mal abwarten und dich erstmal beruhigen…
die krankmeldung kann er ab dem ersten tag verlangen…ob dein arzt rückwirkend - krank - schreibt kannst du versuchen …ansonsten würde ich erstmal abwarten…oder dem chef dann gleich die tatsache sagen wie sie ist und dem chef die krankmeldung geben wie du sie vom arzt bekommst.

du bist sehr enttäuscht das merke ich an deinen worten.
wie gesagt : warte erstmal ab …und ich würde so handeln wie beschrieben…

den kopf kann er dir nicht abhacken…
erstmal Gute Besserung…
ALLES GUTE
ISCHDEM

Hallo Malaika,

eine sehr umfangreiche Schilderung Ihres Arbeitverhältnisses, die ich allerdings sehr knapp
beantworten möchte:

1.) Der zwischen Ihrem AG und Ihnen geschlossene Arbeitsvertrag ist maßgeblich bei der Meldung einer
Arbeitsunfähigkeit.

2.) Alles was sich in Ihrem Arbeitsleben zwischen Ihnen und Ihrem AG abspielt wird entweder von Ihnen geduldet,
d.h. Sie lassen sich auf Überstunden ein etc., tolerieren den eigentlich ungewollten Umgang mit Ihrem AG im Einzelfall. Solange Sie dem nichts entgegen zu setzen haben, wird daraus so etwas für Ihn wie Gewohnheitsrecht.

3.) In der heutigen Zeit werden geringfügige Beschäftigungen, zu denen auch Ihr Mini-Job zählt, von
vielen AGs dazu missbraucht, ihre entsprechend Beschäftigten bei schlechter Bezahlung auf den Level eines Vollzeitbeschäftigten zu setzen und dabei dann auch noch Sozialbeiträge zu sparen.
Ihre verspätete Krankmeldung könnte Ihnen bestenfalls eine mündliche Ermahnung - schlechtestenfalls eine schriftliche Abmahnung. Erst bei der zweiten Wiederholung in der gleichen Sache (hier verzögerte Krankmeldung) droht Ihnen die Kündigung.

Suchen Sie in jedem Fall auch den Rat eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo, ich kann leider nicht helfen.

Hallo

Der Fehltag ist im Übrigen Arbeitszeit. Abmahnung? Wäre unter Umständen möglich. Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht, daß die Krankheit unverzüglich mitzuteilen ist. Bei der SMS reicht das m.E. nicht, auch wenn das grundsätzlich möglich ist. Es muß aber sichergestellt sein, daß der Arbeitgeber die SMS auch vor Arbeitsbeginn liest. Ein schwieriges Unterfangen. Hat der AG die SMS nicht rechtzeitig gelesen, war die Krankheitsmitteillung zu spät und damit nicht unverzüglich und ein Abmahnungsgrund wäre grundsätzlich gegeben.

Genau die entscheidene Frage, wie Sie mit Ihrem AG umgehen wollen, kann ich nicht beantworten.

Ich würde es nicht als übermäßiges Mißtrauen werten, wenn der Arbeitgeber ein Attest verlangt, schließlich konnte er Sie nicht erreichen bzw mußte Ihnen eine SMS schicken. Ich glaube,ohne die Einzelheiten zu kennen, ich hätte genauso gehandelt.

Die Mehrarbeit so zu händeln ist zwar „kreativ“ und illegal, aber keinesfalls unüblich bei Kleinbetrieben. Zudem hätten Sie ja gleich „nein“ sagen können, das Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug strafbar sein kann, wußten Sie ja auch nicht erst seit gestern.

Mit freundlichen Grüßen,
Arnim Wolff

Hallo,

… & dies auf eine
„kreative Art“ ausbezahlt bekam.

& verschlief den Tag krank im Bett.

Was kann er tun? Mir den Fehltag nicht bezahlen? Mich
abmahnen?

Ich antworte mal aus (böser) Arbeitgebersicht:
Da kriegt jemand Zusatzstunden in bar ausgezahlt - ohne Steuern natürlich - und bei der Frage nach mehr Zusatzstunden „feiert“ der Mensch krank. So was macht mich immer mißtrauisch.
Und dann behauptet dieser Mensch, statt zum Arzt zu gehen, wie jeder richtig Kranke, er/sie habe den ganzen Tag verschlafen (und „rein zufällig“ erst spät abends meine Nachricht gelesen zu haben).
Ich könnte - als böser Arbeitgeber - auf den Gedanken kommen, daß ein freier Tag (Entschuldigung: ein krank im Bett verbrachter Tag) auch nützlich ist für den Aufbau der Selbständigkeit.
Da ich (als guter/böser/neutraler) Arbeitgeber fast immer zur Zahlung auch von Krankenlohn verpflichtet bin, werde ich wenigstens dafür sorgen, daß mein kranker Arbeitnehmer in Zukunft ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vorlegen muss.

Beantwortet das alles die Frage?

rambam

Hallo,

nein, der AG kann Dir arbeitsrechtlich nichts anhaben. Er muss Dir - in Ergänzung zum Arbeitsvertrag - schriftlich mitteilen, dass Du am 1. Tag eine AU brauchst (ich denke, dass da eine SMS nicht ausreichen wird).

Ich würde mir auch einen anderen Job suchen… .

Viel Erfolg!
phantomin

Guten Morgen,

ein bisschen viel Sachverhalt für so ein Forum.

Reduziert auf den juristischen Ansatz

  1. Es ist zulässig eine AU ab dem ersten Tag zu verlangen
  2. Das muss aber im Voraus verlangt werden, die sms während dieses Tages löst daher keine Folge mehr aus
  3. Ein Vertrauensbeweis ist das nicht, aber bei Minijobs durch aus nachvollziehbar
  4. Der AG der den Minijob der TZ Beschäftigung vorzieht, hat noch nie nachgerechnet. Es ist für den AG viel billiger TZ mit Lohnsteuerkarte zu machen, als einen Minijob mit Pauschalabgaben des AG
  5. einen Job, den Sie heute als AN weisungsgebunden machen, können Sie kaum als freier MA machen. Das würde bei einer SV Prüfung beanstandet werden können.
  6. Bei weinger als 10 AN und 2,5 Monaten Beschäftigungsdauer kann der AG fristgerecht nahezu problemlos kündigen.

Grüße
und gute Besserung

Hallo, nein, der Arbeitgeber kann Dich nicht abmahnen oder die Bezahlung verweigern. Um meine Empfehlung ist nicht spekulieren, was der AG denken und meinen könnte. Ein offenes Gespräch ist immer hilfreich und vielleicht lässt sich da auch der Wunsch nach der freien Mitarbeiter erörtern. Viel Erfolg und freundliche Grüße Michaela

Hallo,

nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) ist jeder AN verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Der AG kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher verlangen. Der AN hat (wie bei der GBE) seine Erkrankung somit unverzüglich mitzuteilen. Er muss alles ihm Zumutbare unternehmen, um den AG umgehend von seiner Arbeitsbefreiung zu unterrichten. Was im Einzelfall „unverzüglich“ ist, hängt von den Umständen ab. Eine besondere Form der Mitteilung ist nicht vorgesehen (mündlich, schriftlich, telefonisch). Auch die Person des Mitteilenden ist unerheblich (Arbeitskollegen, Familienmitglieder, sonstige Dritte).
Hat der AG hingegen von der Krankheit schon Kenntnis erlangt (Betriebsunfall), so ist eine Mitteilung entbehrlich.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der AG berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon früher als am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Auch wenn ein Verlangen nicht sachlich begründet werden muß, ist stets der sachlichen Rechtfertigung des Vorlageverlangens Rechnung zu tragen. Allerdings kann weder in einer Betriebsvereinbarung noch in einem Tarifvertrag eine generelle Pflicht zur unmittelbaren Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geschaffen werden, denn dies ist nach der Wertung des EFZG der Ausnahmefall und das EFZG ist grundsätzlich zum Nachteil des Arbeitnehmers dringlich erforderlich (§12 EFZG).

Kurzum: der AG hält sich an die Regeln/Gesetze bzgl. seiner Forderung den Krankenschein (AUB) früher abzugeben.
Übrigens kann der Arzt die AUB auch (glaube ich) bis zu 2 Tage vorher datieren, womit dieses Problem für Sie gelöst sein könnte.

Was Ihre Zukunft bei diesem AG betrifft, haben Sie vermutlich schon die Antwort. Gleichwohl sollten Sie mit Vernunft reagieren.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo & vielen Dank für die zahlreichen & schnellen Antworten!

Ich hatte mich ja erst vor 3 Tagen hier angemeldet, um einige Fragen rund um meine Existenzgründung zu stellen. Nun kam mir diese „Krankengeschichte“ dazwischen & war meine erste Frage hier…

Einige Antworten hier halfen mir, das Ganze zu relativieren; wenn man alleine zuhause ist & sich sowieso schon schlecht fühlt, steigert man sich in so etwas noch rein.

Ich war heute, wie sowieso schon geplant, beim Arzt & lies mir das Attest nicht rückdatieren. Ich werde die SMS meines Arbeitgebers als „Erinnerung“ zur rechtzeitigen Abgabe interpretieren & nicht als Aufforderung, das Attest ab dem 1. AT vorzulegen.

Wegen der Art des Arbeitsverhältnisses an sich hatte ich schon in den letzten Tagen Gespräche mit verschiedenen Menschen; einige Antworten hier haben mich nochmals darin bestärkt, einerseits das Gespräch zu suchen, aber andererseits strikt dabei zu bleiben, dass jegliche Arbeitsleistung meinerseits auf einem entsprechenden Vertrag basieren muss. Da es sich bei meinem Arbeitgeber um eine kleine, gut gehende Unternehmensberatung handelt, müsste das eigentlich möglich sein; falls nicht, ist es dann auch kein Verlust…

Hallo,

es gilt der Arbeitsvertrag. Du mußt dann natürlich auch bereit sein, Deine Rechte ( z.B. bei Abzug eines Tages TU ),im Rahmen eines Rechtsstreits geltend zu machen.

Gruß

Klaus

Hallo,
es tut mir leid, aber mein Mann kann Ihre Fragen nicht beantworten, er ist z.Zt. in Italien.
Sorry
Ingrid Kühn

Hallo Malaika,
ich komme aus dem Industriebereich und habe mit Minijobs keine Berührung.
Eine Antwort zu Deiner Frage schon.
Aus dem privaten Bereich weiss ich nur, das viele AG die AN mit Minijobs finanziell „ausnutzen“.
Wenig Geld für viel Leistung !
Jetzt zu der AU:

  1. Grundsätzlich hat jeder Ag das recht ab dem 1.AT eine AU einzufordern.
  2. Sollte es Karenztage geben, muss die AU ab dem 3.AT vorgelegt werden.
  3. Sollte es Karenztage geben, kann dennoch der AG eine AU ab dem 1.AT einfordern. Dies geschieht meistens bei AN die oft Krank oder an gewissen Tagen häufig abwesend sind (Freitags, Montags)
  4. Ist ein AN krank bemerkt er dies in der Regel bevor er zur Arbeit geht. Ergo, muss er sich auch vor Arbeitszeitbeginn melden ! Dies hast du getan. In Sonderfällen (Krankenhaus, OP) kann sich ein AN nicht melden.
  5. Hält sich ein AN nicht die Regeln bei der AU, kann abgemahnt werden. Hat man aber ein gutes Arbeitsverhältnis, wird lediglich mündlich ermahnt und im Wiederholungsfall schriftlich abgemahnt.
    Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Finde dennoch schnell eine Lösung um vom Minijob wegzukommen !
    Mfg
    Frank

Ich empfehle Dir den Job zu wechseln - Vertrauen gegenseitig besteht nicht mehr und warum sich rumstreiten - kostet womöglich Geld und Nerven. Ich hab in solch einem Fall mich schnell per Aufhebungsvertrag getrennt. Kleine Abfindung + Urlaubsgeld und tschüss.

Hallo Malaika,

Unverzügliche Krankmeldung ist erforderlich!
Der AN muss den AG „unverzüglich“ über eine Arbeitsunfähigkeit informieren(§5 EFZG). (Der AG muss auf die Krankmeldung reagieren können)

Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (AUB) des Arztes mit Angabe der voraussichtl. Dauer der Arbeitsunfähigkeit muss der AN erst am 4. Tag vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert. Damit soll vermieden werden, dass der AN bei Bagatellerkrankungen immer gleich zum Arzt gehen muss (und evtl. länger als 3 Tg. krankgeschrieben wird).

Der AG kann verlangen, dass eine AUB bereits für den 1. Tag der AU vorgelegt wird. Oft findet sich eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag. Die Vorgaben dort müssen AN unbedingt beachten, wenn Sie eine Abmahnung vermeiden wollen.

Soweit das Gesetzliche!


Ob der AG per SMS eine frühere Bescheinigung der AU verlangen kann bezweifle ich (wenns mir schlecht geht, liege ich im Bett und mein Handy ist abgeschaltet). Die muss m.E. nach schriftlich (Brief, Fax) oder per Telefon erfolgen.

Da es sich um ein erst kurz dauerndes Arbeitsverhältnis handelt, dass dazu sehr schlecht bezahlt wird und wo der AG gegen Vereinbarungen verstösst, tendiert meine Empfehlung dazu sich von diesem AG möglichst kurzfristig zu trennen und eine alternative Beschäftigung zu suchen. (!!! Nicht ohne ein anständiges Zeugnis zu verlangen)

Gruß
Achim

Hallo,

sofort zum Kern der Sache: Sicher kann der Arbeitgeber den Nachweis der zuvor angezeigten Arbeitsunfähigkeit eher verlangen, als die gesetzliche Regelung in § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz festlegt. Wie jede andere Arbeitgeberweisung (Direktionsrecht) aber auch, muss diese Weisung den Grundsätzen von Recht und Billigkeit entsprechen, § 106 Gewerbeordnung. Unbillig und willkürlich ist, den arbeitsunfähigen Mitarbeiter per sms während der Arbeitsunfähigkeit aufzufordern, nunmehr sofort den Nachweis zuführen. Dieses Verhalten passt zu den anderen von Ihnen beschriebenen Verhaltensweisen dieses Herrn. Da das Kündigungsschutzgesetz nach Ihrer Mitteilung nicht gilt (Arbeitnehmeranzahl)wird sich dieser treffliche Mensch auch nicht über eine Abmahnung äußern (die nach Ihrer Sachverhaltsschilderung per se rechtsunwirksam wäre) sondern versuchen, Ihnen die Entgeltfortzahlung zu kürzen. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich von diesem „Arbeitgeber“ zu trennen (was Sie ja eh vorhaben) und im Falle der Kürzung sofort die unproblematische Zahlungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Das können Sie allein, da bedarf es keines Anwalts! Sicher bin ich, dass Ihnen meine Kollegen dort weiterhelfen. Und: Das wäre schon deshalb wichtig, weil diese Menschen mit diesem Verhalten nicht „durchkommen“ dürfen!

Viele Grüße und Erfolg!

Hallo,

natürlich ist das mit seinem Misstrauen zu begründen. Allerdings wird er das nicht nur mit dir so machen. Das ist eine Einschüchterungstaktik.
Abmahnen, oder kündigen sollte er dich nicht, dann könntest du dagegen angehen.
Entweder er will lt. Vertrag die AU schon ab dem 1.Krankheitstag, oder erst am dritten Tag.
Wenn du krank bist, musst du auch nicht Gewehr bei Fuß, auf seinen Kontrollanruf warten.
Zeig ihm die Zähne.Wenn das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dahinter Kommen, hat er sehr schlechte Karten. Es handelt sich nicht nur um Steuerhinterziehung, sondern auch um Betrug an den Sozialkassen.
Er wird sicherlich ein persönliches Gespräch mit dir führen wollen, um dich einzuschüchtern.
Nimm einen Stift und einen Block, schreibe alles mit. Frage im Gespräch immer wieder nach, wiederhole seine Ausführungen, frag ob du das richtig verstanden hast. Das wird ihn total irritieren. Diese Vorgehensweise hat sich immer wieder bewährt.
Auf Kollegen als Zeugen wirst du kaum hoffen können.
Ich wünsche dir viel Glück.
Falls du noch Fragen hast, oder Tipps benötigst, melde dich bitte.

Viele Grüße
Llissy

Hallo Malaika,

leider war ich die ganze Woche abwesend, bin gerade von der Reise zurückgekommen, wenn sich die Angelegenheit noch nicht erledigt hat bitte ich um kurze Mitteilung

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt