Forderung nach Aushändigung des Fahrzeugbriefes

Stelle mir mal folgende Situation vor:

Frau x hat vor 2 Jahren bei einem Fahrzeughandel … GbR einen Citroen Saxo 1,4SX zum Preis von 1.950€ gekauft.
Vereinbart wurden vertraglich Monatlich 100€ zum abzahlen des Fahrzeugs.
Jetzt hatte dieser Wagen sofort eine Reperatur nach der anderen. Nach 5 Wochen viel der Auspuff ab, Nach 5 Monaten gab die Kupplung den Geist auf… anschliessend verabschiedete sich direkt das Getriebe.
Alle Reperaturen wurden immer durchgeführt und insgesammt über 1300€ investiert. Bis zu dem Tag an dem der Motor Platzte. Und der Wagen als Totalschaden da stand.
Das Fahrzeug musste Abgemeldet werden und auf bitten und betteln hat Firma (fahrzeughandel)… GbR den Fahrzeugschein raus gerückt. Der wagen wurde von irgendwelchen Arabischen Mitbürgern gekauft und abtransportiert. Jetzt zum eigendlichen Problem: firma …GbR hat noch eine Forderung von 300€ die noch offen sind. Weil sie nicht gezahlt wurden nach dem aushändigen des Fahrzeugbriefes. Jetzt wurde ein Anwalt beauftragt der die vorderung von 300€ stellt.
Frau X sieht dies irgendwie nicht ein… weil sie genug Ärger mit dem Wagen hatte. Und es gibt ja auch garkeinen Fahrzeugbrief der noch vorhanden ist.
Dachte immer wer den Brief hat ist auch der Besitzer? Hätte der fahrzeughandel überhaubt noch irgend einen Anspruch? was würdet ihr in so einer situation tun? ohne privaten Rechtschutz

Hallo,

es ist nicht bekannt, ob der Händler den KFZ-Brief nur aushändigte, weil das Fahrzeug abgemeldet werden sollte oder ob der Händler informiert war, dass das Fahrzeug verkauft werden soll.(argl. Täuschung durch den Verkäufer?)

Es ist auch nicht bekannt, welche Ansprüche der RA stellt; pauschale Mitteilungen, dass da noch 300 € gefordert werden, sind nicht hilfreich für die Beantwortung bzw. gingen die Antworten ggf. in die verkehrte Richtung.
Gibt es eine detaillierte und aktuelle Aufstellung des Händlers/RA’s?

si

Dachte immer wer den Brief hat ist auch der Besitzer? Hätte
der fahrzeughandel überhaubt noch irgend einen Anspruch?

Es wurde doch sicherlich auch ein Kreditvertrag unterschrieben,
der bisher nicht voll erfüllt wurde.

was würdet ihr in so einer situation tun? ohne privaten
Rechtschutz

Schnellstens die Restsumme zahlen, denn sonst kommen noch weitere Kosten wie z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten usw.