Forderung nach Telefonischer Preisabsprache

Es geht um eine Forderung an Person A des Unternehmen/Inkasso Unternehmen X.

Person A hat telefonisch bei einem Betreiber eine Dienstleistung für die Beseitigung von Holzkisten angfragt.
Telefonisch wurden zwischen Person A sowie Unternehmen X ein Preis von 80 euro bestimmt. (Abrechnungsart auf Volumen basis= 80 Euro für 11 kubikmeter holzkisten).

Nach abholung wurde Person A eine Rechnung von 145 euro ausgestellt die nicht bezahlt wurde. Nun sich ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet dass 200 Euro fordert (inkl bearbeitunsgebühr).

Person A hat keinen Auftrag schirftlich erteilt oder eine Rechnung unterschrieben. Person A hat nach eingang des Inkass-schreibens angeboten 80 euro zu zahlen jedoch bleibt die Forderung bei 200. Zurätzlich wurde von Unternehmen X mit Gerichtskosten gedroht.

Was sind meine Möglichkeiten bzw Kosten für Person A im Falle eines Verfahrens?

Welche Möglichkeiten hat Person A?

Hallo,

Nach abholung wurde Person A eine Rechnung von 145 euro
ausgestellt die nicht bezahlt wurde.

Was stand auf der Rechnung? War da genau der Arbeitsumfang genannt wie telefonisch besprochen? gab es evt. einen Mehraufwand, weil die Kisten verschmutz waren o.ä.?

Welche Möglichkeiten hat Person A?

Welche Beweismöglichkeiten hat A?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo danke für die Antwort.

1.) Die Rechnung war ledigleich für die Entsorgung der Kisten ausgestellt ohne weiteren Angaben. Die Aufgaben beschreibung von Person A war ziemlich detailiert und selbsterklärend (11 Kubikmeter Holzkisten, Zustand, Lage, etc).

2.) Es gibt keinerlei Beweismöglichkeit da alles Telefonisch besprochen wurde. Kann Person A sich vor solchen Forderungen schützen ohne erheblichen rechtlichen Aufwand? Liegt die Beweislast nicht beim Unternehmen, einen unterschriebenen Auftrag oder Rechnung vorzuzeigen?

MfG,

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
nochmal: ianal.

2.) Es gibt keinerlei Beweismöglichkeit da alles Telefonisch
besprochen wurde.

Das ist dann ein ziemliches Problem.

Kann Person A sich vor solchen Forderungen
schützen ohne erheblichen rechtlichen Aufwand? Liegt die
Beweislast nicht beim Unternehmen, einen unterschriebenen
Auftrag oder Rechnung vorzuzeigen?

Das Unternehmen kann nachweisen, dass die Kisten beseitigt wurden (Zeugen und die Kisten selber). Wenn die Rechnung im üblichen Rahmen liegt (wovon ich einfach mal ausgehe, Du könntest ja telefonisch einen alternativen Preis bei einer anderen Firma erfragen), sehe ich keinen Anhaltspunkt, wie man um die komplette Bezahlung incl. Mahngebühren, Anwalt etc. herumkommen könnte.
Aber: ianal. Wenn Du’s genau wissen willst, solltest Du einen aufsuchen. Was aber natürlich zusätzliche Kosten bedeutet.
Gruß
loderunner

kleine Anmerkung
Hallo zusammen,

einen unterschriebenen
Auftrag oder Rechnung vorzuzeigen?

eine Rechnung gab es ja. Dass Kunden Rechnungen gegenzeichnen müssen, wäre mir neu.

Der Kunde hätte der Rechnung widersprechen und den unstrittigen Betrag zahlen können. Hat er das beides nicht gemacht, sieht es wohl weniger gut aus.

Gruß!

Horst

Hi,

Person A hat keinen Auftrag schirftlich erteilt oder eine
Rechnung unterschrieben.

Es ist ein gültiger Vertrag zwischen beiden zustande gekommen. Das ist der Ausgangspunkt. A hat bestellt und X hat seine Leistung erbracht.
Die Kosten wurden mündlich vereinbart, da liegt das Problem. Denn darüber git es keine schriftlichen Aufzeichnungen.

Mein Tip: Bezahle die Kosten und sei das nächste mal ein wenig umsichtiger. Wenn sich ein Inkasso Unternehmen einschaltet, dann sind meist die Fristen abgelaufen. Du hättest unverzüglich nach Erhalt der Rechnung mit dem Lieferanten Kontakt aufnehmen müssen (oder hast du das nicht erwähnt?). Einfach nicht zahlen klappt nicht.

mfg Ulrich

ps: Eine Rechnung wird üblicherweise nicht unterschrieben.

Könnte man im Nachhinein die niedrigere unstrittige Rechnung bezahlen? Auch ohne die Inkasso gebühren?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Könnte man im Nachhinein die niedrigere unstrittige Rechnung
bezahlen?

Ja, könnte man, solltest man aber nicht. Nochmals: A hat bestellt, X hat korrekt geleistet. Es wurde eine Rechnung geschrieben, das Zahlungsziel wurde überschritten (A hat nicht bezahlt) und ein Inkassobüro wurde beauftragt.

Auch das Inkasso Büro muß somit von A bezahlt werden. Oder hat A mit dem Unternehmer X _vor_ Einschalten des Inkassobüros verhandelt und die Höhe der Rechnung bestritten?

mfg Ulrich