Forderung RA nach Verkehsunfall

hallo leute,
peron x ist von bei ausfahrt aus der parklücke auf die strasse von einem in selbige richtung fahrenden fahrer Y seitlich angefahren worden.
Die schuld liegt bei Fahrer X.

Im bericht der Polizei steht lediglich drin,dass fahrer x in den fließenden verkehr fuhr und dabei Fahrer Y an der weiterfahrt hinderte.

nun ist Fahrer Y zum Rechtsanwalt RA gegangen. War auch beim Arzt und hat ein attest bekommen, welches derzeit nicht bekannt ist.

Der Schaden ist der Versicherung des X mittgeteilt worden.
der RA des Y hat nun dem Fahrer X eine Rechnung gestellt, in dem er berechnet:

grundgebühr für verteidiger §14 nr. 4100
Verfahrensgebühr für ermittlungen
post und telekommunikationsgeb.
summa summarum 377,00 €

der schuldige fahrer X war nicht beim RA, laut dem einen Schreiben vom selbigen RA schreibt dieser der Polizei:
„in vorbezeichneter angelegenheit teilen wir mit, dass wir die Vertretung des Fahrer X übernommen haben. Wir beantragen Akteneinsicht etc.“

der fahrer X war definitiv nicht beim RA! Wie kann der RA so etwas machen und ihm dann auch eine rechnung schicken.

dazu muß ich sagen, daß der Fahrer X fast kein deutsch spricht.

Wie kann solch eine rechnung zustandekommen, zumal er der schuldige ist und es nichts zu verteidigen gibt.

ist solch eine rechnung zu bezahlen?

vielen dank für eure hilfe

gruß
bibip2k

Hallo,
der Rechtsanwalt des Y soll sich an die Haftpflichtversicherung des X wenden.
Wenn sich ein RA für X bestellt und dann Geld haben will, soll er durch die Vollmacht nachweisen, dass er von X beauftragt wurde.

Gruß
HaweThie

Hallo nochmals,
danke für die antwort.
ich frage mich immernoch, wie ein RA sich bestellen kann?

heute habe ich erfahren, daß der X eine vollmacht bekommen und unterschrieben hat. aber alles nur, weil er kein deutsch versteht.
ich verstehe nicht, wie man was unterschreiben kann ohne den inhalt zu kennen.

dann ist die sache mit der zahlung wohl klar und er muß das geld abdrücken oder?

vielen dank
gruß
bibip2k

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Servus!

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hast Du einen Fall konstruiert, in dem der selbe Rechtsanwalt die zivilrechtlichen Belange des einen Beteiligten vertritt und in gleicher Angelegenheit die Strafverteidigung für den anderen Beteiligten übernommen hat. Das klingt sehr abenteuerlich und ich kenne keinen Rechtsanwalt, der so etwas tun würde. Schließlich steht nach §356 StGB die Verhängung einer Freiheitsstrafe hierfür im Raum.