hallo leute,
peron x ist von bei ausfahrt aus der parklücke auf die strasse von einem in selbige richtung fahrenden fahrer Y seitlich angefahren worden.
Die schuld liegt bei Fahrer X.
Im bericht der Polizei steht lediglich drin,dass fahrer x in den fließenden verkehr fuhr und dabei Fahrer Y an der weiterfahrt hinderte.
nun ist Fahrer Y zum Rechtsanwalt RA gegangen. War auch beim Arzt und hat ein attest bekommen, welches derzeit nicht bekannt ist.
Der Schaden ist der Versicherung des X mittgeteilt worden.
der RA des Y hat nun dem Fahrer X eine Rechnung gestellt, in dem er berechnet:
grundgebühr für verteidiger §14 nr. 4100
Verfahrensgebühr für ermittlungen
post und telekommunikationsgeb.
summa summarum 377,00 €
der schuldige fahrer X war nicht beim RA, laut dem einen Schreiben vom selbigen RA schreibt dieser der Polizei:
„in vorbezeichneter angelegenheit teilen wir mit, dass wir die Vertretung des Fahrer X übernommen haben. Wir beantragen Akteneinsicht etc.“
der fahrer X war definitiv nicht beim RA! Wie kann der RA so etwas machen und ihm dann auch eine rechnung schicken.
dazu muß ich sagen, daß der Fahrer X fast kein deutsch spricht.
Wie kann solch eine rechnung zustandekommen, zumal er der schuldige ist und es nichts zu verteidigen gibt.
ist solch eine rechnung zu bezahlen?
vielen dank für eure hilfe
gruß
bibip2k