Forderung vom Anwalt

Hallo. Bräuchte mal eure Hilfe.
Jemand hat am 12.10.2010 eine Vorladung von der Polizei erhalten,wegen einen Unfall mit Fahrerflucht den er begangen haben soll. Er war dann mit seinen PKW dort und sie haben Fotos von seinen Schrammen gemacht die evt. passen könnten. Außedem hat er die Aussage verweigert. Denn wie heißt es so schön, alles was man sagt, kann gegen einen verwendet werden. Naja jedenfals hat er weder einen Unfall verursacht, noch ist er an irgend etwas angeeckt. Am 18.01.2011 kam dann ein Brief von der Staatsanwaltschaft, das das Verfahren gegen ihn wurde nach §170/2 der StPO eingestellt.Juhu dachte er, Da kann ich mir endlich ein neues KFZ kaufen, was er seit längeren geplant hatte. Gasagt, getan! Nun hat er aber einen Brief von den Anwalt der Gegenseite am 24.03.2011 erhalten,wo er ca. 1900,-€ für Reparaturarbeiten von ihn fordert. Muß er das bezahlen? Das ist ja schon wieder eigentlich eine falsche Verdächtigung!

Hallo!

Eine falsche Verdächtigung ist das nicht unbedingt, denn fahrlässige Sachbeschädigung ist keine Straftat.

Wenn die Person keinen Unfall verursacht hat, muss sie auch nichts zahlen. Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist allerdings kein Freibrief für zivilrechtliche Haftung.

Ich würde dem Anwalt schreiben, er möge sich an meinen Haftpflichtversicherer wenden. Das sind die Profis, die dafür bezahlt werden, unberechtigte Forderungen abzuschmettern.

Hallo,

§ 170 Abs. 2 StPO bedeutet nicht die Unschuld,
sondern ist lediglich die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, da die derzeitigen Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen würden.
Die StaA kann das Ermittlungsverfahren bei Vorlage neuer Beweise/Erkenntnisse/Zeugen jederzeit wieder aufnehmen.

Wie aber schon mitgeteilt, einfach dem Rechtsanwalt die Haftpflichtversicherung mitteilen, aber auch gleichzeitig selber die eigene Versicherung informieren, da ansonsten die Versicherung wegen Verletzung der vertraglichen Vereinbarung eine evtl. Schadensregulierung ablehnen kann.

Schönen Tag noch.

Ok, er hat aber nichts getan, von dem was ihn der Anwalt vorwirft

Ok, er hat aber nichts getan, von dem was ihn der Anwalt
vorwirft

Das wird letztlich das Gericht klären. Man kann dem Anwalt schreiben, daß man nichts getan hat, aber ob er das glauben wird?

Am einfachsten wäre es, man meldet den Schaden, wie bereits gesagt, der Haftpflicht und teilt dieser mit, daß man den Schaden nicht verursacht hat.

Ein Gutachter wird dann vermutlich klären ob die Schrammen dem Unfall zugeordnet werden können.