Forderung vom Geschädigenden nach eingestelltem Verfahren.
Nehmen wir folgendem fiktiven Fall an:
Person A und Person B geraten in einer Disco aneinander, Person A verletzt B. Das Verfahren gegen Person A wird nach einer Geldauflage eingestellt.
Nun bekommt Person A eine Geldforderung von einem suspekten Unternehmen (nehmen wir mal an sowas, wie das hier http://www.___.info/)
In dem Brief steht sinngemäß folgendes:
Wir weisen darauf hin, dass wir mit einer Ratenzahlung nur einverstanden sind,wenn sie das beiliegende unwiderrufliche Schuldanerkenntnis unterschrieben an un uns zurücksenden.
Nehmen wir nochmal an Person A ist Azubi, was die auch wahrscheinlich wissen.
Zu meinen Fragen:
Kann Person B gegen A zivilrechtlich vorgehen, obwohl das Strafverfahren eingestellt wurde?
Was ist von der oben beschriebenen Forderung zu halten?
Person A und Person B geraten in einer Disco aneinander,
Person A verletzt B. Das Verfahren gegen Person A wird nach
einer Geldauflage eingestellt.
Nun bekommt Person A eine Geldforderung von einem suspekten
Unternehmen (nehmen wir mal an sowas, wie das hier http://www.___.info/)
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Was an dem Unternehmen ist suspekt?
In dem Brief steht sinngemäß folgendes:
Wir weisen darauf hin, dass wir mit einer Ratenzahlung nur
einverstanden sind,wenn sie das beiliegende unwiderrufliche
Schuldanerkenntnis unterschrieben an un uns zurücksenden.
Was für Raten denn, wofür wurde denn von wem Ratenzahlung vereinbart?
Nehmen wir nochmal an Person A ist Azubi, was die auch
wahrscheinlich wissen.
Und? Haben Azubis besondere Rechte oder Pflichten in diesem Zusammenhang?
Zu meinen Fragen:
Kann Person B gegen A zivilrechtlich vorgehen, obwohl das
Strafverfahren eingestellt wurde?
Ja. Von der Strafe hat das Opfer schließlich nichts (außer vielleicht Genugtuung). Es möchte aber seinen Schaden ersetzt bekommen.
Was ist von der oben beschriebenen Forderung zu halten?
Nehmen wir mal an das Opfer hat sich die Nase gebrochen und hat Person A vorher angegriffen. Allerdings wurde das Verhalten von Person A vom Gericht nicht als Notwehr gewertet, sodass das Verfahren nur gegen Zahlung eines Betrages eingestellt wurde.
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Was an dem
Unternehmen ist suspekt?
Verstehe die Frage nicht. Das Unternehmen macht Seminars, warum stellen Sie so eine Geldforderung.
In dem Brief steht sinngemäß folgendes:
Wir weisen darauf hin, dass wir mit einer Ratenzahlung nur
einverstanden sind,wenn sie das beiliegende unwiderrufliche
Schuldanerkenntnis unterschrieben an un uns zurücksenden.
Was für Raten denn, wofür wurde denn von wem Ratenzahlung
vereinbart?
Das ist es ja! Es wurde nichts vereinbart. Es geht ja darum, warum das Unternehmen eine Schulanerkenntnis haben möchte.
Nehmen wir nochmal an Person A ist Azubi, was die auch
wahrscheinlich wissen.
Und? Haben Azubis besondere Rechte oder Pflichten in diesem
Zusammenhang?
Dass Person A ein Azubi ist, ist dewegen interssant, weil Person A deswegen nicht über ein hohes Einkommen verfügt, was bedeutet er wäre an einer Ratenzahlung interessiert. Das weiß das Unternehmen und will, aus welchem Grund auch immer, eine Schuldanerkenntnis.
Zu meinen Fragen:
Kann Person B gegen A zivilrechtlich vorgehen, obwohl das
Strafverfahren eingestellt wurde?
Ja. Von der Strafe hat das Opfer schließlich nichts (außer
vielleicht Genugtuung). Es möchte aber seinen Schaden ersetzt
bekommen.
Das es ein Unterschied zwischen zilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren gibt, geht aus meiner Frage hervor. Das musst Du mir nicht nochmal erklären. Außerdem habe ich ja beschrieben, dass das fiktive Strafverfahren eingestellt wurde.
Was ist von der oben beschriebenen Forderung zu halten?
Welche Forderung? Ich verstehe nur Bahnhof.
Die oben beschriebene Forderung von dem Unternehmen. Tut mir Leid, wenn Du nicht lesen kannst!
Hast mir zwar nicht viel geholfen, trotzdem danke…
Nun bekommt Person A eine Geldforderung von einem suspekten
Unternehmen (nehmen wir mal an sowas, wie das hier http://www.___.info/)
Das Unternehmen ist suspekt? Kann nicht sein. Eine Aktiengesellschaft kann an einer Schlägerei nicht teilnehmen. Ansonsten kann ich an dem Unternehmen nichts Suspektes, auch nichts Dubioses erkennen.
Kann Person B gegen A zivilrechtlich vorgehen, obwohl das
Strafverfahren eingestellt wurde?
Ja, denn a) sind Zivilgerichte nicht an die Feststellungen aus Strafurteilen gebunden - auch ein Freispruch muss dort nicht anerkannt werden -, und b) ist das Strafverfahren ja nur eingestellt, der Angeklagte also nicht freigesprochen worden. Es wäre allenfalls denkbar, dass die Geldsumme, die der Angeklagte zahlen musste, auf den Schadensersatz des Opfers angerechnet werden wird, falls denn die Geldsumme als Ausgleichszahlung an das Opfer gezahlt worden ist.
Was ist von der oben beschriebenen Forderung zu halten?
Tja, wie schon geschrieben: Eine Aktiengesellschaft kann nicht Opfer einer Körperverletzung sein. Daher ist die große Frage, was diese Gesellschaft denn für einen Schaden geltend machen will. Ist das Opfer ein Mitarbeiter, der teuer ersetzt werden musste? Schreibt das Opfer nur auf Briefpapier der AG? Sowas müsste man natürlich schon wissen.
Dass man Bedingungen für Ratenzahlung stellt, ist erlaubt und verständlich. Man will sich halt absichern, dass der Täter nicht plötzlkich mit deen Raten aufhört und vermeidbaren Ärger macht.
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Was an dem
Unternehmen ist suspekt?
Verstehe die Frage nicht. Das Unternehmen macht Seminars,
warum stellen Sie so eine Geldforderung.
Woher soll ich das wissen? Habe ich den Brief gelesen, in dem das stand? Kenne ich das Unternehmen? Weiß ich, was die von Person A warum fordern? Warum fragst D hier im Forum und den, der die Forderung stellt?
Kann Person B gegen A zivilrechtlich vorgehen, obwohl das
Strafverfahren eingestellt wurde?
Ja. Von der Strafe hat das Opfer schließlich nichts (außer
vielleicht Genugtuung). Es möchte aber seinen Schaden ersetzt
bekommen.
Das es ein Unterschied zwischen zilrechtlichen und
strafrechtlichen Verfahren gibt, geht aus meiner Frage hervor.
Das musst Du mir nicht nochmal erklären.
Warum fragst Du dann, wenn Du schon alles weißt?
Außerdem habe ich ja
beschrieben, dass das fiktive Strafverfahren eingestellt
wurde.
Und? Sind dadurch die Schäden beseitigt?
Was ist von der oben beschriebenen Forderung zu halten?
Welche Forderung? Ich verstehe nur Bahnhof.
Die oben beschriebene Forderung von dem Unternehmen. Tut mir
Leid, wenn Du nicht lesen kannst!
Wer hier nicht lesen kann, ist offensichtlich der Empfänger des Forderungsschreibens.
Hast mir zwar nicht viel geholfen, trotzdem danke…
Bitte. Die Antwort kann halt nicht besser sein als die Frage.
Ja, denn a) sind Zivilgerichte nicht an die Feststellungen aus
Strafurteilen gebunden - auch ein Freispruch muss dort nicht
anerkannt werden -, und b) ist das Strafverfahren ja nur
eingestellt, der Angeklagte also nicht freigesprochen worden.
Es wäre allenfalls denkbar, dass die Geldsumme, die der
Angeklagte zahlen musste, auf den Schadensersatz des Opfers
angerechnet werden wird, falls denn die Geldsumme als
Ausgleichszahlung an das Opfer gezahlt worden ist.
Danke für die Info.
Tja, wie schon geschrieben: Eine Aktiengesellschaft kann nicht
Opfer einer Körperverletzung sein. Daher ist die große Frage,
was diese Gesellschaft denn für einen Schaden geltend machen
will. Ist das Opfer ein Mitarbeiter, der teuer ersetzt werden
musste? Schreibt das Opfer nur auf Briefpapier der AG? Sowas
müsste man natürlich schon wissen.
Das ist ja das Wunderliche, was die AG damit zu tun hat. Nehme wir auch weiterhin an Person A hat mit B telefoniert, B weiß davon nichts. Also von der Geldforderung.
Dass man Bedingungen für Ratenzahlung stellt, ist erlaubt und
verständlich. Man will sich halt absichern, dass der Täter
nicht plötzlkich mit deen Raten aufhört und vermeidbaren Ärger
macht.
Hätte ich nicht gedacht, dass es erlaubt ist, jemanden zu nötigen ein Schuldeinverständnis zu unterschreiben. Wäre so ein Schuldeinverständnis auch rechtsgültig und könnte dann ggf. das Verfahren wieder aufgenommen werden?
Ich werde mal noch ein paar Infos zu diesem fiktiven Fall anfordern (ist ja nicht mir passiert).
Wie bereits zuvor geschrieben, kann das Opfer - unabhängig vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens - Schmerzensgeld fordern. Was dieses dubiose Unternehmen anbelangt, das die Forderung stellt, sollte man eine Vollmacht des Opfers verlangen und nachfragen, weshalb hier dieses Unternehmen die angebliche Forderung des Opfers geltend macht. Möglicherweise liegt eine Abtretung vor.
Ob ein Zahlungsanspruch tatsächlich besteht und in welcher Höhe hängt unter anderem davon ab, ob dem Opfer evtl. ein Mitverschulden angelastet werden kann, wie lange das Opfer arbeitsunfähig war, ob Folgeschäden im Raum stehen, etc.