Hallo,
ich habe heute eine alte Forderung vom Sozialamt bekommen.
Der Brief an sich hat mich schon sehr gewundert da ich mit dem Sozialamt schon seit Jahren nichts mehr zu tun hatte.
Es handelt sich um eine Forderung die mir damals zu Unrecht gezahlt wurde,und auf Eis gelegt wurde da mein damaliger finanzieller Stand eine Rückzahlung nicht zulies.
2002 habe ich wohl beim Sozialamt ein Schuldanerkenntnis unterschrieben.
Ich solle nun meine Finanzen offen legen um neu prüfen zu können ob ich in der Lage wär es zurück zu zahlen.
Nun meine Frage. Verjährt so eine Forderung?
Muss ich tatsächlich eine 9 Jahre alte Forderung begleichen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Eelm0
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr. Wenn Du also nicht innerhalb dieses Zeitraums die Schuld erneut anerkannt hast, bzw. das Sozialamt sich nicht meldete, müsstest Du das abhaken können. Mich selbst hatte auch einmal eine Bank vergessen, bei der ich durch einen sogenannten Kredithai einen nicht gerade kleinen Kredit erhalten hatte. Irgendwann konnte ich die Wucherraten nicht mehr bezahlen doch nach den ersten Mahnungen hörte ich über sieben Jahre nichts mehr von ihnen. Da hatten sie dann Pech gehabt und der für mich zuständige Sachbearbeiter wahrscheinlich seinen Job verloren.