Forderung von Überstunden Bitte um Antwort

Ein Unternehmer hatte Januar 2006 seinen Betrieb geschlossen. Ein Arbeitnehmer der Überstunden bis zu diesem Tag gemacht hatte (wurde aber in keinem Arbeitsvertrag fixiert), stellt nun August 2010 dem Unternehmer eine Rechnung mit geleisteten Überstunden. Muss dies der Unternehmer noch bezahlen, zu mal damals keine Abmachtung für die Bezahlung von Überstunden fixiert wurde. Bitte um Antwort.

Verjährt
Der Anspruch ist aller Wahrscheinlichkeit nach am 31.12.2009 verjährt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido