Forderung während Insolvenzverfahren

Hallo,

man stelle sich folgende Situation vor: Es liegt ein Vollstreckungsbescheid zu einem Mahnbescheid vor, der rechtskräftig ist und an den Gerichtsvollzieher geleitet wird, zwecks Zwangsvollstreckung. Nun hat der Schuldner zwischenzeitlich scheinbar ein Insolvenzverfahren eröffnet, denn so wird es dem Gläubiger im Schreiben des Gerichtsvollziehers mitgeteilt. Einzelzwangsvollstreckungen werden im Insolvenzverfahren demnach nicht vollzogen.

Muss sich der Gläubiger nun in das Insolvenzverfahren einbringen und seine Forderung dort erneut stellen? An wen könnte sich der Gläubiger dafür wenden? Wo findet man Bekanntmachungen von Gerichten, ohne selbst am Standort des Gerichts zu sein?

Danke für die Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

C.

Teilantwort Veröffentlichungen
Hallo C.,

Wo findet man
Bekanntmachungen von Gerichten, ohne selbst am Standort des
Gerichts zu sein?

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

danke für die schnelle Antwort. Die Seite hatte ich auch entdeckt, allerdings scheinen da Daten zu fehlen, denn eine Suche nach dem Aktenzeichen und/oder einschränkenden Kriterien brachte keinen Erfolg!

Mit besten Grüßen

Christoph

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Hallo Christoph,

auf der Seite gibt es immer zwei Suchen Detailsuche und uneingeschränkte Suche. Ich hab es jetzt nicht im Kopf, aber die Ergebnisse der Detailsuche werden glaube ich länger angezeigt als die der uneingeschränkten.

Normalerweise werden alle Gläubiger im Insolvenzverfahren angeschrieben, da der Schuldner vor Eröffnung auch eine Auflistung seiner Verbindlichkeiten machen muss. Im Endeffekt musst Du Dich nur an den (vorläufigen) Insolvenzverwalter melden, der sagt Dir alles weitere.

Von wem hast Du denn die Info bezüglich der Insolvenz erhalten?

Viele Grüße

Andreas

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Hallo Andreas,

im Schreiben des zuständigen Gerichtsvollziehers steht, dass Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren durch Beschluß des Gerichts (unter Angabe des Aktenzeichen) einstweilen eingestellt werden.

Weitere Informationen werden nicht mitgeteilt. Weder wer Insolvenzverwalter ist noch sonstiges. Steht es normal in dem Beschluß des Insvolvenzgerichtes, wer Insolvenzverwalter ist?

Beide Funktionen, mit allen möglichen Kombinationen aus Namen, Datum, AZ, etc. blieben ohne Erfolg.

Beste Grüße!

Christoph

Also normalerweise steht es im Eröffnungsbeschluß.

Dir wurde aber doch ein Amtsgericht/Insolvenzgericht genannt. Einfach da anrufen, die können Dir unter Angabe des Aktenzeichens auf jeden Fall weiterhelfen.

Viele Grüße

Andreas

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Hallo,

in einem solchen Fall kommt es darauf an, wann die Schuld entstanden ist.

Beispiel: Ein Schuldner ist seit drei Jahren im Insoverfahren. Vor einem halben Jahr hat er bei einem Versandhaus eine Couch bestellt und geliefert bekommen. Er zahlt sie nicht.

Jetzt darf zwar bis zum Ende des Inso-Verfahrens nicht gepfändet werden, aber diese Schuld geht nicht in die Restschuldbefreiung.
In die Restschuldbefreiung gehen nur Schulden, die bis zur Eröffnung des Insoverfahrens vorhanden waren. Das Gericht legt auf die Minute genau fest, ab wann das Insoverfahren als eröffnet gilt.

In einem solchen Fall riskiert ein Schuldner zusätzlich die Restschuldbefreiung, weil er in der „Wohlverhaltensphase“ neue Schulden gemacht hat.

Aus dem Aktenzeichen geht das Jahr hervor, wann das Insoverfahren wurde. Beispiel: 75 IN 307/04 würde bedeuten, dass das Insoverfahren seit 2004 läuft. Ist immerhin schon mal ein grober Anhaltspunkt, bei der Prüfung, ob die neue Schuld vor oder nach der Eröffnung des Inso-Verfahrens gemacht wurde.

Gruß
Ingrid

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