Hallo und einen schönen Tag …
… ich möchte mal folgendes Problem ansprechen.
Familie X schaut sich zwecks Hauskaufs um und wird fündig. Fam. X macht eine zweimalige Besichtigung des Objektes mit dem Makler und denkt das Objekt sei geeignet und macht einen nicht notarielen Vorvertrag. Darin sichert der Käufer dem Verkäufer zu, falls es wider erwartens nicht zum Kauf kommen sollte, dass der Käufer dem Verkäufer seine Kosten für die Kaution und die Maklerprovision für die neue Wohnung zusichert.
Daraufhin macht sich er Verkäufer auf die Suche, wird fündig und bestellt sich schonmal eine neue Küche, obwohl der notarielle Vertrag noch nicht unterzeichnet ist.
Nun erkundigt sich Familie X, da sie von einigen Leuten negatives über die Wohngegend erfahren hatte, in der Nachbarschaft und erfährt dort genau das, was man Fam. X schon gesagt hatte. In unmittelbarer Nachbarschaft gibt es eine Papierfabrik - natürlich wußte das Fam. X, hatte aber bei den Besichtigungen nichts von Staub, Schmutz und Geruchsbelästigungen bemerkt. Fam. X ging der Sache nun nach und musste feststellen, dass es für sie nciht tragbar werden würde, da der Sohn auch an einer Hausstauballergie leidet. Fam. X tritt vom Kauf zurück und sagt den Notartermin ab.
Familie X weiß, dass sie dem Verkäufer die Kosten zugesichert hatte und ist auch bereit diese zu zahlen. Nun werden aber auch noch die Kosten für die neue Küche berechnet, der Makler will seine Provision und der Berater, der die Finanzierung angeleiert hatte, fordert ebenso sein Honorar. Der Käufer hatte aber bei keinem der Herren eine Honorarvereinbarung, im Falle des Nichtzustandekommens unterschrieben.
Was denkt ihr darüber und kann mir jemand sagen, welcher Anwalt dafür geignet wäre? Wie ist die genaue Bezeichnung des Fachgebietes in diesem Fall? Vertragsrecht …?
Vielen Dank für eure Hinweise.
Hallo Beatrix
wenn Familie X das bezahlt, was vertraglich vereinbart ist, müssten die
anderen Forderungen eingeklagt werden. Dem würde ich gelassen
entgegensehen. Vielleicht braucht der Verkäufer ja auch noch ein neues
Auto oder Urlaub auf den Malediven?
Um sich gegen solche Forderungen zu wehren, braucht man nicht unbedingt
einen spezialisierten Anwalt.
Gruss
Heinz
Der Hausverkäufer kann sich so viele Küchen, Möbel oder sonstwas kaufen, wie er will. Die Kosten wird er nur schwerlich einklagen können. Nur die zugesicherten Kosten muss Fam. X übernehmen. Die Maklerkosten kommen nur beim Kaufvertrag zustande. Ich hoffe Fam. X hat nichts gegenteiliges beim Makler unterschrieben.
Bei den Kosten des Finanzvermittlers kommt es drauf an, was die Familie vereinbart hat.
Warum überhaupt einen nehmen, der Geld schon vorher verlangt? Es gibt viele gute, die „kostenlos“ arbeiten und die Provision mit der entsprechenden Bank abrechnen.
Mit solchen Vorverträgen ist das überhaupt so eine Sache und für Hauskäufer eigentlich nicht zu empfehlen, weil die Nachteile in großer Anzahl überwiegen.
Ich hatte mich auch mal für ein Haus interessiert und wollte es beim Makler reservieren lassen. Der wollte es nur mit einem „Knebelvertrag“ machen, in dem stand, daß ich bei Nichtkauf, ihm entstandene Kosten von etwa 1000€ übernehmen sollte. Nachdem ich bei einem Anwalt mal nachgefragt hatte, was es noch für weitereichende Auswirkungen hat, habe ich das mit dem Vertrag natürlich nicht gemacht. Auch gut so, denn das Haus hatte versteckte Mängel, stand im Überschwemmungsgebiet usw., was ich erst später im Rathaus (Bauamt usw.) erfuhr.
Mein Tip: Nichts vorher unterschreiben! Wenn einer der Beteiligten darauf drängt, ist irgendwas faul! Wenn der Verkäufer das Haus vorher an jemand anderen verkauft, ist es zwar im ersten Moment ärgerlich, aber man hat dann keine zusätzlichen unnötigen Kosten. Ein paar Wochen später findet man dann wieder ein Objekt, was zu einem passt und das vielleicht sogar besser ist. Nur nicht drängen lassen und sich informieren, informieren, informieren (Ämter, Nachbarn, Internet, Anwalt für Immobilienrecht)!
Noch ein Hinweis, der leider sein muss: Dies ist meine persönliche Meinung und stellt in keiner Weise eine rechtliche Beratung dar!
Hallöchen, Dank euch beiden … Familie X sind schon ein paar Steine vom Herzen gefallen.
Ich meine auch, der Finanzvermittler bekommt seine Provision von der Bank. Leider hatte er sich nun umsonst so viel ehrliche Arbeit gemacht. Er muss, wie er sagt, ja auch seine Familie ernähren und möchte für die viele Arbeit auch seine ihm zustehende Provision bekommen. Verstehen kann man es ja, aber rechtlich, wie ich nun weiß, ist es nicht. Nur gut, dass Familie X sich alles nochmals überlegt hatte - wer weiß, was auf sie zugekommen wäre. Und … wer weiß schon, was Familie X noch unwissentlich unterschrieben hat …
Druck gab es von allen Seiten, möglichst alles schnell über die Bühne zu bringen. Das heißt, zwischen Besichtigung und Notartermin liegen 6-8 Wochen. Danke …
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Und das ist der nicht unerhebliche Vorteil, wenn man sich Fachleute holt, die solche Erfahrungen auch schon gemacht haben und diese Erfahrungen auch umsetzen können.
Leider ist es aber nun mal so üblich, Leistungen nicht gern zu bezahlen.
Mit einem gut arbeitenden Berater, der sich ein wenig mit der Materie auskennt, hätte Familie X viel Zeit, Stress und wahrscheinlich auch Geld gespart.
Leider hätte Familie X diesen Berater aber auch bezahlen müssen, was der ein oder andere Teilnehmer dieser Diskussion wahrscheinlich als höchst anrüchig bezeichnen würde.
Schade eigentlich, alle meckern auf die Dienstleistungswüste Deutschland, aber wenn’s an die Bezahlung geht, leistet man nur zu gern seinen Beitrag, dass dieser Zustand so bleibt.
Warum auch nicht?
Hallöchen, Dank euch beiden … Familie X sind schon ein paar
Steine vom Herzen gefallen.
Ich meine auch, der Finanzvermittler bekommt seine Provision
von der Bank. Leider hatte er sich nun umsonst so viel
ehrliche Arbeit gemacht. Er muss, wie er sagt, ja auch seine
Familie ernähren und möchte für die viele Arbeit auch seine
ihm zustehende Provision bekommen. Verstehen kann man es ja,
aber rechtlich, wie ich nun weiß, ist es nicht. Nur gut, dass
Familie X sich alles nochmals überlegt hatte - wer weiß, was
auf sie zugekommen wäre. Und … wer weiß schon, was Familie
X noch unwissentlich unterschrieben hat …
Druck gab es
von allen Seiten, möglichst alles schnell über die Bühne zu
bringen. Das heißt, zwischen Besichtigung und Notartermin
liegen 6-8 Wochen. Danke …
Hallo Heinz,
ja, Familie X hatte ja schon eine Anzahlung geleistet und hat dem Verkäufer gegenüber geäußert, seine Kosten damit zu verrechnen. Ich hoffe das restliche Geld wir Familie X zurückerhalten.
Gruß
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mal interessant zu wissen … für die Zukunft … was hätte Familie X für diese Beratung in etwas bezahlen müssen? Danke sehr
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Das kommt darauf an, was Familie X haben will und wo Familie X damit hingeht. ich kenne nicht die Kalkulation anderer Berater, meine Arbeitsstunde kostet etwa 30 - 40€. Und wenn Familie X mir einen Vertrag zuschickt, auf dass ich den durchlese, halten sich die Kosten in Grenzen.
Möchte Familie X, dass ich mehr mache, ist das auch kein Problem. Und wenn meine bisherigen Kunden nicht gelogen haben, ist das Ergebnis trotz des höheren Honorars ganz in Ordnung. Ziemlich oft kommt durch Fördermittel und sinnige Verwendung der Finanzierungsmöglichkeiten ein nicht unerheblicher Vorteil zustande.
Aber es wird relativ schwierig, über 10 - 15 Stunden damit beschäftigt zu sein.
Wenn Sie sich aber im Gegenzug einen um 0,1% niedrigeren Zinssatz einkaufen, haben Sie nach 10 Jahren und 150.000€ Kredit um die 2.500€ weniger Restschuld. Und 0,1% Vorteil ist nicht wirklich so selten, eher mehr.
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Guten Morgen Dirk,
aha, dann sind die berechneten 30 Stunden des Beraters für Familie X wohl real. Obwohl man von einer Beratung nicht sprechen kann. Er hat sich ja nur auf die Finanzierung und deren Durchsetzung konzentriert, so wie es auch jede Bank gemacht hätte.
Danke und Gruß an Alle
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30 Stunden?
Wow, hat der kein Telefon? Scheinbar ist der immer zur Bank gelaufen.
Lassen Sie sich doch einfach mal eine Aufschlüsselung geben. In 30 Stunden erstelle ich einen Finanzierungsplan, suche preiswerte Anbieter, verhandele mit denen und besorge mögliche Förderungen.
Und da ist noch genug Zeit, mit den Telefonistinnen zu flirten und möglicherweise ins Cafe zu gehen.
Ist echt gigantisch, würde mich wirklich interessieren, was der so in 30 Stunden gemacht hat.
Gibt schon seltsame Geschäftsideen.
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Hallo,
Bei Immobiliengeschäften ist einzig und allein die notarielle Beurkundung maßgeblich, BGB §311b glaub ich (korrigiert mich). Ein nicht notarieller Vorvertrag ist nichts anderes als eine Absichterklärung und nicht bindend.
Wie von allen beschrieben, bekommt weder der Makler Geld noch der Verkäufer seine Küche ersetzt. Bei dem Finanzierer kommt es drauf an was vereinbart wurde. Honorarvertrag oder Provision?
Wichtiger Punkt der noch nicht angesprochen wurde: Steht die Finanzierung bzw. ist der Finanzierungsvertrag schon unterschrieben? Wenn ja dann schleunigst widerrufen, sonst kostet das Gebühren und Vorfälligkeit.
Grüße
H.
Um sich gegen solche Forderungen zu wehren, braucht man nicht
unbedingt
einen spezialisierten Anwalt.
seh ich genauso. Nicht Bange machen lassen, abwarten und harren der Dinge die da kommen.
)
Hallo,
Bei Immobiliengeschäften ist einzig und allein die notarielle
Beurkundung maßgeblich, BGB §311b glaub ich (korrigiert mich).
Ein nicht notarieller Vorvertrag ist nichts anderes als eine
Absichterklärung und nicht bindend.
Wie von allen beschrieben, bekommt weder der Makler Geld noch
der Verkäufer seine Küche ersetzt. Bei dem Finanzierer kommt
es drauf an was vereinbart wurde. Honorarvertrag oder
Provision?
Es kommt auf die Vertragsgestaltung an. Wurde eine Aufwandsentschädigung vereinbart und ist Aufwand entstanden, wird man nicht drum herum kommen, dafür zu bezahlen.
Wichtiger Punkt der noch nicht angesprochen wurde: Steht die
Finanzierung bzw. ist der Finanzierungsvertrag schon
unterschrieben? Wenn ja dann schleunigst widerrufen, sonst
kostet das Gebühren und Vorfälligkeit.
Kommt auch hier auf die Vertragsgestaltung an. Manchmal gilt ein Kreditvertrag nur, wenn der Immobilienerwerb tatsächlich stattfindet.
Grüße
H.
Grüße auch
Hallo,
Bei Immobiliengeschäften ist einzig und allein die notarielle
Beurkundung maßgeblich, BGB §311b glaub ich (korrigiert mich).
Ein nicht notarieller Vorvertrag ist nichts anderes als eine
Absichterklärung und nicht bindend.
Wie von allen beschrieben, bekommt weder der Makler Geld noch
der Verkäufer seine Küche ersetzt. Bei dem Finanzierer kommt
es drauf an was vereinbart wurde. Honorarvertrag oder
Provision?
Es kommt auf die Vertragsgestaltung an. Wurde eine
Aufwandsentschädigung vereinbart und ist Aufwand entstanden,
wird man nicht drum herum kommen, dafür zu bezahlen.
Wichtiger Punkt der noch nicht angesprochen wurde: Steht die
Finanzierung bzw. ist der Finanzierungsvertrag schon
unterschrieben? Wenn ja dann schleunigst widerrufen, sonst
kostet das Gebühren und Vorfälligkeit.
Kommt auch hier auf die Vertragsgestaltung an. Manchmal gilt
ein Kreditvertrag nur, wenn der Immobilienerwerb tatsächlich
stattfindet.
Mit einem doppelten „Es kommt drauf an“ kann ich mich anfreunden.

Ich würde nur aus dem einen „es kommt drauf an“ die richtigen Schlüsse ziehen und schleunigst den Finanzierungsvertrag überprüfen.
Grüße
H.
Mit einem doppelten „Es kommt drauf an“ kann ich mich
anfreunden.

Ich würde nur aus dem einen „es kommt drauf an“ die richtigen
Schlüsse ziehen und schleunigst den Finanzierungsvertrag
überprüfen.
Grüße
H.
Wurde das nicht ganz zu Beginn schon angeraten?
Ich glaube nicht, oder wurde schon der Darlehensvertrag neben dem Maklervertrag und Finanzierervertrag angesprochen?
Ich weiß ja nicht ob der Darlehensvertrag mit der Bank schon unterschrieben wurde. Wenn ja dann schleunigst widerrufen sonst kostet das auf jeden Fall.
Grüße
H.
Guten Morgen an Alle,
unterschrieben wurde weder Vertrag bei der Bank, noch Beratervertrag. Der Maklervertrag wurde unterschrieben, Provision wird fällig bei notariellen Kaufvertrag, der nie unterzeichnet wurde. Dennoch stehen schon Schadensersatzansprüche vom Verkäufer, über dessen RA, über Renovierungskosten in utopischer Höhe, die neue Küche, 4 Monatsmieten im Raum. Ich habe aber einen RA Termin zur Beratung - werde mich melden, was der gesagt hat.
Danke und Gruß
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Mal eine Frage nebenbei: Stehen der Finanzberater, der Makler und/oder der Verkäufer in irgendeiner Beziehung zueinander? Also ich meine, machen die den Eindruck als seien sie verwandt oder gut befreundet oder so?
Guten Morgen an Alle,
unterschrieben wurde weder Vertrag bei der Bank, noch
Beratervertrag. Der Maklervertrag wurde unterschrieben,
Provision wird fällig bei notariellen Kaufvertrag, der nie
unterzeichnet wurde. Dennoch stehen schon
Schadensersatzansprüche vom Verkäufer, über dessen RA, über
Renovierungskosten in utopischer Höhe, die neue Küche, 4
Monatsmieten im Raum. Ich habe aber einen RA Termin zur
Beratung - werde mich melden, was der gesagt hat.
Danke und Gruß
Hallo Mellertime,
nein, sie stehen nicht in irgendeinem Kontakt. Die Forderungen des Finanzberaters konnte Käufer X aus dem Weg räumen, indem er sich an die Geschäftsstelle des Beraters wendete.
Käufer X hat sich nun auf Anraten von einem Anwalt beraten lassen. Die Forderungen der Verkäufer Y muss Käufer X höchstwarscheinlich nicht bezahlen, da das Expose nicht der Wahrheit entsprach und als ruhige Wohnlage bezeichnet wurde. Hilfreich war auch die Recherche im Interent - da ist Käufer X auf Zeitungsartikel gestoßen, dass ich erst vor kurzem die Anwohner über Lärm und Geruch, der in der Nähe liegenden Fabrik beschwerten. Als Käufer X sich das Haus 2 mal ansah, bemerkte er nichts von all dem.
Laut Anwalt kann auch der Makler nichts einfordern, sondern würde wegen des fehlerhaften Exposes auch belangt werden können.
Ich werde weiter berichten, wie die Sache ausging.
Danke für alle Hilfestellungen
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