Person A wohnt in der Schweiz, Person B in Deutschland. Person A will gegenüber Person B Forderungen geltend machen. Person A will das mit einem Anwalt aus Deutschland tun. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, wie läuft das da und geht das überhaupt so?
Hallo,
entweder der D wird durch die CH in D verklagt. Das wäre eine Frage der internationalen Zuständigkeit.
Oder D wird durch CH in CH verklagt, dann müsste das Urteil in D aber noch anerkannt werden (eine deutsche Vollstreckungsklausel erhalten), damit der deutsche Gerichtsvollzieher in Aktion treten kann.
Es kommt also auf das zugrunde liegende Rechtsverhältnis an, weshalb CH von D was erhält. Es sollte unbedingt jd. zu Rate gezogen werden, der das Rechtsverhältnis bewertet, die internationale Zuständigkeit der Gerichte feststellt, ggf. eine Klage bzw. Anerkennung in Deutschland dann auch betreuen kann.
Mfg vom
showbee
Hallo
also Person B hat einen Mahnbescheid vom Amtsgericht aus Deutschland bekommen, Person A hat Prozeßbevollmächtigte auch aus Deutschland
Hallo,
naja, dann ist der Vollstreckungsbescheid zu beantragen, wenn kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde. Erst mit dem VB kann der Gerichtsvollzieher losgehen. Wenn Widerspruch gegen den MB eingelegt wurde ist das streitige Verfahren durchzuführen (Klage auf Zahlung) und erst mit einem vollstreckbarem Urteil kann dann der GV los.
Mfg vom
showbee