Hallo zusammen,
mal angenommen, ein MV für ein Haus wird vom Mieter fristgerecht gekündigt, der Mieter hat das Haus aber > 1 Monat vor Ablauf der Frist bereits geräumt und auch mit Zeitpunkt des Auszugs Strom/Wasser/Gas beim Versorger abbestellt. VM ist zur diesem Zeitpunkt nicht greifbar, hat erst 3 Wochen später Zeit für die Übergabe. Ablesung der Zählerstände erfolgt durch MA der Stadtwerke, die alles bereitstellen (die Lieferverträge hat der Mieter abgeschlossen), allerdings etwa 1 Woche vor der entgültigen Räumung. Diese Woche nutzt der Mieter ausschließlich zur Entsorgung verbliebener Reste bzw. nicht mehr nutzbarer Gegenstände in der Mietsache, ist aber de facto bereits ausgezogen.
Bei der Abschlußabrechnung stellt VM für die 3 Wochen zwischen Ablesung (und de-facto-Auszug) warme NK in Höhe von ca. 3/4 dessen, was der Mieter bei Nutzung direkt bei den Stadtwerken bezahlt hat.
Stromverbraucher waren abgestellt, die Heizung auf Frostschutz runtergestellt (an der Zentralheizung im Keller), Wasser kann (bis auf die notwendigen Toilettengänge während der letzten Woche der Räumung) eigentlich gar nicht geflossen sein, trotzdem ist die Höhe der Rechnung in der Größenordnung, als ob der Mieter (incl. familie) das Haus voll genutzt hätte.
Leider gibt es keine Möglichkeit nachzuprüfen, was tatsächlich den Verbrauch in den 3 Wochen zwischen der Ablesung durch die Stadtwerke und der Ablesung bei der Übergabe so in die Höhe getrieben hat.
Ist der Mieter jetzt verpflichtet, diese Nebenkosten zu bezahlen, obwohl er die Mietsache nur sehr beschränkt für eine Woche, in den weiteren strittigen zwei Wochen gar nicht genutzt hat? Der VM hatte Zugang, da er über die gesamte Mietzeit einen Zweitschlüssel besaß.
Pikantes Schmankerl am Rande: VM vergisst bei der Schlußabrechnung die beim Einzug bar empfangene 1. Hälfte der Kaution (Restzahlung erfolgte bargeldlos, zumindest das konnte er nachvollziehen), war aber durch vorhandene und bei der Bank kostenpflichtig beschaffte Belege doch davon zu überzeugen, daß er auch diesen Teil erhalten hatte.
mit freundlichen Grüßen
Ijon Tichy