Forderungen bei Auszug

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein MV für ein Haus wird vom Mieter fristgerecht gekündigt, der Mieter hat das Haus aber > 1 Monat vor Ablauf der Frist bereits geräumt und auch mit Zeitpunkt des Auszugs Strom/Wasser/Gas beim Versorger abbestellt. VM ist zur diesem Zeitpunkt nicht greifbar, hat erst 3 Wochen später Zeit für die Übergabe. Ablesung der Zählerstände erfolgt durch MA der Stadtwerke, die alles bereitstellen (die Lieferverträge hat der Mieter abgeschlossen), allerdings etwa 1 Woche vor der entgültigen Räumung. Diese Woche nutzt der Mieter ausschließlich zur Entsorgung verbliebener Reste bzw. nicht mehr nutzbarer Gegenstände in der Mietsache, ist aber de facto bereits ausgezogen.

Bei der Abschlußabrechnung stellt VM für die 3 Wochen zwischen Ablesung (und de-facto-Auszug) warme NK in Höhe von ca. 3/4 dessen, was der Mieter bei Nutzung direkt bei den Stadtwerken bezahlt hat.
Stromverbraucher waren abgestellt, die Heizung auf Frostschutz runtergestellt (an der Zentralheizung im Keller), Wasser kann (bis auf die notwendigen Toilettengänge während der letzten Woche der Räumung) eigentlich gar nicht geflossen sein, trotzdem ist die Höhe der Rechnung in der Größenordnung, als ob der Mieter (incl. familie) das Haus voll genutzt hätte.

Leider gibt es keine Möglichkeit nachzuprüfen, was tatsächlich den Verbrauch in den 3 Wochen zwischen der Ablesung durch die Stadtwerke und der Ablesung bei der Übergabe so in die Höhe getrieben hat.

Ist der Mieter jetzt verpflichtet, diese Nebenkosten zu bezahlen, obwohl er die Mietsache nur sehr beschränkt für eine Woche, in den weiteren strittigen zwei Wochen gar nicht genutzt hat? Der VM hatte Zugang, da er über die gesamte Mietzeit einen Zweitschlüssel besaß.

Pikantes Schmankerl am Rande: VM vergisst bei der Schlußabrechnung die beim Einzug bar empfangene 1. Hälfte der Kaution (Restzahlung erfolgte bargeldlos, zumindest das konnte er nachvollziehen), war aber durch vorhandene und bei der Bank kostenpflichtig beschaffte Belege doch davon zu überzeugen, daß er auch diesen Teil erhalten hatte.

mit freundlichen Grüßen
Ijon Tichy

…aber der Mieter hat die Wohnung…bewohnt…klar muß er dann auch die Nebenkosten bezahlen…Strom…für die Nacht…Wasser…fürs Klo…evtl. Heizung.

…aber der Mieter hat die Wohnung…bewohnt…klar muß er
dann auch die Nebenkosten bezahlen…Strom…für die
Nacht…Wasser…fürs Klo…evtl. Heizung.

Klarstellung:
Der Mieter hatte während der laufzeit des Mietvertrages Strom, Wasser und Gas direkt mit den Stadtwerken abgerechnet, bis zum Ablesetermin der Stadtwerke. Für die 3 Wochen, in denen das Haus leerstand, berechnet der VM NK in derselben Höhe, als wäre das Haus durch eine Familie bewohnt.

Hat der M Stadtwerke etc. direkt bezahlt oder lief das über den VM?
Was ist in den NK alles enthalten?

Gruß
Tina

Hallo,

von welchen Nebenkosten ist hier genau die Rede (Heizung, Strom, Wasser, Müll, Grundsteuer, usw. usw.)?

Wird Strom, Heizung, Wasser vom Mieter direkt mit den Anbietern abgerechnet oder geht das über den Vermieter?

Gruß

Samira

Hallo,

von welchen Nebenkosten ist hier genau die Rede (Heizung,
Strom, Wasser, Müll, Grundsteuer, usw. usw.)?

Es geht nur um Gas, Strom, Wasser

Wird Strom, Heizung, Wasser vom Mieter direkt mit den
Anbietern abgerechnet oder geht das über den Vermieter?

Wurde bis zur (jährlichen) Ablesung durch den Anbieter direkt mit diesem verrechnet. Da aber Auszug und Ablesung annähernd gleichzeitig (eben diese 3 Wochen zwischen Ablesung und Übergabe an VM) erfolgten, hat der Anbieter die Abrechnung mit den abgelesenen Werten gemacht und ab dem Zeitpunkt der Ablesung den VM belastet. Dieser wiederum macht eben für diese 3 Wochen die Kosten geltend - in einer Höhe, die dem normalen Nutzungsverhalten des Noch-Mieters entspräche. Aber das Haus stand leer (!)

Gruß

Samira

Gruß

Ijon Tichy

Siehe Antwort obendrüber

Gruß

Ijon Tichy

ist doch völlig logisch, oder? es handelt sich vermutlich um abschlagszahlungen, oder? und die abrechnung kommt erst immer nach 12 monaten oder so. also zieht der anbieter auch weiterhin die abschlagszahlungen in gleichbleibender höhe ein. er weiß ja nicht, dass nichts verbraucht wird. und da der vermieter das in rechnung gestellt bekommt, reicht er das natürlich so weiter. das ist weder schikane vom anbieter, noch vom vermieter. normalerweise werden die zählerstände beim auszug aufgeschrieben und man meldet diese stände an den anbieter weiter. der macht dann eine schlussabrechnung und man bekommt geld wieder zurück (weil ja weniger verbraucht wurde, als angenommen).

warum die rechnungen nach ablesen an den vermieter gingen, verstehe ich nicht.

Schlüsselrückgabe an Vermieter ist entscheidend
Halli,hallo,

Ob der Mieter die Wohnung einen Monat oder sechs Monate nicht bewohnt hat und sich auch schon z.B. drei Monate vor Schlüsselrückgabe an den Vermieter bei allen Versorgungsunternehmen abgemeldet hat, ist für den Vermieter im Bezug auf den Verbrauch völlig unwichtig.

Wichtig sind nur die Verbrauchsstände bei der offizielen Schlüsselrückgabe bzw. Übergabe an den neuen Mieter.

Die habt ihr doch sicher auch zusammen abgelesen,oder?

Die Bruttomiete(inkl. Müll,Kabel,Hausreinigung usw.)sind ebenfalls bis Vertragsschluß voll zu zahlen.

der liebe Peter

Es geht um die Schlußabrechnung. Anbieter hat (aus Bequemlichkeit?) die Werte der eigenen Ablesung genommen und zu diesem Datum auch den Vertrag mit M beendet und VM als Vertragspartner eingesetzt. VM hat die Zählerstände bei Übergabe an neuen M (ca. 9 Monate später) abgelesen und den Verbrauch dann aufgeteilt - 3 Wochen an Altmieter und den rest zu seinen Lasten. Bei Übergabe hatte der VM die Zählerstände der Ablesung noch akzeptiert und auf eine erneute Ablesung verzichtet, da dass Haus in diesen 3 Wochen schon leer stand.

Gruß
Ijon Tichy

Hallo,

Ob der Mieter die Wohnung einen Monat oder sechs Monate nicht
bewohnt hat und sich auch schon z.B. drei Monate vor
Schlüsselrückgabe an den Vermieter bei allen
Versorgungsunternehmen abgemeldet hat, ist für den Vermieter
im Bezug auf den Verbrauch völlig unwichtig.

Einspruch.
Wenn der Mieter vor Mietende auszieht, muss trotzdem weiter geheizt werden. Im Gegenteil, wenn der Altmieter nicht dafür sorgt, macht er sich sogar schadensersatzpflichtig, wenn was passiert.
Gruß
loderunner (ianal)