Forderungen der Agentur einbeh. von Regelleistung

Liebe/-r Experte/-in,

also mal ganz von vorne. Meine Frau bezieht seit Oktober ALG1 und hat noch einen Minijob bei dem ungleichmäßig hohe Einkünfte erzielt werden. Dabei ist klar, dass seitens der Agentur für Überzahlungen auftreten können.

Ist es nun Rechtens, dass in einem Monat die Überzahlungen der letzten Monate wieder einbehalten werden. In diesem Monat sind das etwa 89% der Bezüge. Ich finde das sehr heftig. Da bleibt ja nicht viel für den Monat.

Man muss dazu sagen das ich noch Hartz IV Leistungen beziehe. Trotzdem, wenn im Moant ca. 200 € abgezogen werden finde ich das gewaltig. Ich bitte um Hilfe.

Danke schon mal im voraus

hallo thorsten,

ich finde das auch total ätzend, aber da kannst du nichts machen. einerseits soll man sich um arbeit bemühen, andererseits sind die regelungen bei zuverdienst sowas von assi, das es einem vergeht, nebenbei was zu machen und anzumelden.

tut mir leid, aber die können das tatsächlich abziehen. wovon ihr dann leben sollt, wenn das geld schon ausgegeben ist, ist dem amt völlig egal.

trotzdem frohes fest und einen guten rutsch.

mit frdl. grüßen,
hansemann

Hallo, also du kannst nichts machen,wenn dir das Geld auf einmal abgezogen wird, du wustest es ja vorher, das dir nur die 100 Euro plus die 20% bleiben, ich würde euch raten, das ein neuer Leistungsbescheid erstellt wird, wo das durchschnittliche monatlich einkommen gleich von vornherein mit eingerechnet wird, da kommt dann nicht so viel auf einmal, d.h. wenn deine Frau einmal 150 euro, einmal 120 Euro und einmal 160 euro verdient, dann lasst euch gleich 140 euro anrechnen, das ist dann wie gesagt nicht so viel aufeinmal lg gabi

sorry mir ist ein Fehler unterlaufen, bei ALG 1 sind es 165 Euro plus die 20%, also dementsprechend alles etwas höher setzte

Hallo,
grundsätzlich: Wer zuviel Knete kriegt, gibt sie nicht aus, sondern lässt sie auf dem Konto liegen, damit bei Rückforderungen des Jobcenters die Knete da ist.
Man lebt schließlich von Steuergeldern!

Im speziellen Fall darf das Jobcenter nicht mehr als 30% pro Monat zurückfordern, WENN MAN DAS ZUVIEL GEZAHLTE GELD AUSGEGEBEN HAT.

Aber: Es braucht Fachberatung. Macht Diakonie oder Caritas; googeln: Hartz-IV-Beratung mit Postleitzahl.

Viele Grüße
strandperle02