Forderungen die durch Behörden eingetrieben werden

Hallo,

das Jugendamt versucht eine rückständige Forderung für Unterhaltsvorschuß aus dem Jahre 1985 als ein Bußgeld der Stadtverwaltung einzutreiben mit Zwangshaftandrohung. Können Behörden Forderungen in Bußgelder umwandeln?

Wäre sehr Dankbar für hilfreiche Antworten

Hallo,

ehrlich gesagt vermute ich eher, dass es hier um die Unterhaltspflichtverletzung geht, die ist nämlich strafbar und kann mit Haft geahndet werden. Meiner Meinung müsste die Forderung tituliert werden, um die einfordern zu können. Es wäre aber nicht schlecht, das ganze von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, falls die finanzielle Situation nicht so gut ist, wäre es eventuell denkbar, sich beim zuständigen Gericht einen Beratungshilfeschein zu holen und danach einen Beratungstermin bei RA zu vereinbaren. Hoffe, die Antwort hilft etwas weiter.

Hallo, da kann ich leider nicht helfen!

Hallo Aprillia,
darf man Äpfel für Birnen verkaufen (oder umgekehrt)? NEIN!
Darf man motorloses Auto als fahrbereit verkaufen? NEIN!
Ebensowenig darf eine Behörde etwas verwandeln, was es nicht ist!
Folglich ist eine pure Umbenennnung nicht zulässig!
Klartext:
Die Behörde kann ein „Bußgeld“ für die ‚Nicht-zahlungs-bereitschaft‘ eines Bürgers verlangen. Dieses „Bußgeld“ muß als ‚Zwangsgeld zur Beitreibung von einer Forderung‘ gekennzeichnet sein.
Ein Bußgeld hat den Reuecharakter, es soll also den Säumigen Reue für seine Unterlassung (Nichtzahlung von Schulden) hervor und ihn zur Zahlung veranlassen. Ein Erzwingungs-Bescheid soll die Zahlung erzwingen! Es geht also dabei NICHT um den Betrag ansich! Dieser ist in einem Bußgeld-Bescheid (Grund des Erzwingungsgeldes) gesondert auf zuführen, da der Bürger ersehen muß, für was er Bußgeld bezahlen soll.
Wenn, nun ein Schuldner-Titel besteht, dann 30 Jahre, diese Forderung ist, in diesem Fall also berechtigt.

Empfehlung: Möglichst SOFORT die ‚Bußgeld‘-ausstellende Behörde auf den eventl. Fehler (Verwechslung des Schuld- mit dem ‚Bußgeld‘-Betrag) hinweisen). Also, eine Aufschlüsselung der Beträge (Erzwingungsgeld/Schuldbetrag) verlangen.
Tipp: NIEMALS Original-Dokumente weg geben - immer nur Kopien!
Möglichst alles SCHRIFTLICH tätigen - wegen Beweise später!

RE: Hallo,
mir tutt es sehr leid. Da kann ich Dir keinen Rat geben, weil ich keine Erfahre mit sowas habe. Ich hoffe Du bekommst noch gute Tipps, wie Du vorgehen kannst.
Viele Grüße
Uli

Hallo Apillia, leider kann ich dir nicht helfen.

Gruß hexe1971

Dazu solltest du einen Juristen aufsuchen.
nip

Also,ich würde dringend empfehlen,einen Anwalt zu befragen,wenn sie kein Geld haben,wird der anwalt das über kostenfreiheit abwickeln,ich bin da völlig überfragt.Viel Glück

Hallo zurück,

ich kann mir nicht vorstellen, daß das JA die Forderung umwandeln kann, aber für den Rückstand ist mit Sicherheit ein Bußgeld fällig.
Genaueres kann Dir Dein Anwalt sagen

diese Frage kann ich leider nicht beantworten