Hallo Community,
mal angenommen, Heike Muster aus dem schönen Örtchen Musterstadt hätte folgendes Problem:
Im Jahre 2008 gab es Unstimmigkeiten die Nebenkosten betreffend und auch eine Minderung der Kaltmiete ihrerseits wegen einem defekten Durchlauferhitzer im Bad.
Im Dezember 2008 bekam Frau Muster von ihrer Hausverwaltung einen Brief, in dem sie aufgefordert wurde, den rückständigen Betrag i.H.v. insgesamt 205€ zu bezahlen. Dem hat sie widersprochen. Frau Musters Hausverwaltung wie auch ihr Vermieter haben sich daraufhin nicht mehr gemeldet, es gab keine Mahnung und auch keinen gerichtlichen Mahnbescheid. Für sie war die Sache erledigt bis dann im Jahre 2009 auf ihrer Nebenkostenabrechnung die Position “Rückstand 2008” auftauchte.
Dem hat Frau Muster auch direkt widersprochen und die Nebenkostenabrechnung dementsprechend angepasst, dass der Betrag von 205€ von ihr nicht gezahlt wurde.
Seit dem Jahre 2009 steht jetzt auf jeder Nebenkostenabrechnung die Position “Rückstand 2008”. Frau Muster hat vor einigen Wochen nochmal versucht, ihre Hausverwaltung darauf aufmerksam zu machen, dass aus ihrer Sicht kein Rückstand besteht und um eine genaue Aufschlüsselung des Betrages sowie um entsprechende Belege gebeten. Dies ist allerdings vergeblich gewesen, da Frau Musters Hausverwaltung es entweder nicht wollte oder nicht konnte. Und jetzt fragt Frau Muster sich:
Ist dieses Forderung nicht mittlerweile verjährt? Und wie könnte sie sich dagegen wehren?
Gruß
Rudi