Hallo zusammen,
Meine Ex-Frau hat noch anspruch auf leistungen meinerseits, z.b. 50% der kaution und auch auf andere sachen, es ist schon ne menge.
nach Ihrer eigenen Aussagen verzichtet sie darauf gerne und das möchte ich wie beim letzten mal (was auch sehr gut geklappt hat) es schriftlich haben,
daher würde ich gern ein schreiben aufsetzen wo sie ausdrücklich auf alle noch offenen und noch kommenden forderungen ihrerseit verzichtet, leider habe ich keinen plan wie so ein schreiben aussehen soll, ich weis manche denke gehe einfach zum anwalt, der ist leider kommende woche im urlaub und solange möchte ich nicht warten da der drache schon am montag mir mein kind bringt und sie sehr schnell ihre meinung ändert.
wenn sie helfen könnten, das wäre super nett.
Viele grüße
bin kein experte aber las dir das schriftlich geben mit zeugen- und dann las das notariel beglaubigen - oder frage ein notar wen dein anwalt nicht da ist …viel erfolg
Lieber Barteus, leider bin ich keine Anwältin, die gibt es aber auch unter den Experten. Falls sich keiner meldet. würde ich den Text folgendermaßen schreiben: "Ich verzichte mit vollem Bewußtsein hiermit verbindlich und unwiderruflich auf…Dinge
wichtig Datum, Unterschrift
Hallo,
Rechtliche Hinweise kann ich nicht geben. Es ist aber so, dass man selbstverständlich auch ohne anwaltliche Hilfe einen gültigen Vertrag aufsetzen kann. In einer Verzichtserklärung kann die Exfrau erklären, auf was genau sie verzichten möchte und unter welchen Bedingungen. Sie unterschreibt diese Erklärung und damit wird der Vertrag rechtsgültig, sofern er nicht aus einem anderen Grund ungültig ist.
Hallo,
ich bin unterwegs, habe aber den Tipp deine Frage bei www.vatersein.de zu stellen. Die sind sehr kompetent oder google mal ob du auf deren Seite was passendes an Texten findest.
Alles Gute!
Karla
Hallo,
Sie können ein Schreiben mit einfachen Sätzen aufsetzen in dem Ihre Exfrau auf o. g. Leistungen verzichtet. Allerdings wird Ihnen im Falle eines Rechtsstreit, sofern Ihre Exfrau es sich anders überlegt dieses Schreiben wenig nutzen da es nicht notariell beglaubigt ist.
Wobei die Notarkosten nicht gerade wenig sind. Also es ist zu überlegen ob der Verzicht der Leistungen nicht weniger ausmacht als es die Kosten eines Anwalts und Notares .
1500 euro sind da eher die Untergrenze.
Hallo Barteuss,
Wenn es eine abschließende Scheidungsfolgevereinbarung geht, möchte ich je nach Komplexität der Lage doch liebe auf den Anwalt warten. Geht es um Geringfügigkeiten (wenige Tausend EUR) dann genügt eine Aufstellung zu machen, wer welche Ansprüche hat. Diese werden sinngemäß mit dem Satz „Die Unterzeichnenden sehen obige Ansprüche gegenseitig als ausgeglichen.“ Dann werden diese mit ihrer Unterschrift gesegnet und fertig.
Bitte nur darauf achten, dass wirklich alle Ansprüche ggfs. auch mit Werthöhe (Kaution in Höhe von) vermerken. Ansonsten läuft Ihr Gefahr "ja aber das war damit nicht gemeint…
Alles Gute und immer daran Denken, der Anwalt kostet mehr, als was der Abstand der jeweiligen Verhandlungspositionen ist.
EJWW