Forderungen mit Verbindlichkeiten verrechnen?

Hallo Experten,

meine Frage bezieht sich auf den Insolvenzfall von Flexstrom und der Tochtergesellschaft Löwenzahn. Angenommen, man hat gegenüber Flexstrom eine Verbindlichkeit und gegenüber Löwenzahn eine Forderung. Könnte man diese miteinander verrechnen, oder wäre das nicht zulässig, da es sich um eigenständige Rechtsformen handelt. Andererseits sind die beiden Gesellschaften finanziell voneinander abhängig, da sie am gleichen Tag einen Insolvenzantrag stellten. Wäre toll, wenn Jemand diesen Sachverhalt einschätzen könnte.

Die Frage kommt mir bekannt vor… :wink:

Hi,

man müsste noch einmal genauer recherchieren, ich halte eine Aufrechnung im beschriebenen Fall aber für unwahrscheinlich. § 387 BGB besagt: Schulden zwei Personen einander Leistungen…

Selbst bei einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft handelt es sich um eine eigenständige juristische Person. Im Beispielsfall wären somit drei Personen beteiligt.

Gruß
Ultra