Wenn beim Auszug eine endabnahme gemacht wurde und keine Mängel festgehalten und von beiden Seiten das Protokoll unterschrieben wurde … Kann der Vermieter danach 1 woche später noch eine mangelbeseitigung verlangen!!! Und sogenannte Schönheitsreparaturen sind doch auch nicht mehr zulässig oder?
Die vereinbarten Schönheitsreparaturen sind vom Mieter auszuführen! Das Übergabeprotokoll hält evtl. Beschäsigungn , die Zaählerstande und die besenreinhaeit der Wohnung fest. Sofern Sie die Schönheitsreparaturen noch zugesichert haben, müssen Sie die auch durchführen!
er kann das verlangen, jeder kann alles verlangen, ob er es durchsetzten kann, ist eine andere frage-die könnte verneint werden.
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.
Problematisch dabei ist, dass bei der Wohnungsübergabe laut Protokoll alles in Ordnung ist (keine notwendigen Schönheitsreparaturen, keine Mängel usw.)
Dieses Protokoll wurde von beiden Seiten unterschrieben.
Sind nachträgliche Forderungen dann rechtens?
LG
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.
Problematisch dabei ist, dass bei der Wohnungsübergabe laut Protokoll alles in Ordnung ist (keine notwendigen Schönheitsreparaturen, keine Mängel usw.)
Dieses Protokoll wurde von beiden Seiten unterschrieben.
Sind nachträgliche Forderungen dann rechtens?
LG
er kann das verlangen, jeder kann alles verlangen, ob er es
durchsetzten kann, ist eine andere frage-die könnte verneint
werden.
Hi eigentlich nicht, es sei den es wären sogenannte versteckte Mängel. Also bei der Abnahme nicht direkt erkennbare Mängel… Was sicherlich chwer zu beweisen wäre für den der da noch was nachfordert…
Gruß Peter
lehn dich zurück, wenn mangelfrei protokolliert ist, gibt es nachher keine chance.
Hallo, entschuldigen sie, habe ihre Frage vergessen zu beantworten. Denke die Frage hat sich längst erledigt, falls nicht einfach nochmal melden. MfG