Forderungen ohne Begründung?

Hallo,

ich bin neu hier und wäre auf der Suche nach ein paar Antworten weil ich leider anders nicht fündig geworden bin.

2007 kam es dazu dass ich einen Mahnbescheid bekam, der auch gerechtfertigt war. Ich hatte den geforderten Betrag (ca. 400 €) überwiesen, jedoch kam das Geld aufrgund fehlerhafter Bankverbindung zurück - was ich leider offensichtlich aufgrund meiner damals etwas chaotischen Buchhaltung übersehen hatte. Ich hab jedoch nie mehr was davon gehört - bis zum Juli diesen Jahres:

Da habe ich vom Gerichtsvollzieher Post bekommen, der die Hauptforderung plus fast 800 Euro Nebenforderung verlangte, ohne diese aufzuschlüsseln.

Die Hauptforderung habe ich daraufhin umgehend überwiesen (Juli) und für die Nebenforderung vom Gläubiger und Gerichtsvollzieher eine Auflistung der Nebenforderungen verlangt, weil mir diese zu hoch scheinen. Bis heute habe ich keine Aufschlüsselung der Nebenforderung erhalten. Stattdessen habe ich inzwischen drei mal von meinem Meldeamt eine Anfrage bekommen ob ich denn noch dort Wohnhaft sei (ich wohne dort seit dem ich ein kleines Kind bin, ohne unterbrechung).
Heute habe ich nun Post vom GV bekommen in der er mir mit der EV droht.

Nun meine Fragen:

  1. Darf ein Gerichtsvollzieher einfach so die Nebenforderungen verlangen ohne Aufschlüsselung der genauen posten?

  2. Die Nebenforderungen die er jetzt verlangt sind schon wieder höher als beim letzten mal. Ich vermute mal wegen Zinsen (??). Ist es legetim das er die ganze Zeit weiter kosten steigen lässt - wo er Aufgrund der Fehlenden Aufstellung zumindest indirekt selbst für die Verzögerung der Zahlung verantwortlich ist?

  3. Eine Anfrage beim Meldeamt kostet doch bestimmt was die mir dann irgendwie weiter berechnet wird. Ist das legetim dass einfach so eine Anfrage (mehrfach) gemacht wird, obwohl ich dort schon immer wohne und erreichbar bin?

Danke für Eure Hilfe!

Peter

Tja da scheint ja einiges schief gelaufen zu sein.
Zunächst einmal solltest du die Abgabe der EV verweigern bis du die Kostenaufstellung vorliegen hast.
Dann ist zu prüfen wie sich die Kosten zusammensetzen.
Weiter prüfen, wer denn die Kosten einfordert. Inkasso oder Gläubiger?

Bei Inkassoforderung ist zu prüfen, ob das Inkaso die Forderung aufgekauft hat.Denn nur dann können die in eigenem Namen einklagen bzw den GV losschicken.

Ruf den GV doch einfach an und frage danach wo du denn die Kostenaufstellung bekommen kannst.

Wenn du da nicht weiter kommst, melde dich nochmal