Hallo,
nach langer Zeit des Mitlesens nun meine erste Frage in diesem Brett.
Gibt es rechtliche Beschränkungen hinsichtlich des Zeitraumes vor Gründung eines Gewerbes, für die man Forderungen stellen kann ?
Der Hintergrund sieht folgendermaßen aus: Leistungen sind erbracht worden (bislang ohne Vergütung, Hobby). Der „Kunde“ bietet an, diese zu vergüten. Ein Gewerbe ist Ende April angemeldet worden.
Kosten kann man für den Gründungsmonat auch rückwirkend gelten machen. Zu Forderungen habe ich jedoch nichts gefunden.
Weiß jemand von Euch, wie sich das verhält bzw. hat einen Link zum Nachlesen ?
Danke und Gruß
André