Hallo,
angenommen sei der folgende Fall:
A mietet eine Wohnung von B. Es gibt einen Mietvertrag, der Fristen zur Renovierung der Wohnung bzw. einzelner Räume enthält (eingeleitet mit den Worten „Im Allgemeinen“). A zieht vor Ablauf der kürzesten Frist (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) aus. Weitere Anmerkungen zu Malerarbeiten gibt es nicht.
B meint, A müsse die Wohnung gestrichen übergeben (weil sie auch gestrichen angemietet wurde), A verneint dies und beruft sich auf den Mietvertrag. B gibt daraufhin in einem persönlichen Gespräch an, es würde reichen, Ausbesserungsarbeiten durchzuführen, nämlich Dübellöcher zu überstreichen.
Aus „good will“ streicht A die komplette Küche (der einzige etwas abgenutzte Raum), verputzt und übermalt Löcher und übergibt die Wohnung vertragsgemäß besenrein.
Weiter sei angenommen, dass bei Auszug ein Übergabeprotokoll erstellt wird. Dies würde zwei Passagen wie folgt enthalten:
- Schönheitsreparaturen: darunter ist folgendes vermerkt:
- Wände und Decken nicht gestrichen
- sonstige Festellungen: einige Dübellöcher ohne Farbe, Streifen
- Sonstige Feststellungen/folgende Arbeiten sind bis zum __ zu erledigen: Hier wird KEINE Frist eingetragen, sondern lediglich folgender Eintrag vermerkt:
- Fenster nicht geputzt
- Treppe nicht gesaugt
- Küche gestrichen (frisch) ok.
Abschließend soll angenommen werden, dass B die Kaution einbehält, da A die Wohnung nicht renoviert übergeben hat. Zudem lässt B die Wohnung durch Maler streichen und stellt dies A in Rechnung.
Wenn diese Situation angenommen sei, wäre es rein theoretisch einmal interessant, wie Sie die „Schuld/Pflicht“ von A einschätzen.
Man könnte z.B. folgende Meinung vertreten:
- A hat Anspruch auf die Kaution, war nicht in der Pflicht zu streicgen, da Mietvertrag dies nicht vorsieht
- Übergabeprotokoll enthält keine expliziten Forderungen (nebst Fristen)
-> B muss Kosten für Malerarbeiten selbst zahlen.
Wie ist die Rechtslage?
Danke im Voraus!