eBay
Hallo Fredde.
Hallo und frohe Ostern 
Ich war lange Jahre Vermieter, und aus dieser Zeit gibt es
noch einige Schuldner. Damals wurde jeweils ein
Gerichtsverfahren mit Anwalt etc. bemüht, und ich besitze nun
einige (viele) Titel die ich per Gerichtsvollzieher einziehen
könnte. Das wurde schon 3 mal versucht, ohne Erfolg.
Und jetzt sollen es andere ohne Erfolg versuchen. Nun Spass beiseite, aber das wissen auch die Inkassos.
Nun würde ich diese Titel gerne verkaufen, an ein
Inkasso-Unternehmen z.B.
Im Internet gibt es ja vieles, allerdings kann ich nicht
wirklich seriöse und geeignete Anbieter herausfiltern, die
diesen Speziellen Fall aufkaufen würden. Alle scheinen auch
nur Forderungen von Firmen aufzukaufen, für Privatleute
scheinen sich die Dienstleistungen auf Mahnschreiben,
Gerichtsverfahren etc. zu beschränken, was bei mir ja schon
alles lange geschehen ist.
So ist es. Der Aufwand des einzelnen „Privat“-Titels ist zu groß; jedenfalls im Verhältnis zum Erfolgsfall, einer vollständigen Befriedigung der Forderung. Auch die Inkassos haben kein Interesse an Zwangsvollstreckungen, sie drohen nur damit, aber wollen kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen. Daher sind die an Großgeschäften gleich hunderter Titel interesiert bzw. auch noch nicht titulierter Forderungen.
Kennt jemand ein passendes Unternehmen im Großraum Saarland,
das hierfür geeignet wäre??
Nein. Leider nicht. Falls du noch eins findest, sag besheid.
Vielen Dank im voraus!!
Probiers doch mal bei eBay, falls das zulässig ist. Große Einkünfte darfst du nicht erwarten. Alte Titel sind nur noch ein paar %e wert, der Gesamtforderung.
Spezial-Tip : Du könntest aber, soweit vorhanden, beim AG des Schuldners pfänden lassen, auch wenn dort wegen anderer Pfändungen oder geringen Einkommens nichts zu holen sein mag. Aber daraus, dass du mit dem AG in Kontakt kommst, und das ganz offiziell wegen des Schuldners, kannst du dem AG ein Geschäft zum Forderungskauf vorschlagen. Normal dürftest du den AG so nicht kontaktieren, um ihm zu sagen: „Hör mal, den AN ist ein Schuldner.“
Vorausgesetzt der AG ist ein Ausbeuter, was heutzutage durchaus anzutreffen ist. Der AG kauft dann für einen Anteil (was für dich aber noch annehmbar ist) den Titel auf und macht selbstverständlich die Gesamtforderung gegen seinen AN geltend. Das ist legal. Da der AG direkt am Hebel sitzt, was den AN anbelangt, lässt der ihn also für die titulierte Gesamtforderung schuften, obwohl er nur einen Bruchteil für den Titel bezahlt hat. Mehr Ausbeutung geht nicht mehr. Funktioniert aber nur bei kleineren AG, wo es noch den „Chef“ gibt.
I.d.R. muss auch der Titel nicht auf den neuen Gläubiger (AG) kostenpflichtig umgeschrieben werden, denn der AG braucht ja nicht selbst bei sich zu vollstrecken, sondern lässt sich die Gesamtforderung vom Lohn abtreten und behält es ein, trotz ggf. arbeitsvertraglichen Abtretungsverbot. Das hebt der Chef dann für sich selber auf! 
Die Welt ist rau geworden da draußen, ich weiß. Aber was willste machen wenn der Kerl nich zahlt und mit Restschuldbefreiung droht.