Guten Tag liebe Experten,
vor 2 Wochen hatte ich meine Wohnungsübergabe an meinen Vermiter,wir sind gemeinsam durch die Wohnung gegangen. Sie stellte keine Mängel fest,sie unterschrieb ihr übergabeprotokoll und ich auch. jetzt vor ein paar Tagen scickte sie mir ein Brief mit Beweisfotos, wo sie mich auffordert den Fußboden in der Stube neu zu machen mit Kostenvoranschlag! Sie droht mir die Kaution nicht zu zahlen wenn ich den Fußboden nicht neu mache und das Restgeld was noch fehlt will sie über´s Gericht einfordern! Habe bereits mit ihr gesprochen, sie sagte ich soll das meiner Versicherung melden.
Aber den Fußboden haben wir ja nicht mutwillig zerstört,es ist ein kleiner Riss wo das Sofa stand! Der Vormieter hatte bereits das gleiche Problem mit dem Vermieter hat es dann aber über Versicherung bezahlt. Sie hätte den Riss doch bei der Wohnungsübergabe sehen müssen oder hätte ich sie darauf hinweisen müssen???Sie stand doch direkt daneben. Soll ich es über meine Versicherungen machen um Ärger aus dem Weg zu gehen?Ist sie überhaupt im Recht nach Wohnugsübergabe ohne Mängel?
Danke euch im vorraus!!!
hallo, entschuldigung für die späte antwort!
nichts bezahlen, nichts schriftlich herausgeben,
nichts zugeben, alles wäre irrtum.
dieses protokoll besagt , dass der teppich in ordnung war.Er muss des Beweis antreten, dass zwischen protokollunterschrift und seiner reklamation nicht dieser schaden entstanden ist.
sie brauchen es doch gar nicht gewesen zu sein, sondern
der schaden ist hinterher entstanden. dies zu beweisen
ist für ihn sehr schwer.
wenn er argumentiert, sie hätten dies bereits zugegeben,kann mann erwiedern,sie wollten si ch mit den ganzen nicht belasten.
genau dieser fall ists mir passiert und nichts bezahlt.
bei mir war die Fensterbank gebrochen.
Hallo,
wenn mit dem Vermieter eine förmliche Abnahme durchgeführt wurde und im Übernahmeprotokoll der Vermieter keine sichtbaren mängel festgestellt hat, kann er danach keine Mängel, die man hätte bei der Übernahne sehen können mehr geltend machen.
Nur versteckte Mängel, die der Mieter zur Üergabe z.B. kaschiert hat können nachträglich geltend gemacht werden.
Wenn der Vermieter die Wohnung zurückgenommen hat wärend noch Möbel in den Räumen standen und er keine Einschränkung oder Vorbehalte gemacht hat, hat er keinen Anspruch auf Behebung von Schäden die später sichtbar wurden.
Viele Grüße