Hallo,
ich hätte da mal ein bis drei Fragen betreffend zu Fordenrungen von einer Sparkasse über einen Inkassodienst.
es liegen folgende Fakten vor:
-
Vorfälligkeitszinsen ( Haus) sollen gezahlt werden , obwohl die Folgefinanzierung auch über die Sparkasse lief
-
Hauptdarlehnsnehmer hat Privatinsolvenz gemacht und zahlt nicht
-Forderungen nun vom Bürgen der bis dato nicht gearbeitet hat
- Bürge fängt an in Vollzeit zu arbeiten
So nun meine Fragen
- wenn der Hauptdarlehnsnehmer nit seiner Insolvenz ferig ist , ist denn damit auch die Forderung für den Bürgen erloschen?
falls nicht wieviel und wie lange muss dann der Bürge (1350,00 € netto plus KG und KU) zahlen ?
- gibt es eine Möglichkeit da ohne was zu zahlen rauszukommen?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen
Danke
Hallo
Hallo,
ich hätte da mal ein bis drei Fragen betreffend zu
Fordenrungen von einer Sparkasse über einen Inkassodienst.
es liegen folgende Fakten vor:
- Vorfälligkeitszinsen ( Haus) sollen gezahlt werden , obwohl
die Folgefinanzierung auch über die Sparkasse lief
kommt drauf an, was in den Verträgen steht, vorzeitig abgelöst wegen besserer Anschlusszinsen??
- Hauptdarlehnsnehmer hat Privatinsolvenz gemacht und zahlt
nicht
das ist doof und sollte man vermeiden:wink:
-Forderungen nun vom Bürgen der bis dato nicht gearbeitet hat
Bürge hatte also bei Unterschrift kein Einkommen?? Dann sollte man den Vertrag auf Sittenwidrigkeit prüfen lassen
- Bürge fängt an in Vollzeit zu arbeiten
So nun meine Fragen
- wenn der Hauptdarlehnsnehmer nit seiner Insolvenz ferig ist
, ist denn damit auch die Forderung für den Bürgen erloschen?
wieso?? Sind dann alle Forderungen bzw. die Gesamtfordung der SPK vom Bürgen beglichen worden??
falls nicht wieviel und wie lange muss dann der Bürge (1350,00
€ netto plus KG und KU) zahlen ?
bis alles beglichen ist
- gibt es eine Möglichkeit da ohne was zu zahlen rauszukommen?
gibt es: Alle bleiben die nächsten 50 Jahre unter der Pfändungsfreigrenze, der Bürge macht auch ne PI und die Bude wird versteigert und man sollte den Erben evtl. raten das Erbe auszuschlagen…
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen
Danke
büdde