Hallo liebe Wissenden,
folgende Situation hat sich ergeben, zu der ich gerne Meinungen hören würde:
Eine Person hat sich bei einer Datentauschplattfrom im Internet angemeldet. Diese sollte für die ersten 3 Wochen der Nutzung im Bereich eines gewissen Volumens zur Nutzung kostenfrei sein. Zur Anmeldung und Nutzung mussten jedoch Bankdaten, sowie eine Einzugsermächtigung hinterlegt werden, wo dann bei stetiger Nutzung der Beitrag abgebucht werden sollte.
Die Person hat nun ganz bewusst ein Zweit-Konto angegeben, auf dem sich kaum Geld befindet. Die Abbuchung des Betragts schlug demzufolge fehl, worauf die benannte Person eine Mahnung und Zahlungsaufforderung erhielt ( Zitat: "Sie haben unsere Dienstleistung bestellt und wir haben daraufhin versucht, wie
von Ihnen gewünscht, von Ihrem Konto den offenen Betrag abzubuchen. Leider haben
Sie jedoch unsere Abbuchung bei Ihrer Bank rückgängig gemacht oder Ihr Konto
wies nicht die erforderliche Deckung auf.
Ihr Zugang wurde gesperrt, bis wir einen Zahlungseingang feststellen.
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen
Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt. Bitte führen Sie daher die Überweisung
prompt durch") Diese wurde von der Person ignoriert, da ausserhalb der „Probezeit“ der Dienst dieses Anbieters nicht mehr in Anspruch genommen wurde.
Daraufhin erhielt besagte Person eine eine Forderung eines Rechtsanwals, mit der Frist den Betrag bis zu einem gewissen Zeitpunkt ( markanter Weise ein Sonntag) zu überweisen. Auch dieser Forderung wurde nicht nachgekommen.
Bereits einen Tag nach Ablauf der Frist erhielt die Person eine weitere, letzte Zahlungsaufforderung mit der Drohung, das für den Wohnort zuständige Amtsgericht einzuschalten.
Ist dieses Vorgehen des Dienstleisters legitim bzw. ist dies das übliche Vorgehen eines „Eintreibers“ ?
Ist, sofern es zu keiner Nutzung des Dienstes über die „Probezeit“ hinaus gekommen ist, überhaupt ein Vertrag zu Stande gekommen ?
Wie sollte die besagte Person im Idealfall weiter vorgehen ?
Vielen Dank für euren Rat und einen schönen Abend,
der osnabrücker