Hallo zusammen,
A und B lassen sich scheiden. Beiden gehört eine unbelastete Immobilie zur Hälfte.
A hat nun noch gegen B eine titulierte Forderung.
B hat die eidesstattliche Versicherung abgelegt.
A will nun die Scheidung abwarten, um dann vom B im Rahmen des Vermögensausgleichs durch die Verwertung der Immobilie seine Forderung zu realisieren.
Nun wird A gewarnt, B könnte woanders Schulden machen, die der Gläubiger dann auf die Immobilie als Grundschuld absichern könnte. So wäre die Gefahr gegegen, daß bei Verwertung der Immobilie erst einmal dessen vorrangige Forderung aus der Grundschuld beglichen würde und am Ende nichts mehr übrig bleibt,
A wird geraten, selbst seine titulierte Forderung gegenüber B als Grundschuld einzutragen, um vorrangig bedient zu werden.
Ist da was dran ?
Danke
Angie
Der ideelle Anteil des anderen kann zwar mit einer Grundschuld belastet werden. Dazu muss der andere aber mitspielen. Anders ist dies bei einer Hypothek. Dank des Vollstreckungstitels ist nämlich eine Zwangshypothek möglich. Mit solchen Sachen geht man aber zum Anwalt.