Folgender Fall liegt vor:
Angenommen eine Person A hat ein Darlehen über Summe x im Jahr 2003 von Person B erhalten.
Person B steht 2004 vor einem finanziellen Engpass und möchte diese Forderung gerne an Person C übertragen.
Muss Person A davon in Kenntnis gesetzt werden?
Gibt es irgendwelche zeitlichen Regelungen bezüglich dieser Forderungsabtretung?
Der Fall in abgewandelter Form:
Person A müsste am 01.01. die fällige Rate zuzüglich der Zinsen bezahlen. Laut Darlehensvertrag bleibt Person A Zeit bis zum 31.03. um hierfür aufzukommen, ansonsten wird das Darlehen nebst Zinsen sofort fällig und zwar komplett.
Ist auch hier eine Forderungsabtretung möglich?
Wie müsste diese in etwa lauten? Gibt es da eine vorgeschriebene Form oder kann diese individuell formuliert werden?