Forderungsabtretung

Folgender Fall liegt vor:
Angenommen eine Person A hat ein Darlehen über Summe x im Jahr 2003 von Person B erhalten.
Person B steht 2004 vor einem finanziellen Engpass und möchte diese Forderung gerne an Person C übertragen.
Muss Person A davon in Kenntnis gesetzt werden?
Gibt es irgendwelche zeitlichen Regelungen bezüglich dieser Forderungsabtretung?

Der Fall in abgewandelter Form:
Person A müsste am 01.01. die fällige Rate zuzüglich der Zinsen bezahlen. Laut Darlehensvertrag bleibt Person A Zeit bis zum 31.03. um hierfür aufzukommen, ansonsten wird das Darlehen nebst Zinsen sofort fällig und zwar komplett.
Ist auch hier eine Forderungsabtretung möglich?
Wie müsste diese in etwa lauten? Gibt es da eine vorgeschriebene Form oder kann diese individuell formuliert werden?

Folgender Fall liegt vor:
Angenommen eine Person A hat ein Darlehen über Summe x im Jahr
2003 von Person B erhalten.
Person B steht 2004 vor einem finanziellen Engpass und möchte
diese Forderung gerne an Person C übertragen.
Muss Person A davon in Kenntnis gesetzt werden?

Nein

Gibt es irgendwelche zeitlichen Regelungen bezüglich dieser
Forderungsabtretung?

Nicht das ich wüsste

Der Fall in abgewandelter Form:
Person A müsste am 01.01. die fällige Rate zuzüglich der
Zinsen bezahlen. Laut Darlehensvertrag bleibt Person A Zeit
bis zum 31.03. um hierfür aufzukommen, ansonsten wird das
Darlehen nebst Zinsen sofort fällig und zwar komplett.
Ist auch hier eine Forderungsabtretung möglich?

Natürlich

Wie müsste diese in etwa lauten? Gibt es da eine
vorgeschriebene Form oder kann diese individuell formuliert
werden?

Nicht das ich wüsste

Johannes

Hallo!

Muss Person A davon in Kenntnis gesetzt werden?

Nein

Das stimmt zwar, es ist aber dringend empfehlenswert, den Schuldner von der Zession zu informieren, denn sonst kann dieser schuldbefreiend auch an den Altgläubiger leisten.

Gruß
Tom