Hallo,
gibt es bei einer Forderungsabtretung irgend etwas besonderes zu beachten?
Meine Vorstellung war eine Abtretungserklärung „Hiemit trete ich ab“ und Information des Schuldners, daß abgetreten ist.
Reicht das?
Michael
Hallo Michael.
Wichtig ist, dass die Forderung auch wirklich berechtigt ist, d. h. dass sie nicht strittig sein darf, z. b. bei etwaigen Mängel.
Ansonsten reicht eine Abtretungserklärung aus, in der Du die Rechnugsnummer, Rechnungsdatum und Höhe aufweist.
Mit Zusatz, dass die Forderung an Herrn XY abtrittst.
Gruss Melanie
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