Hallo,
Der Bürger hat nun drei Möglichkeiten:
Entweder, er bezahlt stillschweigend.
Oder, er liest sich durch etwa 100 Seiten Gesetzestexte und versucht selbständig zu interpretieren, was dies in der speziellen Konstellation für ihn bedeutet und ob dies bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts tatsächlich eine Zahlung bedeutet.
Oder, er beauftragt einen Fachanwalt, sich darum zu kümmern.
Nehmen wir jetzt mal an, der Bürger wäre nicht so der Mega-Jurist und entschließt sich deswegen, einen Anwalt zu nehmen.
Nehmen wir desweiteren an, der Anwalt weist klar darauf hin, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht, was sich schließlich auch als korrekt herausstellt.
Na das ist doch schon mal prima.
Nun die Frage(n):
Wer bezahlt die Kosten für die Forderungsabwehr?
Geradezu klassische Antwort eines Anwaltes darauf: Kommt drauf an.
Können die Behörden so fein ABM für Anwälte auf Kosten der Bürger betreiben?
Ja, das tun sie regelmäßig indem sie auch für aussichtlose Fälle ihrerseits Anwälte beauftragen.
Ansonsten ist es aber der deutsche Michel, der gerne für alles Gsetze und Verordnungen hat, wobei es dann zwangsläufig auch da zu KOnflikten bzw. undurchschaubaren Konstrukten kommt.
Oder kann der Bürger dem Amt die entsprechende Rechnung postwendend als Forderung seinerseits zukommen lassen?
Kommt ein wenig darauf an, womit und wann genau der Anwalt beauftragt worden ist.
Was mir klar ist: In der außergerichtlichen Rechtsverteidigung ist eine Kostenerstattung nur dann legitim, wenn sie auf einer Verletzung vertraglicher (Neben)verpflichtungen erwächst, aber auch dann nicht, wenn dem Anspruchsteller die Forderung plausibel erschien.
Aber: Man hat ja keinen Vertrag mit der Kommune unterschrieben.
Richtig, daher wäre hier auch das Verwaltungsrecht maßgebend und nicht das bürgerliche Recht. Also beispielsweise die VVwGO http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/index.html#BJ…
Und: Möglicherweise war es ja dem Sachbearbeiter der Kommune völlig plausibel, daß x Gesetze im Zusammenspiel dazu führen, dass der Bürger zahlen müsse.
Dem einzelnen Sachbearbeiter muss das nicht plausibel sein. Er hat bestenfalls darauf zu achten, dass gegen keine Gesetze verstoßen wird. Dabei werden aber von einem Verwaltungsfachangestellten keine Kenntnisse zu allen Gesetzen auf dem NIveau eines RA oder Richters erwartet. Daneben kommt es durchaus regelmäßig vor, dass Bescheide ergehen, wo jedem innerhalb der Behörde klar ist, dass die keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Die findet aber eben nur statt, wenn derjenige auch wirklich klagt. 90% trauen sich jedoch nicht mal den Schritt Widerspruch zu. Also unter dem Strich ein feines Geschäft.
Nur:
Woher soll der Bürger heutzutage noch wissen, welche Gesetze in welcher Konstellation dazu führen, dass er etwas zahlen muss?
Kann er nicht. Es sind die Deutschen in ihrer Regelungswut, die hier für ABM für RA sorgen. Da wird für jeden Mist ein neues Gesetz erlassen und dann gibt es auch noch Bundes-, Landes- und Kommunalrecht.
Muss der Bürger jede Forderung von Amts wegen als plausibel annehmen?
Nein. Er muss sich schon ein wenig damit auseinandersetzen und sich dafür notfalls professioneller Hilfe bedienen. Sowas kann teilweise auch über die Mitgliedschaft in Interessenvereinigungen etwas kostengünstiger erfolgen.
Um es mal kurz zu machen: Ob die Behörde die Anwaltskosten übernehmen muss, hängt davon ab, womit der Bürger den Anwalt beauftragt hat. So kann es relevant sein, ob er den Anwalt mit der Abwehr des Bescheides (also zunächst Widerspruch usw. und dann ggf. Klage) beauftragt hat oder ob er nach Zugang des Bescheides einfach nur vom anwalt wissen wollte, wie der die Sache sieht.
Das Amt wird dann nämlich im Streitfall behaupten, dass es selbstverständlich nach einem Widerspruch sofort und selbst darauf gekommen wäre und die Hinzuziehung des RA nicht notwendig gewesen wäre. Denn § 162 Abs. 1 VwGO spricht ja nur von den notwendigen Kosten, wozu auch die des Vorverfahrens gehören würden.
Ich denke und hoffe aber, dass einem ein guter Anwalt auf diese Punkte hinweist, wenn ihm da der in solchen Sachen unbeholfene Bürger mit dem Bescheid und Bitte um Hilfe ins Haus flattert.
Er wird dabei allerdings auch immer wieder darauf hinweisen, dass er weder den Ausgang des Verfahrens an sich noch die der Kostenfestsetzung mit 100% Sicherheit wird voraussagen können.
Grüße