Forderungsangelegenheit

Liebe/-r Experte/-in,
Vorweg schon einmal vielen Dank für eure Hilfe, ich werde mich revanchieren!
Ich bin Ende letzten Jahres umgezogen, und habe die Küche in der Wohnung vom Vormieter abgekauft. Da die darin enthaltene Spülmaschine bereits 2 Wochen später den Geist aufgabt. Stoppte ich die Ratenzahlung und forderte den Vormieter schriftlich auf Stellung zu nehmen. Laut einem Fachmann war die Spülmaschine bereits länger defekt und hatte dadurch bereits für Schimmel unter der Küche gesorgt…
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Vormieter bereits seinen Anwalt eingeschaltet welcher mich prompt anschrieb. Da ich ganz ehrlich gesagt keine Lust hatte zusätzliche Kosten zu verursachen und Gerichte wegen 1 – 200 Euro zu beanspruchen, bat ich bereits nach dem ersten Schreiben an, eine Ratenzahlung einzugehen und die Küche fertig zu bezahlen…
Nachdem diesen Monat die letzte Rate beglichen wurde kommt plötzlich ein Schreiben vom Anwalt! Ich solle die Kosten des Anwalts tragen 240 Euro!
Ich frage mich nun ob das so richtig ist… hatte dieser Anwalt mich nicht zuvor aufklären müssen das ich die Kosten trage? Dann wäre ich sicher direkt zum Anwalt gegangen…
Oder ist das wieder jemand auf die Dummheit eines 20 jährigen spekuliert, der kein ärger will und alles brav zahlt???
Gibt es eine Möglichkeit diese Summe zumindest zu reduzieren? Ich finde 240 Euro für 2 Briefe extrem… Wären es 50 Euro wäre ich wahrscheinlich ein Dummer 20 jähriger der brav zahlt…
Ich danke nochmals für eure Hilfe

LG skietz

Guten Morgen skietz,

ich kenne mich in Rechtsfragen leider nicht aus, aber ICH würde das nicht bezahlen. Dein Verkäufer hat ihn eingeschaltet und sollte das auch bezahlen… du hast ja alle Leistungen/Raten für die Küche geleistet, obwohl sie kaputt ist/war! Leg Einspruch ein und nimm dir ebenfalls einen Anwalt. Wäre gut, wenn du eine Rechtschutzversicherung hättest! LG GCCarmi

Hallo Skietz,
kann dir leider nicht weiterhelfen, da ich nicht so ganz schlau aus der Geschichte werde.
Küche wurde vom Vormieter abgekauft, obwohl quasi der Vormieter gewußt hat, das die Maschine defekt war und aber nicht darauf hingewiesen hat.
Wäre nett, noch etwas genauer auf die ganze Sache einzugehen, da es so etwas undurchsichtig erscheint.
Weil, wenn der Vormieter von dem Problem gewußt hat und es wissentlich verschwiegen hat, ist der Kaufvertrag meiner Meinung nach nichtig, wie beim Autokauf.
Sollte allerdings im Kaufvertrag stehen, gekauft wie gesehen, sieht die Sache schlecht aus.
Dann gibt es keine Chance, vom Vertrag zurückzutreten, usw.
Gruß

hi skietz,
hm…also geh doch ma zu ner beratungsstelle.ich weiss jetzt zwar nicht wer dafür zuständig ist(vllt verbraucherschutz)und erkundige dich da.ich denk mal die kosten vom anwalt werden schon stimmen,ich hab vo ein paar monaten auch nen anwalt beauftragt ne kleine sache zu klären,der gute mußte auch nur 2 briefe schreiben.und ich mußte 400 euro hinblättern!!

hi skietz, gemäß dem „Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen“ dürfen nur Anwälte eine Rechtsberatung durchführen.

Das ich die Küche zahlen musste steht fest, da im Vertrag gekauft wie gesehen stand. Es geht mir lediglich um die Kosten des Anwalts der generpartei! Da es nicht zum Gericht ging muss ich doch auch nicht die Kosten zahlen oder?

Ja aber doch bei dem, den ihn beauftragt oder? Ich hab den Anwalt ja nicht beauftragt sondern die Gegnerpartei…

Das ich die Küche zahlen musste steht fest, da im Vertrag
gekauft wie gesehen stand. Es geht mir lediglich um die Kosten
des Anwalts der generpartei! Da es nicht zum Gericht ging muss
ich doch auch nicht die Kosten zahlen oder?

Hallo,
also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat der Anwalt auf Geheiß des Vermieters Ihnen Briefe geschickt. Dann muß der Vermieter für die Anwaltskosten aufkommen, da er ja den Auftrag gegeben hat.
Warum will er dann das Geld von Ihnen?
Es muß immer derjenige den Anwalt zahlen, der den Auftrag gibt.
Gruß

Ne, das geht darum, dass eine Rechtsberatung, welche du mit deiner Fragestellung einforderst, nur von Rechtsanwälten o.ä. beantwortet werden dürfen.

Aber damit du nicht komplett leer ausgehst, les dir doch mal die §§ 433 ff. BGB durch.

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Es geht mir doch nicht darum ob ich die Küche zahlen muss, das hab ich doch schon längst… Es geht darum ob ich die Anwaltskosten für einen Anwalt bezahlen muss welcher der Verkäufer eingeschaltet hat…