Hallo ich habe im November meine erste Wohnung bezogen, und die darin enthaltene Küche vom Vormieter übernommen. Wir handelten einen Kaufpreis von 1200 Euro aus, welchen ich zum 30.01 Zahlen sollte! Ich habe dem Vormieter 300 Euro gleich zu Anfang überwießen.
Zwei Wochen nach dem einzug, verlor die miterworbene Spülmaschiene extrem viel Wasser. Nach dem öffnen der Leister wurde schnell sichtbar das die Maschiene seit längerem Wasser verlor. Eine ausgeprägte Schimmelbildung war zu sehen! Ich musste so also viel Geld für die Schimmelbeseitungung und anschaffung einer neuen Maschiene ausgeben. Deshalb teilte ich dies dem Vormieter mit. Dieser schickte mir am 07.02.2010 eine Mahnung zu. Ich Antwortete auf die Mahnung, nochmals mit dem Sachverhalt und bot Ihm an, Ende Februar 500 Euro zu überweißen. Ich schrieb das außedem das damit die Forderung wegen der Deffekten Spühlmaschiene und derren verursachten Schaden nichtig sind. Der Vormieter ging wie angedroht zum Anwalt dieser schreibt mir nun ich solle die restlichen 400 Euro überweisen bis zum 22.03. Er weißt meine Vorwürfe ab und schreibt das die Mängel an der Küche irrelevant sind! Stimmt das?
- Die Küche wurde mir als voll funktionstüchtig und Ohne Mängel (Mündlich) Verkauft
- Es exsitiert ein „Vertrag“ (Handgeschrieben) mit folgendem Wortlaut:
1200 Euro Küche
wird bis ende Januar von mir (Stefan XXXXX) bazahlt
07.11.09 (Unterschrift)
Mehr wurde nicht formell geklärt. Habe ich nun das Recht auf eine art Gewährleistung?
Kann ich zumindest die Forderung bis zum 22.03 aufschieben?
