Forderungsangelegenheit

Hallo ich habe im November meine erste Wohnung bezogen, und die darin enthaltene Küche vom Vormieter übernommen. Wir handelten einen Kaufpreis von 1200 Euro aus, welchen ich zum 30.01 Zahlen sollte! Ich habe dem Vormieter 300 Euro gleich zu Anfang überwießen.

Zwei Wochen nach dem einzug, verlor die miterworbene Spülmaschiene extrem viel Wasser. Nach dem öffnen der Leister wurde schnell sichtbar das die Maschiene seit längerem Wasser verlor. Eine ausgeprägte Schimmelbildung war zu sehen! Ich musste so also viel Geld für die Schimmelbeseitungung und anschaffung einer neuen Maschiene ausgeben. Deshalb teilte ich dies dem Vormieter mit. Dieser schickte mir am 07.02.2010 eine Mahnung zu. Ich Antwortete auf die Mahnung, nochmals mit dem Sachverhalt und bot Ihm an, Ende Februar 500 Euro zu überweißen. Ich schrieb das außedem das damit die Forderung wegen der Deffekten Spühlmaschiene und derren verursachten Schaden nichtig sind. Der Vormieter ging wie angedroht zum Anwalt dieser schreibt mir nun ich solle die restlichen 400 Euro überweisen bis zum 22.03. Er weißt meine Vorwürfe ab und schreibt das die Mängel an der Küche irrelevant sind! Stimmt das?

  • Die Küche wurde mir als voll funktionstüchtig und Ohne Mängel (Mündlich) Verkauft
  • Es exsitiert ein „Vertrag“ (Handgeschrieben) mit folgendem Wortlaut:
    1200 Euro Küche
    wird bis ende Januar von mir (Stefan XXXXX) bazahlt
    07.11.09 (Unterschrift)

Mehr wurde nicht formell geklärt. Habe ich nun das Recht auf eine art Gewährleistung?

Kann ich zumindest die Forderung bis zum 22.03 aufschieben?

Hallo, leider kann ich dazu keinen rechtsverbindliche Aussage treffen. Ich würde mich zwecks Gewährleistung/Schaden mit dem Hersteller der Spülmaschine in Verbindung setzen. Viell. erreichst Du so mehr! Lass Dir den Original-Kaufbeleg vom Vorbesitzer geben.

keine Ahnung, bin kein Keksperte

Hallo, leider bin ich kein Rechtsanwalt und kann daher - wenn überhaupt - nur bedingt helfen, wenn es nicht schon zu spät ist.
Ich denke, dass du da leider schlechte Karten hast, da mündliche Zusagen immer schwer zu belegen sind - es sei denn, du hast glaubwürdige Zeuge(n). Den „Vertrag“, den Ihr geschlossen habt, kannst du wohl glatt vergessen, da dort der Zustand der Küche nicht festgehalten wurde.

Ich kenne das Problem - ist mir leider auch schon so gegangen. Man ist schnell zu gutgläubig. Ich habe mir daher vorgenommen, so viel wie möglich, festzuhalten. Ob das immer so klappt …?

Schade. Ich hoffe, Ihr konntet/könnt euch noch irgendwie einigen.

Grüße
Thomas

Hallo,am besten Du fragst mal bei der

Verbraucherstelle nach…Ich kenne das sonst nur,wenn
man diese Aspekte nicht im Kaufvertrag mit hinzu
fügt…„Gekauft,wie gesehen“.

Hallo ich habe im November meine erste Wohnung

bezogen, und

die darin enthaltene Küche vom Vormieter übernommen.

Wir

handelten einen Kaufpreis von 1200 Euro aus, welchen

ich zum

30.01 Zahlen sollte! Ich habe dem Vormieter 300 Euro

gleich zu

Anfang überwießen.

Zwei Wochen nach dem einzug, verlor die miterworbene
Spülmaschiene extrem viel Wasser. Nach dem öffnen der

Leister

wurde schnell sichtbar das die Maschiene seit längerem

Wasser

verlor. Eine ausgeprägte Schimmelbildung war zu sehen!

Ich

musste so also viel Geld für die Schimmelbeseitungung

und

anschaffung einer neuen Maschiene ausgeben. Deshalb

teilte ich

dies dem Vormieter mit. Dieser schickte mir am

07.02.2010 eine

Mahnung zu. Ich Antwortete auf die Mahnung, nochmals

mit dem

Sachverhalt und bot Ihm an, Ende Februar 500 Euro zu
überweißen. Ich schrieb das außedem das damit die

Forderung

wegen der Deffekten Spühlmaschiene und derren

verursachten

Schaden nichtig sind. Der Vormieter ging wie angedroht

zum

Anwalt dieser schreibt mir nun ich solle die

restlichen 400

Euro überweisen bis zum 22.03. Er weißt meine Vorwürfe

ab und

schreibt das die Mängel an der Küche irrelevant sind!

Stimmt

das?

  • Die Küche wurde mir als voll funktionstüchtig und

Ohne

Mängel (Mündlich) Verkauft

  • Es exsitiert ein „Vertrag“ (Handgeschrieben) mit

folgendem

Wortlaut:
1200 Euro Küche
wird bis ende Januar von mir (Stefan XXXXX) bazahlt
07.11.09 (Unterschrift)

Mehr wurde nicht formell geklärt. Habe ich nun das

Recht auf

eine art Gewährleistung?

Kann ich zumindest die Forderung bis zum 22.03

aufschieben?

Hallo,ich habe mich mit dem Anwalt daurauf geeinigt die Küche zu bezahlen und habe dies auch getan! Heute erreicht mich nun ein Schreiben des Anwalts:
"Sehr geehrter Herr XXXX,
da die Angelegenheit einvernehmlich erledigt wurde und somit abgeschlossen ist, haben Sie auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.

Demgemäß erlauben wir uns in der Anlage unsere Gebührenrechnung mit der Bitte um fristgerechten Ausgleich zu übersenden."

240,38 € für 3 Briefe… gehts noch? Ist das nun rechtens oder spekuliert hier wieder jemand auf die Dummheit eines 20 jährigen der kein ärger will und alles brav zahlt??? Ich mein es ist doch nicht meine Entscheidung gewesen einen Anwalt einzuschalten…

Vielen dank für eure Hilfe wenns was bringt habt ihr was gut bei mir :wink:

LG skietz