was muss man denn üblicherweise (also nicht im konkreten Fall) in einem Forderungsanmeldungsformular zur Anmeldung von Ansprüchen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ankreuzen, wenn Börsenbetrug angezeigt ist, z. B. in einem Fall ähnlich wie Wirecard?
Lass das bitte einen Anwalt machen oder lasse die Zinsen einfach weg. Sie werden doch in keinem Verhältnis zur Hauptforderung stehen oder ?
Grundsätzlich gilt für Verzugszinsen aus Forderungen 5 % /Jahr über dem Basiszinsssatz .
Die Basis wird jährlich immer wieder neu festgelegt und ist aktuell m.E. bei Minus 0,88 % was einen Zins von 4,12 % ergäbe.
Mein Anwalt würde ca. 600,- € für das Ausfüllen nehmen. Ich bin nicht rechtschutzversichert; dann ist mir das ein wenig zu viel, nur um ein Formular auszufüllen.